Reifenfreigaben??

  • #11

    @ fox98


    wenn der Mopedhersteller die Reifenbindung aufhebt (bei der Vara ab 2007/08) oder bei der Crosstourer erst gar nicht festlegt ist doch im Umkehrschluß alles ok was den technischen Vorgaben entspricht.


    Sofern ich mich an die Größen, Lastindex usw halte, solange steht der Hersteller in der Pflicht. Hier kann er sich nur durch konkrete, bindende Vorgaben freistellen.
    Das wären dann wieder Reifenbindungen.
    Empfehlungen sind in keiner Weise bindent.

    Grüßle Barney

  • #12

    Hallo Barney,


    da stellt sich mir dann die Frage,
    warum die Reifenhersteller für neue Motorradmodelle sich das Antun die Reifen zu testen
    und ggf. freizugeben.
    Das ganze ist doch ziemlich kostenintensiv.


    Gruß Thomas

    Was ich nich im Kopf habe, gehört da auch nich rein.

  • #13


    Um, wenn eine Reifenbindung existiert, auch bei diesen Modellen Reifen zu verkaufen. Und wenn keine Reifenbindung besteht brauchen sie es eben auch nicht zu machen...
    Gruß Dirk

  • #14

    DirkKn


    Deswegen schrieb ich ja neue Modelle (ohne Reifenbindung)und neue Reifentypen
    Das für Motorräder mit Reifenbindung getestet wird ist wohl klar.
    Gruß Thomas

    Was ich nich im Kopf habe, gehört da auch nich rein.

  • #15

    Hallo Leute,


    wenn im Fahrzeugschein keine Reifenbindung steht, heißt dass noch lange nicht, dass jeder Reifen, der der angegebenen Größe entspricht, auch gefahren werden kann. Eine Reifenbindung ist kein Reifen-Freibrief!


    Jeder Reifenhersteller gibt für seine Reifen eine Freigabe für die Fahrzeuge. Diese Freigabe bassiert auf langwierigen Tests unter allen möglichen und unmöglichen Bedingungen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
    Wenn keine Freigabe vorliegt, und trotzdem der Reifen montiert wurde und dann eine Verkehrskontrolle oder noch schlimmer ein Unfall passiert, fehlt im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz.


    Vor meiner CT habe ich die STX 1300 (Pan European) gefahren und habe genau zwei Reifen aufziehen dürfen: Bridgestone und Dunlop, für alle anderen gab es keine Herstellerfreigabe: Grund war, dass die Seitenflanke für das schwere Motorrad nicht ausgelegt war, dies galt nur für Deutschland, da bei uns keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Autobahnen besteht, und bei den hohen Geschwindigkeiten der Reifen möglicherweise den Kräften nicht standgehalten hätte.


    Also was soll die ganze unsägliche Diskussion:
    Zieht zu Eurer eigenen Sicherheit nur die Reifen auf die Felge, die vom Hersteller freigegeben sind. Alles andere ist fahrlässig.


    Gruß aus Bayern

  • #16

    Nur mal meine two Cents als Gedanke:


    Wir kriegen das in der Schweiz und in Österreich seit den Anfängen des Motorradfahrens auch ohne Reifenbindung gebacken, ohne dass ganze Generationen von Bikern aussterben.


    Dimension, zulässige Maximalgeschwindigkeit und Lastindex.


    Der Rest ist Fahrgefühl.


    Geniesst das Fahren !


    Bernie

  • #17


    Hi Bernie,
    das ist ja des Pudels Kern...in der Schweiz und Österreich gibt es ein Tempolimit. In Good old Germany zumindest auf den Autobahnen nicht.


    Daher die unterschiedlichen Herstellerfreigaben zwischen Deutschland und dem Rest der Welt (Europa).


    Gruß
    Constantin

  • #18


    Doch! Genau das heißt es, und wenn du den Thread aufmerksam gelesen hättest würdest du das mittlerweile auch wissen.



    Das bestreitet niemand!!! Aber der CT hat keine Reifenbindung!



    Sorry, aber das ist Bullshit hoch 10



    Was die Diskussion soll?! Genau diese Missverständnisse ausräumen und jetzt fängst du wieder von vorne an! :evil:


    Mach dich bitte nochmal kundig bevor du solches Halbwissen verbreitest und andere dadurch nur verunsicherst!


    Gruß Dirk

  • #19


    Blödsinn! Deswegen gibt es den Geschwindigkeits- und Lastindex und deswegen wird der CT auch offiziell bei 210km/h abgeriegelt, damit das mit den V-Reifen zusammenpasst! Denn laufen würde er noch schneller.


    Gruß Dirk

  • #20


    Könnte man so denken, gilt aber nicht :naughty:


    Der Reifen muss auch in der Schweiz gesetzlich das aushalten, was die Kiste technisch hergibt !
    Ausnahmen gibt es nur begrenzt bei Autos mit gewissen Winterreifen. Auch die müssen aber deutlich über die Tempolimits halten.


    Und auch wir fahren gelegentlich in Deutschland, ohne dass uns der Gummi um die Ohren fliegt. Versicherungstechnisch gibt das überhaupt keine Probleme.



    Gruss, Bernie

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