http://solutions.3mdeutschland…JH9U5230GVR402FFSQL7N0GS0
von Motorradern steht da leider garnix zu !
Maßgeblich hinsichtlich der Zulässigkeit der Verwendung von retro -
refl ektierenden Markierungen/Werbung an Fahrzeugen sind ausschließlich
die rechtlichen Regelungen, wie z. B. StVZO § 53 und die mitgeltenden
Regelungen UN ECE R 104, UN ECE R 48 und 2007/35/EG. Bitte machen
Sie sich mit den geltenden Vorschriften vertraut.
Das steht da auf der seite von 3M