Ich hab das ausprobiert, als ich den Schalter eingebaut habe. Jenachdem wie du den dritten Draht verkabelst, ist der Schalter entweder immer beleuchtet oder er leuchtet, wenn die Nebelis an sind. Ich hab mich für die letzte Variante entschieden (ist aber bei mir auch egal, da ich die Dinger immer brennen hab).
Beiträge von Ernie
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Hallo Wolfgang,
danke für den Tipp. Ich kannte die Dinger überhaupt nicht und habe bisher immer mit den Quetschdingern gearbeitet. Gerade bei so wichtigen Stromleitungen wie Abblendlicht sind die aber echt nicht so besonders vertrauenserweckend.
Wenn ich das nächste mal bei POLO bin, werde ich mir mal welche mitbringen.
Dann muss ich mir nur mal genauer ansehen, wo ich an die Leitung für Abblendlicht gehen könnte.
Hätte ich schon haben müssen, als ich im Sommer einen Rückfahrpiepser in ein Auto eingebaut habe. Damit wäre es sicherlich einfacher gewesen.
Grüße Ernie
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Das ist aber ganz schön happig. Vielleicht hatte der Händler auch keine Lust, mal nachzusehen und den Schalter bei Honda zu bestellen.
Bei My-Bikoshop zahlst du nur noch zusätzlich die Versandkosten.
Melde dich doch noch mal, wenn du den Schalter bekommen hast und erzähl dann mal, welche Erfahrungen du mit dem Versandhändler gemacht hast. Das würde mich mal interessieren.
Meine Erfahrung ist gut, es kann allerdings etwas dauern, bis die Ware kommt, aber ich denke, er muss sie nach der Bestellung auch erst bei Honda ordern.
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Die Befürchtung hatte ich nämlich auch. Ich hatte so ein ähnliches Teil viele Jahre an meiner GS, der Tüv hat es auch nicht bemerkt. Es hat sich allerdings manchmal auch von selbst festgedreht, und dann war das Gas fest! Wenn dann ein Unfall passiert wäre -- gar nicht auszudenken.
Ich habe auch den Throttle-Rocker dran, auch nicht ganz ohne, wenn er in der Stadt z.B. nicht weggedreht ist, wie Rainer oben geschrieben hat, aber bei weitem nicht so gefährlich wie der Kaoko-Feststeller.
Ich kann nur raten, von dem Kaoko-Feststeller die Finger zu lassen.
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Hallo Matthias,
ja, das ist definitiv der Schalter, der in die Verkleidung neben dem Schalter für TCS gehört. Er passt genau da rein und ist auch beleuchtet. Wolfgang hatte auf der ersten Seite auch schon mal ein Bild davon eingestellt. My-Bikeshop ist, wie du auf deren Kontaktseite sehen kannst, ein Honda-Händler in Altenkirchen, ich gehe mal davon aus, dass der auch nur Original-Honda Ersatzteile verkauft.
Außerdem gehst du ja auch kein Risiko ein, du hast ja ein Widerrufsrecht und könntest den Schalter wieder zurück schicken, falls er dir doch nicht gefällt (brauchst du aber nicht).
Ich habe auch lange nach dem Schalter einzeln gesucht, ich hatte ihn nämlich vorher nur in einem Set mit den Nebellampen von Honda gefunden (weit über 300 €).
Wo hast du denn den Preis her? Dann hätten wir ja ein absolutes Schnäppchen gemacht.
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Hallo Peter,
warum solltest du auch Fett dran tun? Davon steht doch nichts in der Anbauanleitung. Und es steht meist auch nicht drin, dass man die Teile nicht selbst anbauen soll bzw. darf.
Die Hersteller von Zubehörartikeln wollen von uns viel Geld für ihren Kram, dann kann man als Kunde und Verbraucher auch erwarten, dass das Zeug was taugt. Wenn bei den Sturzbügeln alles nicht stimmt (Anbauanleitung Schrott, Schrauben minderwertig, kein Hinweis auf "Fett"), dann sollte man sich das nicht gefallen lassen und den Kram zurückgeben und verlangen, dass man was anderes, Vernünftiges bekommt.
Ich hatte weiter oben schon mal drauf hingewiesen. Der Gesetzgeber hat 2001 mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz die Rechte des Verbrauchers erheblich gestärkt, das nutzt aber nur dann was, wenn der Kunde auch darauf besteht. Ansonsten besteht ja auch für die Hersteller kein Anreiz, irgendwann mal vernünftige Ware zu liefern.
Ich würde auf jeden Fall mal mit dem Verkäufer oder GIVI Kontakt aufnehmen und das reklamieren. Wenn dann kein vernünftiger Vorschlag zur Regulierung kommt => Ausbauen, zurückgeben und einen Bügel von einer anderen Firma kaufen.
