Umweltplaketten für Motorräder

  • #2

    Hab grad versucht mich in Frankreich zu registieren... Ohne Französisch ... :roll: :o
    da fahr ich lieber nicht in die Innenstädte :dance:

    HD FatBob 107 - Iron Red :)- Sitzbank von Niklas Lange, TomTom 400/550 - SHOI GT Air / SHOI NeoTec 2
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  • #6


    Dann solltest auch den Großraum Grenoble meiden, der umfaßt ca. 27 Städte und Gemeinden
    sowie Verbindungsstraßen, Autobahnen und nicht nur die Stadt Grenoble.
    Es kommt weiter hinzu:
    Großraum Lyon, Bordeaux und evtl. Marseille.


    Über den Link von Franki erhält man die Plakette am günstigsten.


    Über den Link von Martin wird die gleiche Plakette über eine GmbH mit Sitz
    in Berlin erworben und kostet ca. 6x soviel.

    Greetings
    Peter(p)


    Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
    Friedrich v. Schiller

  • #7

    will in die Provence. Auto und Anhänger mit Moped.. Am Auto hab ich die deutsche Plakette.
    Ich versuchs mal heut Abend auf der französischen Seite.
    Danke für die Tipps

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  • #8

    Von Deutschland aus ist oft der kürzeste Weg in die Provence über Grenoble.
    Da nützt Dir die deutsche Plakette gar nichts.


    Die Links zu den entsprechenden Seiten zum Erhalt der französischen Plakette sind ja
    schon gepostet worden.

    Greetings
    Peter(p)


    Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
    Friedrich v. Schiller

  • #9

    So eine Plakette braucht man nicht zwingend, sondern nur dann, wenn man bei "Smog-Alarm" fahren will.
    Zumindest hab ich das so verstanden.
    Folgende Veröffentlichung hab ich von der ADAC-Webseite entnommen, in diesem Fall für den Großraum Grenoble:


    ---Gebiet:
    Die ab dem 01.11.2016 eingerichtete Umweltzone umfasst den Großraum Grenoble inklusive der innerhalb der Zone gelegenen Autobahnabschnitte.


    Betroffene Fahrzeuge/Zeiten:
    Die Umweltzone gilt fakultativ: Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, folgen abgestufte Maßnahmen zur Luftreinhaltung.


    Ab zwei Tagen der Schadstoffüberschreitung gibt es ein Tempolimit mit einer allgemeinen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten um 20 km/h auf Land- und Schnellstraßen sowie auf Autobahnen.


    Ab fünf Tagen dürfen nur noch Fahrzeuge mit der Umweltplakette Crit´Air einfahren. Ein Fahrverbot gilt dann für alle Fahrzeuge, die keine Crit’Air-Vignette besitzen. Erst ab diesem Tag wird kontrolliert, ob eine Plakette am Fahrzeug angebracht ist. Da jedoch der maßgebliche fünfte Tag eines Luftverschmutzungsalarms seitens des zuständigen Präfekten des Départements unterschiedlich festgelegt werden kann, sollte man zur Vermeidung von Schwierigkeiten unbedingt eine Crit´Air-Plakette mitführen.


    Nach sieben Tagen dürfen nur noch Fahrzeuge fahren, die die Crit´Air-Plakette 1, 2, 3 oder grün vorweisen können.


    Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden---


    Quelle: ADAC


    Somit kann man schon im Vorfeld der Fahrt abklären, ob ein Kauf sinnvoll ist, oder eben nicht.

    Was rühmst Du Deinen schnellen Ritt? Dein Pferd ging durch und nahm Dich mit! (Emanuel Geipel)
    Ein Motorrad fällt nur dann um, wenn es ZU LANGSAM ist! (Fred Pfänder)

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