Zitat von eLcaBoneAlles anzeigen
Rein rechtlich noch der Hinweis auf STVZO §52
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
Kurzum: Die Zusatzscheinwerfer dürfen nur mit Abblendlicht aber nicht mit Fernlicht betrieben werden.
"............(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer......."
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Ich wollte sie an das originale Kabel anklemmen, wo schon Griffheizung und Bordsteckdose dran hängen. Dort sind noch Kabel für die originalen Honda NSW frei. Ich hab gedacht, das da evtl. schon irgendwo ein Relais dran hängt. Die originalen sind aber LED und brauchen das bestimmt nicht, oder?