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Hallo Peter,
die EG-Zulassung müsste eigentlich auf dem Scheinwerferglas eingeprägt sein. Es ist ein kleines oder großes e, dann folgt eine Wellenlinie und eine Nummer, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe (das Alter halt). Ich hab das gestern irgendwo im Internet gelesen, als ich gesucht habe, ob die Nebellampen mit dem Fernlicht brennen dürfen, ich kann es aber jetzt nicht mehr finden.
Hallo Matthias,
Ich hoffe, wir haben nicht aneinander vorbei geredet. Du meinst doch den Original-Honda-Nebellampenschalter, der in die Verkleidung gehört. Wenn ja, bitte guck mal weiter oben im Threat, da hatte ich zwei links eingestellt zu Honda-Versand-Händlern. Falls du da nicht zugreifen kannst, melde dich bitte noch mal.
Da ganz oben hat Wolfgang auch die Bestellnummer eingestellt:
Bestellnummer ist 33220-MGS-D31
Part No 08332-MGS-P00Mit der Teilenummer (Part No) kannst du auch mal bei My-Bikeshop suchen. Der Schalter heißt da: SW ASSY, FOG LIGHT
Ich hoffe, du wirst da fündig
Grüße Ernie
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Hallo Wolfgang,
ist das bei dir so verdrahtet? Liegt der Schaltstrom für das Relais an dem Kabel für das Ablendlicht? Und wenn ja, wo hast du oder der FFH das abgenommen?
Kannst du davon evtl. mal ein Bild einstellen? Dann würde ich das nämlich über Winter mal umfriemeln.
Gruß Ernie
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Zitat von pschulze59
Da fällt mir doch noch was ein - ich bitte um Kommentare/Meinungen/Aussagen:
Dürfen in Dtl./EU eigentlich Zusatzscheinwerfer, wie meine GIVI Trekker-Lights S310, also klassische Halogen-Zusatzscheinwerfer, mit Voll- und Abblendlicht eingeschaltet werden?
Soweit ich weiß, dürfen diese nur mit Abblendlicht betrieben werden. Das würde aber bedeuten, ich brauche das Plus vom Abblendlicht.
Und da ist - ich habe meinen CT erst seit drei Wochen und habe mir das noch nie angeschaut - noch die Frage, ob das VollLicht sich ZUSÄTZLICH zum Abblendlicht einschaltet, oder ob bei eingeschaltetem VollLicht, sich das Abblendlicht ausschaltet? Und wenn es so wäre, würde es richtig blöd werden, weil man dann ja das Schaltrelais "umkehren" müsste und es nur schalten darf, wenn KEIN VollLicht brennt.
Vielleicht mache ich mir auch zu viel Gedanken?Also, ich bin der Meinung, dass du dir nicht zu viele Gedanken machst. Ein Fahrzeug, das nicht den Zulassungsbestimmungen entspricht, verliert unter Umständen seine Betriebserlaubnis. Und das ist mißlich, wenn ein Unfall auf das nicht zugelassene Zubehörteil zurück zu führen ist (Gegenverkehr wird geblendet und es passiert dadurch ein Unfall).
Es ist im Moment nur so, dass sich die Zulassung in Deutschland nach der StVZO, in Europa nach den europäischen Richtlinien richtet. Und die sind teilweise höchst unterschiedlich, gelten aber beide.
Bsp: Nach StVZO § 50 II müssen Kraftfahrzeuge mit zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder – auch mit Beiwagen – mit einem Scheinwerfer. Nach EG-Recht dürfen sie zwei haben.
Und ähnlich ist es auch mit Nebelscheinwerfern: StVZO § 52 I: Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Nach EG-Recht dürfen auch an Motorrädern zwei Scheinwerfer montiert sein.
Nach Auskunft des TÜV Hanse dürfen die Nebellampen mit Abblendlicht, Fernlicht oder Standlicht brennen. Sie müssen also nicht beim Umschalten aus gehen (Standlicht alleine geht ja bei der CT sowieso nicht).
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Das Fernlicht schaltet sich, wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, dazu, d.h. dann brennen beide Scheinwerfer (ich kann aber jetzt nicht gucken, die CT steht in der Garage).
Was ich nur ein bisschen blöde finde, wenn man den Schaltstrom von dem Stecker unter der linken Verkleidung abnimmt: Beim Starten geht der Hauptscheinwerfer aus (um die Batterie zu schonen), die Nebellampen aber nicht, da dieses Kabel schon Strom führt, wenn die Zündung eingeschaltet wird. D.h. 55 W gehen aus, 110 W bleiben an. Ich habe übrigens die Zusatzscheinwerfer immer an.
Hat da jemand eine Lösung? Anklemmen an den Abblendscheinwerfer? Und wenn ja, wie? Stromdieb ist ja da wohl nicht angesagt.