Beiträge von peterp


    Jepp, das wärs! Mein Fokus läge auf der Honda CT 1290.
    Zwei Probefahrten mit der SA 1290 haben einen tollen Eindruck hinterlassen. :D


    So würde ich das auch sehen. Deine genannten Modifikationen würden ein großes Plus fur den CT ausmachen.


    Vollzitate sind unnötig. Der Beitrag kann jederzeit nachgelesen werden.
    Durch das Konzentrieren auf die Aussage, die gemeint ist und dem damit verbundenen Kürzen des Zitats wird dieses nicht verfälscht.
    Ebenso ist die Aussage: "Bitte zitiere das nächste mal korrekt" irreführend, da die Zitatfunktion des Boards verwendet wurde.
    Somit wird suggeriert, daß diese Funktion manipuliert wurde, was nicht stimmt.
    Im Übrigen wird empfohlen sich an die Sachthemen zu halten und nicht persönlich zu werden.
    Auch ist es bestimmt günstig, vor dem Absenden des Beitrags diesen auf Rechtschreibfehler zu prüfen.
    So, und nun zurück zum Thema.


    1. Die BE des Kfz gilt für das Mapping des Herstellers bei Auslieferung. Dafür wurde die BE erteilt.
    Wird daran etwas geändert, erlischt die BE und eine Einzelabnahme mit dem Nachweis der korrekten Werte ist notwendig.
    Siehe Beitrag #2 von ManfredK der dies sehr ausführlich erklärt hat.


    2. Wenn die BE erloschen ist, darf man das Kfz eh nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
    Tut man dies dennoch und sind die Werte bei der HU außerhalb der Toleranz, was wohl hauptsächlich die Abgaswerte betrifft,
    hat man ein Problem.
    Mir ist kein Fall bekannt, bei dem HU-durchführende Unternehmen die Geräuschemissionswerte, so wie im Prüfzyklus vorgeschrieben,
    durchgeführt haben. Hier kenne ich nur die einfachen Kontrollen der Exekutive im Straßenverkehr mit einem mobilen Meßgerät. Doch da
    geht es hauptsächlich um Modifikationen an den Auspuffanlagen.


    Schon mal was von Kennfeldern, Mapping, Einspritzsteuerzeiten usw. gehört?
    Im modernen Motormanagement wird die Leistung, deren Möglichkeiten durch mechanische Komponenten gegeben ist, gesteuert.
    Es wurde auch schon mehrmals geschrieben, daß aus Gründen der Abgas- und Geräuschemissionen die unteren Gänge im Drehzahlbereich
    bis 5000 U/min gedrosselt sind. Mit der Entdrosselung durch das Motormanagement kann hier die mögliche Leistung / Drehmoment
    realisiert werden.
    Deshalb ist diese Entdrosselung über ein geändertes Mapping möglich. Und dazu genügt die Einsendung des Controllers an die
    Tuningfirma. Der Rest des Motorrads ist dazu nicht notwendig.
    Über die rechtlichen Konsequenzen wurde schon hinreichend geschrieben.


    Man muß sich nur die Verkaufszahlen des CT ansehen. Da werden allzu tiefgehende Modifikationen wohl ausbleiben.
    Beim Thema Reiseenduro fokussiert sich derzeit alles auf die AT in ihren mittlerweile breiten Ausführungen. (Honda-REs)



    "Aber sie stirbt!" - Frei nach Nico Semsrott.