Beiträge von gashuhn

    Frage an DonRalf und TP21:
    Wurde auch etwas über die neue Abstimmung des DCT geschrieben? Mich würde interessieren, ob es da für die Tester einen merkbaren Unterschied zur Vorgängerversion gibt und worin der besteht.


    Rallebiker:
    Wenn es nur ums "brauchen" ginge:
    Eigentlich müsste ich mir (und wahrscheinlich auch viele andere) dann die Frage stellen, wozu ich überhaupt ein Motorrad brauche.
    Aber es macht einfach Spaß, gute Laune, ein breites Grinsen, spart Zeit und Parkplatzsorgen bei der Fahrt ins Büro, etc.
    Brauchen: eigentlich nein.
    Wollen: ja.
    Und das gilt (jedenfalls für mich) auch für das DCT !
    Und andere haben halt andere Vorlieben - jedem das seine.
    Wenn es um Vorlieben geht oder darum, was man persönlich bevorzugt, muss jeder selbst die dafür und dagegen sprechenden Argumente für sich gewichten.


    Edit:
    Nur damit es keine Missverständnisse gibt: Das sollte jetzt kein Angriff sein.
    Aber es sollte deutlich machen, dass wir alle schon ein bisschen einen an der Waffel haben und wohl nicht alles immer rational sehen.
    Ich fahre ein (fast) 300 kg Motorrad (und damit auch - eigentlich in erster Linie - in die Großstadt ins Büro), lasse mich dabei im Regen einsauen, bibbere im März bei 3° in der Früh auf dem Weg zur Arbeit vor Kälte oder bin eingehüllt, wie das Michelin-Männchen, muss mindestens einmal in der Woche durch sehr sehr sehr weit vorausschauendes Fahren verhinden, dass mich ein Autofahrer, der wieder einmal beim Spurwechseln nicht genau geschaut hat, nicht vom Moped holt, und und und....
    Und trotzdem liebe ich mein Töff....

    Es besteht wohl einige Unsicherheit, daher möchte ich versuchen, ein bisschen Licht in die Sache zu bringen:


    Das ganze beruht auf einer Entscheidung der österreichen Datenschutzkommission (seit 1.1.2014: Datenschutzbehörde). Diese ist hier:
    https://www.ris.bka.gv.at/Doku…_005_0002_DVR_2012_00.pdf
    nachzulesen.


    1, Die Datenschutzkommission (DSK) war eine erstinstanzliche Behörde bis 31.12.2013. Sie unterlag der gerichtlichen Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichthof (letzte gerichtliche Instanz in Österreich in Verwaltungssachen) hat sich zum gegenständlichen Problem noch nicht geäußert/äußern müssen. Ob daher die Ansicht der DSK als maßgeblich angesehen werden kann, ist noch nicht fix (scheinbar hat im Anlassfall der Antragsteller den Verwaltungsgerichtshof nicht angerufen und die Entscheidung der Behörde akzeptiert oder falls doch ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen - bei den VwGH-Entscheidungen habe ich nichts zu diesem Thema gefunden).
    2. Im Anlassfall wollte sich der Antragsteller das ständige Filmen mit der Kamera ausdrücklich zwecks Vornahme der "Videoüberwachung" registrieren lassen. Schon die DSK hat in ihrer Entscheidung ausdrücklich betont, dass es bei ihrem Fall nicht ums Filmen für private Zwecke geht (was in Österreich gar nicht genehmigungspflichtig ist).
    3. Nach dem vom Antragsteller angegebenen Zweck war zudem "die Beweissicherung und die Weitergabe der Daten im Anlassfall an Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte geplant". Da liegt der Verdacht nahe, dass hier jemand Hilfssheriff spielen wollte (wäre eine Aufzeichnung bloß für den Fall eines Unfalles geplant gewesen, so hätte es ausgereicht anzugeben: für die "Zivilgerichte" und mit bloßer Vornahme einer Ringspeicherung: also etwa immer nur die letzten 20 Sekunden gespeichert). Dass so etwas Behörden nicht so toll finden, kann ich nachvollziehen.
    4. Ich möchte Polizisten nicht zu nahe treten, für manche stellen sich juristische Problematiken aber doch sehr vereinfacht dar, was dann dazu führt, dass gleich alle Kameras als verboten angesehen werden. Medien springen dann nur zu gerne auf den Zug der markanten Sprüche auf, wenn sie eine kräftige Schlagzeile produzieren können (auch wenn die Vereinfachung zu Fehlern führt, weil wer fragt denn ein paar Tage später denn noch danach).
    Ein generelles Verbot der Verwendung von Kameras im/am KFZ gibt es aber in Österreich nicht (lediglich die an die DSK herangetragene Konstellation wurde von ihr als genehmigungspflichtig, aber nicht genehmigungsfähig, angesehen). Insbesondere das Fillmen "als Tourist" ist in Österreich nach dem geltenden Datenschutzrecht nicht verboten. Es ist auch nicht genehmigungspflichtig. Ein solches Verbot ergibt sich aber auch nicht aus anderen straßenpolizeilichen oder kraftfahrrechtlichen Vorschriften.


    Also: Viel Spaß weiterhin beim Filmen; und zwar auch in Österreich.


    Nein.
    Der C3 hat diese "Stadtstellung" nicht mehr (diese Art kenn ich noch vom C2). Als "Stadtstellung" wird beim C3 jetzt das "normale" Visieröffnen auf die erste (oder zweite?) Raste bezeichnet.

