Ich würde u.U. an Deiner Stelle klagen, bin aber auch rechtsschutzversichert. Sind ja genug Gerichte die das mitgehen das es sich halt nicht um Mode sondern um Schutzbekleidung handelt. Im rahmen einer schnellen außergerichtlichen Einigung kann es natürlich anders laufen. Letztendlich kommt es auch auf das Alter der Kleidung an, davon ausgehen das die Kleidung nur eine Nutzungsdauer von x Jahren hat, hätte ich Verständnis für einen Abzug wenn die Kleidung eh kurz vor Lebensende war. Aber nen 2 Jahre alten Helm/Hose/Jacke würde ich einklagen im Zweifel.
Als meiner Frau die Vorfahrt genommen wurde hatte die gegnerische Versicherung nicht mal debattiert - eingereicht und gut. Ist aber schon paar Jahre her.
letztendlich hast Du schon recht, recht haben und recht bekommen sind halt zwei paar Schuhe.