Zitat von ManfredKAlles anzeigen..... richtig ist das ganze beim ADAC beschrieben
Hallo Manfred,
dann ist aber auch die Anmerkung richtig, siehe weiter oben (Empfehlung Handbuch)
Obwohl ja Analogien im Recht fast nicht möglich sind, haben wir eine durchaus vergleichbare Situation.
Kein (Reifen)Zwang, aber es gibt seitens der Hersteller Empfehlungen. Also genau so wie beim Fahrradhelm. Kein Zwang, nur Empfehlung.
Fahrradhelm nicht vorgeschrieben und trotzdem versuchte eine Versicherung teilweise die Kosten auf die Unfallgeschädigte abzuwälzen, weil sie keinen Fahrradhelm trug. Begründetet wurde dies mit dem erhöhten Risiko, wenn Radfahrer keinen Helm tragen. Erst vorm Bundesverfassungsgericht wurde endgültig entschieden.
Wie schon gesagt, mir persönlich wäre es nicht wert, es darauf ankommen zu lassen, weil das Angebot an entprechenden Reifen mit Herstellerfreigabe riesig ist.