Norbert,
ich habe kein Problem damit wenn da hart durchgegriffen wird. Mir fehlt alleinig die Verhältnismäßigkeit zu anderen Urteilen.
Beispiel: Zwei bewaffnete machen einen Banküberfall, einer von beiden erschießt dabei einen. Dann wird der der nicht geschoßen hat milder verurteilt. Das ist hier im Berliner fall nicht passiert. Und so lange Mörder "Personen die mit einer Waffe vorsätzlich jemanden erschoßen haben" weniger als Lebenslänglich bekommen, so lange ist das Urteil hier (wo sicherlich der Tod billigend in Kauf genommen wurde aber die Tat nicht als Mord geplant war) schlicht überzogen und nicht verhältnismäßig. Nehmen wir mal den Sylvesterschützen der eine Waffe zieht und in die Menge schießt, dem würde ich eher unterstellen den Tod billigen in kauf genommen zu haben als zweien die sich ein Autorennen liefern. Der wurde ja auch wegen Mordes verurteilt, bekam aber nur 12 Jahre und 6 Monate. Also mit einer Waffe in die Menge Schießen ist Mord mit knapp 13 Jahren als Urteil und ein Strassenrennenfahren wobei es zu einem Unfall mit Todesfolge kommt ist Mord mit Lebenslänglich ?
Sorry da fehlt mir das Verständnis - andersrum würde das für mich viel mehr Sinn ergeben.
Alleine mal die Maximalstrafe die es schon für fahrlässige Tötung (Strassenverkehr) gibt ausreizen (das wären 10 Jarhe) wären auch ein deutliches Signal gewesen und meines erachtens auch Verhältnismäßig zu "richtigen" Mördern. Das Problem ist ja das andere Fällt so milde bestraft werden das die mit Bewährung davon kommen. Wann wurde denn in so einem Fall schon mal die Höhststraffe von 10 Jahren ausgenutzt für fahrlässige Tötung im Strassenverkehr ?
Wir liegen beide vermutlich gar nicht weit aus einander 
Ich habe eher generell ein Problem mit unseren Urteilen, ich finde z.B. Vergewaltiger werden meist viel zu milde bestraft genauso wie Kindesmissbrauch.
Gruß Mario