    Ich selbst habe keine Probleme mit dem C3.
    Ich habe aber einmal einen Post (in einem anderen Forum gelesen, in dem jemand von einem unangenehmen Luftzug in die Augen durch die Kinnbelüftung gesprochen hat (hier: Post Nr. 16 in http://www.sprinter-forum.net/…d-Erfahrungen-damit/page2 ).
    alfidiver hat ja auch davon gesprochen, dass es ihm durch die Kinnbelüftung - wenn offen - auf die Nase zieht. Ich kenne zwar nicht die Nase von ihm, aber wenn man ein Stupsnäschen hat, zieht es ja vielleicht an der Nase vorbei aufs Auge (oder sonst irgendwo aufs Gesicht).
    Das könnte dann aber möglicherweise auch bei geschlossener Kinnbelüftung passieren, weil diese Belüftung lt. Beschreibung so konstruiert ist, dass die Luftzufuhr beim Schließen nicht "hermetisch" abgeriegelt wird.


    Zitat aus der Beschreibung des C3 (von Schuberth-Homepage):
    "Belüftung 5 – O2-Minimalbelüftung
    Durch die spezielle Formgebung im oberen Bereich des Kinnbelüftungselements verfügt der Helm über eine Minimalbelüftungsfunktion, die für eine permanente Zufuhr von Frischluft sorgt. Die auf diese Weise einströmende Luftmenge ist so dosiert, dass sie vom Helmträger praktisch nicht wahrgenommen wird, aber bereits ab ca. 30 km/h (soweit sich der Helm während der Fahrt komplett im Luftstrom befindet) eine wirksame Frischluftzufuhr gewährleistet. Hierdurch wird einer Beschlagneigung der Visierscheibe und einer C02-Überkonzentration – auch bei komplett abgeschlossenem Helm – entgegengewirkt."


    Auch wenn das von den meisten wirklich "praktisch nicht wahrgenommen wird", so kann es ja doch Leute geben, die es doch wahrnehmen (vielleicht auch aufgrund der Anatomie des eigenen Kopfes - es sind ja nicht alle gleich geformt).


    Dann hätte Honda das für das 2014-Modell ja gar nicht ändern müssen. Dass es Verbesserungspotential gibt, haben sie aber selbst registriert; und das beruht doch wohl auf Kundenfeedback.
    Warum dann die bloß softwaretechnischen Änderungen den bisherigen Crosstourer-Fahrern vorenthalten? Von den Honda-Managern wird doch keiner ernsthaft glauben, dass die 2012 und 2013-Käufer mit kräftigem Verlust "umsteigen" und sich jetzt ein 2014-Modell kaufen. Da ohnedies bekannt ist, dass mittlerweile auch KFZ-Software nach dem Bananenprinzip erst nach Auslieferung an den Kunden reift, sollte diese Reifung auch an den Kunden weitergegeben werden.
    Das fällt für mich unter Kundenservice.


    Würde ich (als IT-Laie) nicht verstehen. Selbst wenn die 2014-DCT-Software als solche nicht auf frühere Modelle aufgespielt werden könnte, muss doch die vorherige umprogrammierbar sein. Es wurde hier im Forum ja auch schon einmal von einem 10/2013-Update berichtet. Was hindert denn Honda (technisch - sollten sie nicht wollen, steht das auf einem anderen Papier) daran, das nochmals zu tun? Wenn ich es richtig mitbekommen habe, wird von den Meisten (so auch von mir) eine Änderung der Schaltzeitpunkte im D-Modus gewünscht, damit das Klackern im Antriebsstrang endlich auch bei automatischer Fahrweise in diesem Modus vermieden wird. Eine solche Änderung muss meiner bescheidenen Meinung nach doch auch für die vorherigen Modelle möglich sein.

    Ich brauche zwar keine neue (habe eine aus 2013 und hoffe doch stark, dass das 2014-DCT-Update auch bei der 2013 vorgenommen wird, soweit "nur" softwaremäßig).
    Aber da ich neugierig bin, habe ich kurz auf die Homepage des besagten Händlers geschaut.
    Das war insofern ein Fehler, als mir wieder einmal bei dort gelisteten Preisen die Tränen gekommen sind. Die sind nämlich überhaupt nicht mit jenen hier in A vergleichbar (Sch... NoVA, die sogar kürzlich in A erhöht wurde, ihren vorgeschobenen Zweck [der wahre Zweck war immer die Beibehaltung der vor EU-Beitritt in A existenten "Luxussteuer" unter anderem Deckmantel] sowieso nie erreicht hat [den wahren Zweck, Geldbeschaffung für den Staat, natürlich schon], und die sogar trotz EU, vor der diese Abgabe rechtlich "gehalten" hat, auch im Fall eines KFZ-Imports aus einen anderen EU-Mitgliedstaat entrichtet werden muss).


    :angry-banghead:

    Dem "sau geil" im Titel des Videos kann man nur zustimmen:


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    Verstehe ich jetzt nicht, wie das gemeint ist....


    Ich habe gemeint, dass es eine Möglichkeit geben sollte, damit es der Fahrer selbst machen kann, ohne eine Werkstatt aufsuchen zu müssen. So etwas in der Art, wie ein Makrorecorder beim PC.
    Von Verbesserungen wird man ja noch träumen dürfen; und wenn es viele gerne hätten: Wer weiß, vielleicht kommen der/die Hersteller ja dann ins Grübeln und integrieren so etwas einmal ja doch.