Moin zusammen,
die Lichtausbeute hab ich auch versucht mit einem "helleren Leuchtmittel" aktiv zu veredeln... ![]()
Was die "Legalität" des betriebes angeht...
Weil die Nebelscheinwerfer, die richtige Ausrichtung vorausgesetzt, zur Unterleuchtung des Nebels eingesetzt werden sollen... ![]()
...sind diese für den Dauerbetrieb generell erlaubt, ob innerhalb oder auch ausserhalb von Ortschaften
![]()
Hingegen die Nebelschlussleuchte (NSW), die wir am Mopped ja NICHT haben, ist ausschließlch (am Auto) nur ausserhalb von Ortschaften bei Unterschreitung von der "50 Meter-Sichtmöglichkeits-Regel" zulässig...
DASssss "vergessen" die MEISTEN Büchsenfahren ganz gerne, weil diese augenscheinlich die Angst quält einen "auf den Arsch zu bekommen" ![]()
Weil ich bisher auch die "Startbahnbeleuchtung" HAWK von SW-Motech "mitführe",
wird diese bei der näxten Inspektion durch die HAWK-LED ausgetauscht...
...schaumama was man(n o. frau) da noch alles zusätzlich im ausgeleuchteten Blickfeld zu sehen bekommt ![]()
Apropos HAWK NSW...sehen nicht nur unscheinbar gut aus, helfen auch ganz gut bei der Ausleuchtung ![]()
Aber bitte darauf achten nicht ins falsche Regal zu greifen...
Ist doch tatsächlich meinem FHH passiert & hat mir die Offroadausführung (OHNE StVZO) eingebaut...
diesen fehlt ein kleiner Abblendspiegel inside, oberhalb des Leuchtmittels...
Da brauchte ich mich auch über die überaus-freundlich-fernlicht-grüssenden-"Geisterfahrer" nicht mehr wundern ![]()