Spritzschutz unter Kennzeichen

  • #71

    Können die Versicherungen bei einem Bauteil, welches weder ABE hat noch durch Einzelabnahme eingetragen ist, die Leistungen nach einem Crash wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis des Mopeds verweigern?


    Gruss,
    Jörg

    Im Norden geht`s (fast) immer geradeaus.

  • #72

    Ja wenn der Schaden ursächlich durch das Teil verursacht wurde (Regress bis 5.000 €)


    Bei Verkauf als Privatmann bin ich aus der Sachmangelhaftung draußen.... kann ich ausschließen. Aber als Quasihersteller bleibt die Produkthaftung übrig (wenn keine ABE). Käme es wegen des Teils zu einem Unfall, müsste ich z.B. wegen Personenschäden haften.


    Und das lasse ich gerade durch einen Rechtsvertreter klären.


    Wenn ich da positives höre gehts weiter, wenn es negativ wird, wird es nichts zu kaufen geben.


    Ein (ungültiger) technischer Prüfbericht des TÜV kostet schon runde 1500 €..... von einer ABE mag ich gar nicht reden.

    Wenn nicht jetzt... wann dann?

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