Das Problem ist, dass nur auf einem regulären Fahrstreifen überholt werden darf. Beim "durchschlängeln" ist in der Regel kein eigener Fahrstreifen verfügbar.
Auch zählt der Standstreifen rechtlich nicht als Fahrstreifen. http://www.gesetze-im-internet…o_2013/BJNR036710013.html. §2 Absatz1.
Es darf auch nicht ganz links überholt werden wenn dort keine freier Fahrstreifen zur Verfügung steht. So wurde mir das mal von den Streckenposten bei einem Lehrgang erklärt.
Hat zwar nix mit dem Thema zu tun aber trotzdem interessant: §21a Absatz 2. Gurt ans Moped, Helmpflicht entfällt .