Änderung STVZO bezüglich Stollenreifen

  • #1

    Da ich keine Stollenreifen fahre, bin ich erst vor kurzem mehr durch Zufall auf eine Änderung der STVZO gestoßen, die eventuell auch Anderen so noch nicht bekannt ist.
    Durch die Änderung(Aufhebung) der Winterreifenpflicht in der STVZO ist es nicht mehr erlaubt, Reifen (M+S) mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex zu fahren ( auch nicht mehr "M+S"-Reifen mit Aufkleber auf dem Tacho), wenn das Produktionsdatum des Reifen nach dem 31.12.2017 ist. (Übergangsregelung). Nach 2024 sind sie dann generell nicht mehr erlaubt. Die vorhandenen Reifenfreigaben der Reifenhersteller haben wegen der Übergangsregelung auch die Einschränkung, daß die Freigaben nur für Reifen mit Herstellungsdatum vor 2018 gelten.
    Genaueres kann man hier nachlesen: https://www.mopedreifen.de/New…otorr%C3%A4der.html?id=24


    Gruß Frank

    ´15er Crosstourer DCT,Honda-Koffersatz, Ermax-Tourenscheibe,GSG-Crashpads,Bagster-Tankschutz,Givi-xStream-Werkzeugtasche, lights4all-Rauchglas-Rücklicht,SW-Hauptständer,SW-Fußrasten,Bodystyle-Hinterradabdeckung, Givi-Motorschutz,BSG-Kardanschutz

  • #2

    Super, danke für die Info. Ist an mir auch irgendwie vorbeigegangen. Bin ich froh das ich meinen Scramblerumbau verkauft habe...
    Viele Grüße
    Dirk

    Erst anhalten, dann absteigen!

  • #4

    Die Frage beantwortet sich doch von alleine.Es betrifft alle Reifen, die es nicht mit dem richtigen Geschwindigkeitsindex (V) gibt. Das sind vorrangig die grobstolligen Reifen.Die haben ,bis jetzt, alle einen niedrigen Index und die M+S Kennzeichnung. Der Avon hat z.B. nur Kennzeichnung "T"(190km/h). Die gemäßigten "Offroad"-Reifen wie z.B. Karoo Street ,Trailattack usw. haben in der Zwischenzeit alle "V"-Kennzeichnung.


    Gruß Frank

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  • #5

    @ Merlin
    Deine Frage nach Erfahrungen mit dem Avon hatte mich übrigens dazu bewegt, mal auf die Gesetzesänderung hinzuweisen.
    Habe es nur in einem übergeordneten Fred und nicht in deinem Fred gemacht, damit mehr Leute es lesen.


    Gruß Frank

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  • #7

    Dann werden sich Hersteller von Stollenreifen eben der Reifenbezeichnung POR bedienen müssen.
    Die Bezeichnung steht für "professional off road" und ist scheinbar nicht EU-genormt.
    L.t § 36 Abs. 5 StVZO dürfen die dann wieder montiert werden, wenn der Geschwindigkeitsaufkleber beim Tacho klebt.

    Was rühmst Du Deinen schnellen Ritt? Dein Pferd ging durch und nahm Dich mit! (Emanuel Geipel)
    Ein Motorrad fällt nur dann um, wenn es ZU LANGSAM ist! (Fred Pfänder)

  • #8

    Moin,


    ja das Thema Moppedreifen versauen die die letzten Jahre immer wieder. Die neue Regelung hat meinen Heidenau K60 Scout plötzlich "illegal" gemacht.


    Das Problem ist das neue Reifen nur dann den Speedindex nicht mehr erreichen brauchen wenn sie dieses neue Alpin Symbol haben. Die Prüfnorm dafür sieht 4 Reifen vor - es wird also stand jetzt keinen Moppedreifen nach der Prüfnorm geben. Das die Motorräder damit mal wieder hinten runtergefallen sind interessiert wohl keinen ;(


    Mich regt dieses Reifenzeug und alle 2 Jahre neu und verschlimmbessern schon lange auf. Da haben wir einfach keine Lobby und was mich wundert tun die Reifenhersteller dann auch immer völlig überrascht.


    Im übrigen gab es dieses Regelung in Italien schon länger ABER ! nur für die Sommermonate - von Oktober bis April.


    "POR" reifen gibt es nur für 4 Rädrige Fahrzeuge - da geht es darum das man auch in den Sommermonaten (der Förster) mir solcher Bereifung durch die Gegend fährt. Die scheinen eine größere Lobby zu haben als die Motorradfahrer.


    Gruß Mario

    Ich widerspreche ausdrücklich jeglicher Nutzung meiner Beiträge auch Ausschnittsweise oder als Zitat zur kommerziellen Nutzung.

  • #9


    Das war bei Winterreifen bis vor kurzem auch so.
    Aber mal ehrlich:
    - Wen betrifft es tatsächlich? Okay - ein paar einzelne.
    - Wer von denjenigen ist jemals diesbezüglich Kontrolliert und beanstandet worden? Vermutlich keiner.
    - Wer von den Kontrollorganen kennt diese Vorschrift? So gut wie keiner. Es werden aber immer mehr, je mehr das Thema überflüssiger Weise breitgetreten wird. Meine Wenigkeit (Teil v. Kontrollorgan!) hat es auch hier über den Post erst erfahren.
    - Wen interessiert es wirklich? Hier darf an alle möglichen montierten und am hellichten Tag in Betrieb befiindlichen Nebel- und andere zusätzliche halblegale Scheinwerfer erinnert werden.


    Ergo: Winterloch-Thematik unter der Kategorie "horizonterweiterndes aber nutzloses Stammtischwissen"

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  • #10


    Sehe ich etwas anders.Man sollte wenigstens schon wissen, auf was man sich einläßt!(Was man daraus macht,ist ja Jedem selbst überlassen) Genau wie du wage ich allerdings zu bezweifeln, daß das in einer Kontrolle oder bei der Hauptuntersuchung auffällt!? Und da ich sogar bezweifel, daß das jeder Reifenhändler auf dem Schirm hat und dich darauf hinweisen würde, kann ein Hinweis auf die Gesetzesänderung nicht schaden. Denn im Falle eines Unfalls kann durch ein Gutachten, in dem dieser Mangel auffällt, es schon unangenehme Folgen haben.


    Gruß Frank

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