Garantieverlust bei Service außerhabt vom HH?

  • #1

    Moin Moin,


    habe da mal eine Frage: Droht ein Garantieverlust, wenn man den Service von einer Fachwerkstatt, aber nicht von einem Hondahändler durchführen lässt :?:


    Der nächste Hondahändler ist nämlich ca. 40km weit, und ich würde gerne eine Werkstatt in meiner Nähe nutzen wollen.
    Diese Werkstatt ist ein autorisierter Motorradhändler für Yamaha und MV Augusta, repariert aber alle Motorräder.


    Direkt den HH oder die Werkstatt meines Vertrauens wollte ich nicht fragen, da die Antworten eventuell, je nach Händler, eindeutig zu der einen oder anderen Richtung ausfallen könnte.


    Wie sieht es rechtlich aus?


    Gruß
    ToM

    Altern ist ein hochinteressanter Vorgang:
    Man denkt und denkt und denkt -
    und plötzlich kann man sich an nichts mehr erinnern.
    v. Ephraim Kishon

  • #2

    Wie das rechtlich ausschaut... siehe Garantiebedingungen


    1. Inspektionen nach Wartungsplan
    2. Fachgerechte Ausführung unter Verwendung von Originalteilen also z.b. kein Zubehörluftfilter/ Ölfilter (es sei denn du kannst im Schadensfall beweisen, dass diese Teile nicht für einen Schaden ursächlich sind)
    3. Meisterbetrieb
    4. Original technische Daten (aktuell) von Honda
    5. Ggfs. Rückruf, Produktoptimierung seitens Honda durchführen

    Wenn nicht jetzt... wann dann?

  • #3

    Es gibt rechtskräftige Urteile, welche besagen, dass der Garantieanspruch nicht erlischt, wenn nicht beim Vertragshändler gewartet wird.
    Die Richter haben die freie Werkstattwahl damit ausdrücklich gestärkt.
    Manfred hat natürlich mit Punkt 3,4,5, durchaus gute Gründe für den Vertragshändler angeführt.
    MfG Ralf

  • #4

    Hallo auch,


    ein Hinweis an alle die das DCT Getriebe haben. Laut Aussage meines Honda Händler wird das Getriebeöl alle 12.000 km zusammen mit dem Motoröl gewechselt.


    Hierbei darf nur das Spezialöl von Honda verwendet werden, sonstig erlischt die Garantie.


    Schöne Grüße und viel Spaß bei dem Wetter

    ganz Ruhig, gaaaaaaaaaanz Ruhig

  • #5


    Ralf, diese Gerichtsurteile beziehen sich auf eine Gebrauchtfahrzeug-Garantieversicherung aus dem PKW Bereich und sind auf Motorräder nur sehr eingeschränkt übertragbar, da im Motorradbereich die Gruppenfreistellungsverordnung PKW nicht gilt und da es sich um die Herstellergarantie handelt.


    Honda schreibt nicht den Vertragshändler vor, sondern nur Rahmenbedingungen die auch von einer freien Werkstatt einzuhalten sind. Kann dies die freie Werkstatt nicht, ist sie aus dem Rennen.

    Wenn nicht jetzt... wann dann?

    Einmal editiert, zuletzt von ManfredK ()

  • #6


    Es gibt bei der DCT kein "Getriebeöl"....... :)


    Lediglich ein zusätzlicher Ölfilter ist zu beachten.....


    Das "Spezialöl" ist umfassend und abschließend im Fahrerhandbuch beschrieben: JASO T 903 MA oder MA2; SAE 10W-30 (oder auf Temperaturbereich angepasst siehe WHB); API SG und höher
    Das "Spezialöl" ist daher fast jedes beliebige Wald, Feld- und Wiesen-Motorradöl.

    Wenn nicht jetzt... wann dann?

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