Hallo Leute,
ich habe gerade mal bei Honda angerufen. Honda: 0 6 9 / 8 3 0 0 6 - 0
Unter der auf der Website beworbenen "Mobilitätsgarantie*" verstehen die HONDA Mitarbeiter, das mein nicht mehr fahrbereites Motorrad in die nächstgelegene HONDA Vertragswerkstatt abgeschleppt wird. Ein Leihwagen, oder gar eine Leihmotorrad ist nicht im Leistungsumfang dieser "Mobilitätsgarantie". Unter Mobilität verstehe ich aber was anderes. Leider liegen mir die Bestimmungen gerade nicht vor, denn ich habe das Garantieheft nicht dabei. (http://de.honda.de/motorraeder/modelle_crosstourer.php)
(c) Screenshot der Honda Website: http://de.honda.de/motorraeder/modelle_crosstourer.php
Die Call-Center Dame hat mir zu verstehen gegeben, dass die "Quality Ride" Versicherung das gleiche wäre. Worauf ich Ihr sagte, das ich das nicht glauben kann.
Ich brauche jetzt mal die schriftlich formulierten HONDA-Bedingungen zur Mobilitätsgarantie.
Bei Mercedes ist jedenfalls ein Ersatzfahrzeug dabei. Zitat: "Ersatzfahrzeug (Typ nach Verfügbarkeit) für die Dauer der Reparatur, maximal für 5 Tage (ohne Betriebsstoffe)."
http://www.mercedes-benz.de/co…garantien/mobilolife.html
Gruss
Crossmaster