Motorradfahrer verurteilt wegen zu viel Lärm - CH

  • #2

    Durchaus.
    Wobei das CT/CR-Forum eher weniger die Zielgruppe darstellt.
    Dann sollte auch berücksichtigt werden, dass sich dieser Fall in der Schweiz abgespielt hat, wo Lärm und (überhöhte) Geschwindigkeit einen anderen Stellenwert besitzen, als hier in Deutschland.
    Wobei die entsprechenden Rechtsgrundlagen hier in Deutschland durchaus vorhanden wären.

    Was rühmst Du Deinen schnellen Ritt? Dein Pferd ging durch und nahm Dich mit! (Emanuel Geipel)
    Ein Motorrad fällt nur dann um, wenn es ZU LANGSAM ist! (Fred Pfänder)

  • #5

    Das muss man aber auch erst einmal verstehen:


    "Er sagt, er wolle den Motorradfahrern nicht die Freude an ihrem Hobby verderben und es gehe ihm weniger um den Lärm als vielmehr um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. (...) Hug begrüsst es, dass die Polizei mit dem Lärm-Artikel ein Instrument hat, «um gegen den akustischen Terror von einzelnen wenigen Töfffahrern vorzugehen»."


    Was denn nun? Geht es um die Verkehrssicherheit oder ist diese nur Vorwand für den Lärm über welchen man sich ärgert?


    Ich halte die Angelegenheit für sehr "schwammig". Man kann doch nicht anfangen vorzuschreiben, wie oft jemand einen Berg hoch und runterfahren darf. Was soll noch alles reglementiert werden?

    Allzeit Gute und sichere Fahrt,
    Karim

  • #6

    Eben :? Schwammig, unklar. Natürlich darf jeder auf jeder Strasse (die für den öffentlichen Verkehr offen ist etc) so oft fahren wie er will - eigentlich. Solange alles mit dem Auspuff und den Papieren in Ordnung ist etc - kann auch niemand wegen Lärm geahndet werden; eigentlich.


    Der Artikel ist völlig unklar (hat der Fahrer mit dem Gas rumgespielt - also wirklich unnötig Lärm verursacht? Kennt Herr Hug ihn vielleicht sogar und wollte ihm für Vergangenes auch eins auswischen?)


    Trotzdem, in einer Gratiszeitung, erschien der Artikel ebenfalls (auch schwammig; das Urteil ist ja schwammig) - bei den Leserkommentaren ist natürlich die gesamte Kirchenglockenfraktion, also die Mitbürger die neben eine Kirche ziehen und nach 2 Wochen das Gebammel unterbinden wollen, aufgewacht. Frei zitierend: "Super, endlich gibt es etwas, dass man tun kann"..." Bei mir ist auch immer Lärm, im Sommer setz ich mich auf den Stuhl und schreibe die Nummern auf..." etc


    Ein, solange nicht klar und deutlich ausgedeutscht, sehr unglückliches Urteil; ein unglücklicher Fall. Kann mir leider durchaus vorstellen, dass in jedem Dorf und in jedem Quartier Leute sind, die echt noch auf die Idee kommen.....

  • #7

    Ich hab in den Achtzigern mal ein Ticket wegen "unnötigen Ressourcenverbrauchs" bekommen. Ich bin übermütig - nach einer bestandenen Prüfung - mit ein paar Kumpels ein paar mal um den einzigen Kreisverkehr in Würzburg gefahren. Gesungen haben wir auch noch, man glaubt es kaum. Also niemand belästigt, oder laut gegrölt oder so... einfach dreimal um den Berliner Ring in Wü und "We are the Champions" bei geschlossenen Scheiben gesungen. Das war in den Augen der Rennleitung ein bestrafungswürdiges Verbrechen.


    Erst dachte ich auch, die Rennleitung macht nen schlechten Scherz mit mir - war aber ein ernsten Knöllchen.


    Wir haben zusammengelegt - jeder 2 Mark, dann waren die 10 Mark Ticket bezahlt. War trotzdem doof - wir waren ja arme Schüler damals.


    Ich beantrage hiermit die Trophäe für das unwahrscheinlichste Knöllchen. :mrgreen:


    Gruss an alle, Chrissi

    Allzeit Grip unter´m Reifen.

  • #8

    :lol: "Unnötiger Ressourcenverbrauch" - man will es gar nicht glauben... Zumindest hat die Rennleitung damit für ein unvergessenes Erlebnis gesorgt :D


    Wenn man es so sieht, dann ist Motorradfahren in 98% der Fälle ein "unnötiger Ressourcenverbrauch". Es ist ein reines Spaßgerät. Für die Allerwenigsten dürfte es ein reiner Gebrauchsgegenstand sein, um zweckgebunden von A nach B zu kommen. An die Oldtimer-Fahrer könnte man dann ebenfalls Knöllchen verteilen.

    Allzeit Gute und sichere Fahrt,
    Karim

  • #10


    Haben die in D schon umgesetzt siehe § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO 8-); gilt aber nur für geschlossene Ortschaften :D

    Vespa LX 125 i.E., BMW C 650 GT, Honda Crosstourer DCT

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