Motorräder die seit vor 2 Jahren in Verkehr gebracht wurden, dürfen mit Positionlichtern, wenn sie vom Hersteller angebracht wurden
in den Verkehr gebracht werden. Nachrüstung ist nicht erlaubt.
Ergab eine Nachfrage beim TÜV.
vielleicht hat ein anderer was anderes gehört.
Wenn ja bitte vor Umrüstung abklären, schriftlich abklären.
Sonst eventulle Stillegung (Bayern)