Beiträge von Silentvoice

    Interessante Sache, wie so oft jedoch mit zwei Seiten. Einerseits kann ich die Sichtweise der
    Anwohner verstehen, die von zu lauten und zu schnellen Motorradfahrern drangsaliert werden.
    Andererseits sind es aber ja nur wenige Prozent der Gesamtmenge, die diese Defekte aufweisen.
    Gibt es wirklich keine bessere Möglichkeit, dieser wenigen Verkehrtteilnehmer Herr zu werden,
    als Fahrverbote für alle zu verhängen? Würden Intensivkontrollen gerade an den motorradreichen
    Wochenenden nicht den selben Zweck erfüllen (und nebenbei Geld in die Kassen spülen)?


    Glücklicherweise handelt es sich bis jetzt ja nur um einen Antrag der Interessengemeinschaft an den Stadtrat.


    Noch eine Frage/Anmerkung:
    Mir war gar nicht klar, dass es ein geräuschemissionsabhängiges Fahrverbotsschild überhaupt gibt.
    Kann mich da irgendwer erleuchten?

    Exakt, wenn man die Lieferung von allen vier Bügeln an eine Adresse macht und dann
    noch 6,90 EUR DHL Versand draufschlägt, sind es 301,20 EUR, gerechnet mit dem heutigen Wechselkurs.


    Eine Info noch, wenn ihr bestellen solltet: Versucht, den Versender dazu zu bringen,
    dass er die Zolltarifnummer auf den Lieferdokumenten vermerkt. Das beschleunigt u.U die Zollabwicklung

    In Bonn konnte man mir leider keine belastbare Aussage geben und verwies mich an das Zoll
    Informationsmanagement in Dresden. Dort habe ich gerade angerufen und folgende Informationen erhalten:


    Die Sturzbügel werden vom Zoll unter der Zolltarifnummer 87141090000 kategorisiert, macht dann 3,7% Zoll.


    Gerechnet wird das so: Die Summe aus Warenwert und Versandkosten wird mit 3,7% Zoll beaufschlagt,
    auf diesen Betrag werden dann 19% EUSt aufgeschlagen.


    Bei dem ersten Sturzbügel, der geliefert wurde, war eine der eingepressten Gewindebuchsen defekt, man konnte die zugehörige Schraube nicht eindrehen. Zurückgeschickt, Händler verweigerte Austausch, GIVI Deutschland informiert, Händler schickte Austausch. Beim Anbau dann festgestellt, dass die beiliegenden Schrauben nicht in die Gewinde vom CT passen. Rückabwicklung verlangt, Händler verweigert Rückabwicklung, GIVI Deutschland informiert, Rückabwicklung OK.


    Lackfehler hatten beide.