ne Du springst nur ziwschen den Themen und vermischt sie. Natürlich werden eingezogene Sachen nicht zurückgegeben wenn sie auch für den Eigentümer nicht erlaubt wären (Waffen, etc). Wir waren hier aber beim Auto oder Motorrad ...
Siehe dazu auch genau Deine Zitierte Seite "Nach § 74 Abs. 2 StGB ist die Einziehung nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen oder die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, dass sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden."
Also entweder hat der Täter Eigentum daran oder sie sind grundsätzlich auch für den Eigentümer nicht zulässig. Alles andere wäre auch eine "Enteignung" - diese Zeiten sind zum Glück vorbei. Du probierst da rein zu interpretieren, das das Auto in der Allgemeinheit zur begehung rechtswidriger Taten besteht. Etwas weit hergeholt bei den Millionen Autokilomtern die am Tag ohn eine rechtswidrigkeit vorgenommen werden. Du kannst diese rechtswidrigkeit dem eigentlichen Eigentümer nicht einfach unterstellen. Sieht bei Deinem zitierten Radarwarner natürlich anders aus, der einsatz dieser Geräte ist in Deutschland verboten , die wahrscheinlichkeit das also Eigentümer und derzeitiger Besitzer es nur zum illegalen Zweck nutzen, ist sehr hoch.
Für das eigentlich Problem der Verkehrerziehung liegt das Problem aus meiner sicht einfach lösbar. Das Problem ist doch, das 70 EUR Bußgeld dem Hartz4 Empfänger richtig weh tun, während ich es unter Expresszuschlag abhake (natürlich sind 70 Eur auch für mich 70 Eur, aber der Wert ist sicherlich ein anderer für mich als den Hartz4 Empfänger, ihr wisst schon was ich meine). In anderen Ländern richten sich die Strafen daher nach Tagessätzen - damit tut es allen gleich viel weh. Also statt 440 EUR von jedem zu verlagen der 60KM/h drüber fuhr, könnte man z.B. 20 Tagessätze festsetzen ... wenn jemand nun halt 20.000 EUR im Monat verdient, bezahlt er deutlich mehr gegenüber einem der 2000 EUR im Monat verdient. Prozentual am Gehalt tut es beiden gleich weh ...
Allerdings sollte man das wirklich erst im höheren bereich anwenden, ansonsten ist der Verwaltungsaufwand nicht zu unterschätzen. Also nur wegen Falschparken oder dergleichen wird sich das nicht lohnen.