Reflextionsaufkleber

  • #31


    Genau. Oder wie sagte Opa immer: "Wo kein Kläger, da kein Richter"

  • #32

    Heut bei der Dekra mal nachgefragt wie es den mit Reflektierenden Aufklebern so ausschaut .


    Erstmal mit 4(!) Prüfen über irgendwelche Regelwerke diskutiert bis dann die Frage kam wo die den draufgeklebt werden sollen .
    "Auf die Koffer " hab ich geantworted .
    Allgemeines grinsen in der Hütte und dann die Aussage : Die Koffer sind nicht bestandteil des Fahrzeugs und sind ja auch nicht TÜVgeprüft . Kleb da drauf was du willst !!! Und ausserdem dient es ja zu deiner Sicherheit !



    Ich würde jetzt bei meinen Klebeheini mal anfragen was der für nen Aufkleber in Weiß haben möchte in der Form wie der auf der Verkleidung vorne . Vieleicht etwas abgewandelt ? Hat da jemand interesse drann ?

  • #33

    jepp wie gesagt,
    ich bin dabei,
    aber gerne in Silber.....

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück!


    Gruß Berthold


    G.Zümo 660, TT Crash Bar's , MRA VTS, TT Breit und Fern LED,HS,TC CT, OEM Koffer

  • #34

    Boahhh, dann kann ich ja mit dieser gesicherten Erkenntnis auch bunte Effektbeleuchtung an die Koffer oder am Tankrucksack anpappen. Gerade zur Weihnachstzeit könnte da einige auf tolle Gedanken kommen.


    Die Koffer sind nicht typgeprüft, eine Beleuchtungseinrichtung (und dazu zählen auch Reflektoren aller Art) ist aber in Form, Farbe, Einsatz und Anbringung ganz genau definiert.

  • #35

    "Kleb rauf, was du willst...."


    Ich hab was ganz interessantes gefunden:


    Zitat:
    Ebenso wie Fahrräder dürfen auch Motorräder mit
    Reifen bestückt werden, in deren Flanken weißes
    reflektierendes Material eingearbeitet ist, und die
    folglich in der Dunkelheit als strahlende Ringe aufscheinen.
    Klar, dass das die seitliche Erkennbarkeit
    bei Nacht verbessert.


    Mehr Schutz im Dunkel verheißt auch die Möglichkeit,
    die Längsseiten des Motorrads mit zusätzlichen
    gelben Reflexstreifen zu garnieren. Doch
    Achtung: Diese müssen waagerecht verlaufen und
    dürfen nicht die Form von "Schriftzügen oder
    Emblemen" haben.


    Gegen vorschriftsmäßig montierte gelbe Rückstrahler
    an den Motorrad-Flanken hat die StVZO
    nichts einzuwenden: Weil sie ebenfalls eine vernünftige
    Sache sind, um die Biker von der Seite
    besser sichtbar zu machen.



    Ganzer Text hier, kommt übrigens vom TÜV:
    http://bmw.jh-service.net/imag…euchtungsvorschriften.pdf

  • #36



    Wenn du die direkt aufs Mopped klebst ja !


    Noch eine Info ( von den Männern der Dekra ) . Schaut euch mal eure Motorradbekleidung an ! Dort sind je nach Herrsteller , mitlerweile ja auch Weiße Reklektoren eingearbeitet ;)

  • #37



    Das lässt sich ja machen mit dem "Schriftzug" Crosstourer und dem X . Hab da schon eine Idee

  • #38

    Das haben die von der Dekra gesagt...?


    Aber vielleicht finden die Herrschaften in der StVZO einen Paragrafen zur Motorradkombi. Die einzige Bekleidung die für Motorradfahrer geseztlich angesprochen wird, ist ist ein Helm. Und selbst der muss nur "geeignet" sein und es erfolgt keine Forderung nach irgendwelchen Normen


    § 21a (2) StVO.
    Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

  • #39


    meine Helme haben alle eine ECE 22-05 Norm .
    Aber das geht vom Thema weg .


    Auf meiner Bekleidung von Pharao sind auch Reflektionsteile mit eingearbeitet und hinteen auf dem Rücken steht sogar Pharao mitten drauf . Ich mach da morgen mal ein Bild von. Und das sind immer Weiß reflektierende Teile . Ob vorne Seitlich oder Hinten , egal !


    Bestes Beispiel ist wohl die Gelbe Warnweste die manche beim fahren tragen . Doppelter Weißer Reflektierender Streifen rundrumm . ;)

  • #40

    Ja und, ist doch schön, wenn deine Kombi bunte Streifen hat. Dummerweise interessiert das die StVZO überhaupt nicht. Oder führst du deine Kombi auch alle zwei Jahre zur HU vor?


    Die StVZO regelt alles rund um Ausrüstung und Ausstattung von FAHRZEUGEN und verweist auf weitere Vorschriften und Regelungen, wie z. B. irgendwelche ECE-Vorschriften.


    Das ist eigentlich eine interessante Lektüre, hier mal der Inhalt:
    http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm



    Da findet man auch, dass für folgende Teile ein Bauartprüfung vorliegen muss:


    § 22 a
    (1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:.....


    15. Rückstrahler (§ 53 b, § 66 a Abs. 4 dieser Verordnung, § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung);



    Von Jacken, Halstüchern, Handschuhen oder sonstiger Schutzkleidung steht da nix, da steht immer was von Fahrzeugen.

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