Beiträge von Geoka


    Na ja, Pfusch wohl weniger. Schließlich dürfen diese Lampen in anderen Ländern völlig legal verbaut werden.


    Bei der Ausleuchtung hast du insofern recht, dass die Ausleuchtung nicht gerade gleichmäßig erfolgt. Allerdings habe ich auch gerade kein Vergleich zur Halogenlampe, ob das dort besser ist. Jedenfalls ist ein dunklerer, V-förmiger Keil zu sehen. Ob das jetzt an der Lampe liegt, ließe sich nur durch direkten Vergleich zeigen. Das Hauptlicht wird punktförmig weit vor das Fahrzeug geworfen, also dort wo ich tatsächlich etwas sehen will/muss. Die Randbereich sind verbesserungswürdig.
    Wobei das Licht der CT serienmäßig nicht gut ist: https://honda-crosstourer.de/f…&t=489&hilit=Scheinwerfer


    LED Retrofits werden in absehbarer Zeit in dieser oder ähnlicher Bauform zugelassen werden, wenn die EU Vorschriften mal der aktuellen Entwicklung angepasst werden würden. Osram bestätigte jedenfalls Bemühungen in diese Richtung, ohne jedoch einen Sachstand nennen zu wollen/können.
    Bei diesen austauschbaren Lampen vermute ich jedoch, dass der Lichtstrom nach derzeitigen Vorschriften die gesetzlichen 1.550 Lumen +-15% überschreitet. Wenn diese eine Zulassung erhalten sollen, muss also der Lichtstrom reduziert werden.
    Selbst wenn moderne Voll-LED Scheinwerfer, ohne LWR, die zulässige Grenze von 2.000 Lumen Grenze einhalten, ist die Blendwirkung erheblich höher als mit Halogenlampen und dennoch legal. Von denen mit LWA&Co über 2000lm dürfte eine Blendwirkung wahrscheinlich sein, die über die hier dargestellte Retrofit hinausgeht.


    Mehr kann man als Mitglied beim ADAC erfahren: https://www.adac.de/rund-ums-f…eleuchtung/led-retrofits/


    Dort wurden LED Leuchtmittel von Philips, den hier genannten Osram und Nighteye getestet und dabei kamen geringe, unzulässige Abweichungen bzgl. der max. zugelassenen Beleuchtungsstärke zu Tage. Bei Projektionsscheinwerfern wurde sogar eine bessere, breitere Lichtverteilung festgestellt.


    Damlas kam Xenon auf, jeder beschwerte sich über Blendungen. Stets wurde jedoch der gesetzliche Grenzwert eingehalten, allein das subjektive Empfinden bzgl. Farbtemperatur und Helligkeit lenkten die Augen immer zu dieser Lichtquelle.


    Das Erscheinungsbild am Tag ist schon recht markant, sprich deutlich heller als mit Halogen. Wie es nachts ausschaut, kann ich noch nicht sagen, gehe aber von einer Steigerung aus. Mit Halogen ist die Lichtausbeute m.E. gerade ausreichend.


    Aber wie schon geschrieben, die Dinger sind nicht legal, haben keinerlei Prüfzeichen und sind sauteuer. Zudem dürfen diese in Deutschland mangels E-Kennung nicht verkauft werden und nach ECE Normen auch nicht in Scheinwerfern als Abblend- und Fernlicht verwendet werden, das es derzeit noch keinen Scheinwerfer gibt, der gleichermaßen mit Halogen und LED betrieben werden darf. Und wenn ein Scheinwerfer schlecht konstruiert wurde, dann helfen hellere Lampen nur bedingt und die Wahrscheinlichkeit damit eher andere zu blenden, steigt enorm.


    Ob ich diese in einen PKW einbauen würde? Eher nicht, allein schon aufgrund des derzeitigen Marktpreises von rund 100€ für ein Paar. Da gibt es mehrere Sätze guter Halogenlampen dafür. Und die LED Retrofits werden aufgrund der Baulänge nicht in jeden Scheinwerfer einzubauen sein, weil die Abdeckkappe zu knapp sitzt.

    Hat der Crosstourer SC70 symmetrisches oder asymmetrisches Abblendlicht?


    Hatte bislang noch nie drauf geachtet, erst nachdem ich H7 LED Retrofit von Osram eingesetzt habe und den normalerweise nach rechts oben steigenden Keil nicht sah. Die BA schweigt sich aus, erzählt auch nichts wegen Umstellung auf Linksverkehr.
    Stutzig macht mich auch der Blick von unten nach oben in den Scheinwerfer, dort steht ein Aufdruck "LINE BEAM", was für mich ein Hinweis wäre, dass es sich nur um symmetrisches Licht handelt, siehe 4. Bild


    Um diversen Fragen vorzukommen:
    - Geduld und Zeit reichten nicht aus um alles nochmal auf H7 Halogen umzubauen. Die Fummelei bei den großen LED Kühlkürpern alles so zu verbauen, dass der Deckel wieder drauf geht, hat mir heute gereicht.
    - Die Retrofits sind in Europa m.W. nicht legal und haben auch keinerlei Kennzeichen-/nummern, Bilder habe ich mal beigefügt.
    - Bei einem Scheinwerfertestgerät war nur symmetrisches Licht auszumachen
    - die Montage wurde penibelst durchgeführt und anhand Einbauanleitung und Videos von Osram kontrolliert


    [attachment=3]20191026_111920.jpg[/attachment]


    [attachment=2]20191026_111929.jpg[/attachment]


    [attachment=1]20191026_161020.jpg[/attachment]


    [attachment=0]20191026_160117.jpg[/attachment]


    Dient nur dazu um in diesem Vorsommerloch den Kreislauf zu stabilisieren... :lol:

    Interessante Verlinkung, Danke.


    Da ich beim CTT nicht dabei sein kann, mag vielleicht jemand eine einfache Frage dann den Reifenspezi stellen:
    Ist der empfohlene Luftdruck auch der, der im Fahrbetrieb ideal wäre oder soll dadurch nur einer Reifenschädigung durch Minderdruck im kalten Zustand vorgebeugt werden.


    Ansonsten messe ich im kalten Zustand, wobei mir 0,2bar Unterschreitung wurscht sind, da diese durch Erwärmung im Fahrbetrieb mehr als ausgeglichen werden und mein Popometer offenbar nicht so sensibel ist, dass ich diesen Unterschied "erfahren" kann.

    Der angegebene Luftdruck bezieht sich idealerweise auf den Fahrbetrieb, mithin immer auf warme Reifen.


    Bei einem Event war auch mal eine Reifenfirma vor Ort, die den Luftdruck direkt nach einer Fahrt kontrollierten. Sie meinten damals, dass vorne 2,3 und hinten 2,6 bar kalt ok für Normalfahrer sind, da der Reifen sich durch Walkarbeit schnell erwärmt und sich damit auch die Luft ausdehnt.
    Im normalen Fahrbetrieb liegt man dann wahrscheinlich leicht über den vorgegebenen Werten, andererseits ist im kalten Zustand nicht gleich eine Gefahr wegen zu geringem Luftdruck zu befürchten.


    Nebenbei: die Luftdruckanzeige an den Tankstellen sind nach meiner Erfahrung meist eh nur sehr grobe Schätzwerte. So las ich mal vor Jahren, dass bei diesen Füllgeräten eine Toleranz von 1% vom Skalenendwert zulässig sind, d.h. +-0,16bar wären demnach als Abweichung zulässig. Ich messe mit einem eigenen Luftdruckprüfer immer nochmals nach.