Mal interessehalber zwei Fragen hierzu:
1. Ändern sich die Abgas- / Emissionswerte durch das Tuning in nicht zugelassene Bereiche?
2. Sollten die Abgaswerte bei der nächsten HU nach dem Tuning zu hoch sein, wie kommt man dann wieder auf die zugelassenen Parameter?
Alles anzeigen
1. Die BE des Kfz gilt für das Mapping des Herstellers bei Auslieferung. Dafür wurde die BE erteilt.
Wird daran etwas geändert, erlischt die BE und eine Einzelabnahme mit dem Nachweis der korrekten Werte ist notwendig.
Siehe Beitrag #2 von ManfredK der dies sehr ausführlich erklärt hat.
2. Wenn die BE erloschen ist, darf man das Kfz eh nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Tut man dies dennoch und sind die Werte bei der HU außerhalb der Toleranz, was wohl hauptsächlich die Abgaswerte betrifft,
hat man ein Problem.
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem HU-durchführende Unternehmen die Geräuschemissionswerte, so wie im Prüfzyklus vorgeschrieben,
durchgeführt haben. Hier kenne ich nur die einfachen Kontrollen der Exekutive im Straßenverkehr mit einem mobilen Meßgerät. Doch da
geht es hauptsächlich um Modifikationen an den Auspuffanlagen.