Überholen im Stau?

  • #1

    Hallo Forum,


    da ich heute im Stau stand (mit Auto) und zu Hause die neue ADAC-Mitgliederzeitung im Briefkasten fand, in welcher wiederholt etwas zum Rechtsfahrgebot stand, möchte ich - auch in Vorbereitung auf die neue Saison - das Thema zur Diskussion stellen, ob es nun explizit für uns Biker verboten ist, im Stau auf der Autobahn vorbeizufahren.


    Im ADAC-Artikel stand, dass es eine Ausnahme für das Rechtsfahrgebot gibt, nämlich bei Stau und Stopp-and-Go. Da dürfen die Fahrzeugführer (das sind wir ja auch) auch rechts überholen, z. B. wenn der Verkehr auf der mittleren Spur z. B. wegen Einfädelns steht und die rechte Spur dadurch schneller ist.


    Wenn aber das rechts überholen in diesen Fällen erlaubt ist, dann ist es meiner Meinung nach erst recht im stehenden Verkehr.
    Wenn ich mit meinem Bike zwischen der mittleren und der linken Spur durchfahre, so "überhole" ich die mittlere Spur, was definitiv erlaubt ist.
    Nach dem o.a. Beitrag ist aber in solchen Situationen auch das Überholen auf der "rechten" Spur erlaubt, also auf der der linken Spur rechten Seite gesehen.


    Mir geht es in dem Thread nicht darum, was ihr macht - ich mache es einfach - aber mir geht es darum, was in Dtl. Recht ist.


    Wer weiß eventuell über Gerichtsurteile dazu Bescheid, etc.?

    Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen! (Walter Röhrl, Rennfahrerlegende)

  • #2

    Vielleicht hilft Dir dieser link ja weiter.


    Mir persönlich ist die rechtliche Seite egal. Ich überhole immer.
    Selbst die Hüter des Gesetzes haben damit kein Problem, wenn man das mit einer angemessenen Geschwindigkeit macht.


    Gruß
    Malony

  • #3

    Ja, der Artikel im Link ist in der Aussage ziemlich eindeutig - leider!


    Man sollte in Dtl. endlich mal klare Fronten Pro-Biker schaffen. In so vielen Ländern wird das von den Bikern erwartet und niemand nimmt daran Anstoß. Nur in Dtl. gibt's ein paar Ekelpakete, die - wenn sie einen Biker im Rückspiegel sehen und sie selbst im Stau stehen - aus lauter Missgunst mal die Fahrertür aufmachen. Mit solchen Idioten sich dann zu streiten bringt nichts. Und leider eben dann auch nicht vor Gericht (wie man dem Artikel entnehmen kann).

    Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen! (Walter Röhrl, Rennfahrerlegende)

  • #4

    Lt. StVO ist rechts überholen in Deutschland verboten. Nur innerhalb geschlossener Ortschaften darf bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung "rechts schneller gefahren werden".
    Auf getrennten Fahrstreifen für jede Richtung (autobahnähnlich) gibt es noch den Begriff "Kolonnenverkehr", bei dem rechts schneller gefahren werden darf, als links.
    Im Stau ist rechts überholen verboten.
    Auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen muss man noch aufpassen: Da gibt es auch noch den Tatbestand "Standspur zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt". Das ist nämlich noch teurer: 75 € + 2 Punkte.
    Wer sich zwischen zwei Fahrspuren durchschlängelt, der überholt die links Stehenden logischerweise rechts.
    Ganz links darf überholt werden, bzw. ist es nicht verboten.

    Was rühmst Du Deinen schnellen Ritt? Dein Pferd ging durch und nahm Dich mit! (Emanuel Geipel)
    Ein Motorrad fällt nur dann um, wenn es ZU LANGSAM ist! (Fred Pfänder)

  • #5

    Ein Hoch auf die Engländer... jedesmal wenn ich mit dem Moped dort im Stau stecke, machen die Engländer bereitwillig mit ihren Autos Platz für uns Biker.... fast wie die Rettungsgasse in Österreich.

  • #6


    Genau dort fühle ich mich bei einem Stau als Motorradfahrer aber sicherer. Hier kann man entspannt mit 30km/h (oder situationsangepasst) vorbeifahren. Beim Durchfahren zwischen der rechten und linken Fahrspur ist der Raum wesentlich begrenzter und jederzeit kann jemand unvermittelt aus einem Auto herausspringen bei einem längeren Stau, um sich die Beine zu vertreten. Auf der Standspur ist hier wesentlich mehr Platz, um auch ausweichen und/oder vorbeifahren zu können.


    Die Rettungsgasse wird ohnehin nur von den Wenigsten gebildet und bisher habe ich Polizei oder Krankenwagen (vermutlich aus genau diesem Grund) auf der Standspur fahren sehen und eben nicht in der Rettungsgasse.

    Allzeit Gute und sichere Fahrt,
    Karim

  • #7

    genau so etwas habe ich in Holland erlebt. Die Autofahrer wurden schon fast sauer, wenn ich nicht vorbei gefahren bin. Wurde öfters genötigt doch vorbei zu fahren

    Viele Grüße von der Ostsee


    Hans

  • #8


    Korrekt! Aber in Deutschland muss man aufpassen nicht gesteinigt zu werden als Mooffahrer... die Hektik der deutschen ist manchmal echt zum :violence-hammer:. Aber man weiss sich zu helfen und muss als Biker da durch.

  • #10

    Das Problem ist, dass nur auf einem regulären Fahrstreifen überholt werden darf. Beim "durchschlängeln" ist in der Regel kein eigener Fahrstreifen verfügbar.
    Auch zählt der Standstreifen rechtlich nicht als Fahrstreifen. http://www.gesetze-im-internet…o_2013/BJNR036710013.html. §2 Absatz1.
    Es darf auch nicht ganz links überholt werden wenn dort keine freier Fahrstreifen zur Verfügung steht. So wurde mir das mal von den Streckenposten bei einem Lehrgang erklärt.


    Hat zwar nix mit dem Thema zu tun aber trotzdem interessant: §21a Absatz 2. Gurt ans Moped, Helmpflicht entfällt :think: .

    Reisen = Entdecken, daß alle unrecht haben mit dem, was sie über andere Länder denken.
    Aldous Huxley (1894-1963), engl. Schriftsteller

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