Beiträge von Fred Feuerstein


    Und - simmer doch mal ehrlich - ist die VFR-X ein ebensolches SUV, eben mit zwei Rädern.
    Großes Pferd hat großen Durst - liegt in der Natur der Sache.


    Hinterher Bier (o.ä.) trinken ist klar.
    Zweite Person ist nicht erforderlich, wenn man sein Moped im Griff hat.
    Wasserwaage :lol: :lol: :lol:

    Das würde aber auch bedeuten, dass man in den betreffenden Bereichen überhaupt nicht mehr fahren darf, wenn man keine Plakette hat. Das wiederum halte ich für unwahrscheinlich, weil auch in Frankreich einige Fahrzeuge existieren, die keine Plakette bekommen.
    Die dürften dann in absehbarer Zeit in (fast) ganz Frankreich nicht mehr fahren.
    Für Paris gilt z.B. eine sehr rigorose Regelung, aber nur von 8 - 20 Uhr. Außerhalb von diesem Zeitraum gilt die Umweltzone nicht.

    So eine Plakette braucht man nicht zwingend, sondern nur dann, wenn man bei "Smog-Alarm" fahren will.
    Zumindest hab ich das so verstanden.
    Folgende Veröffentlichung hab ich von der ADAC-Webseite entnommen, in diesem Fall für den Großraum Grenoble:


    ---Gebiet:
    Die ab dem 01.11.2016 eingerichtete Umweltzone umfasst den Großraum Grenoble inklusive der innerhalb der Zone gelegenen Autobahnabschnitte.


    Betroffene Fahrzeuge/Zeiten:
    Die Umweltzone gilt fakultativ: Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, folgen abgestufte Maßnahmen zur Luftreinhaltung.


    Ab zwei Tagen der Schadstoffüberschreitung gibt es ein Tempolimit mit einer allgemeinen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten um 20 km/h auf Land- und Schnellstraßen sowie auf Autobahnen.


    Ab fünf Tagen dürfen nur noch Fahrzeuge mit der Umweltplakette Crit´Air einfahren. Ein Fahrverbot gilt dann für alle Fahrzeuge, die keine Crit’Air-Vignette besitzen. Erst ab diesem Tag wird kontrolliert, ob eine Plakette am Fahrzeug angebracht ist. Da jedoch der maßgebliche fünfte Tag eines Luftverschmutzungsalarms seitens des zuständigen Präfekten des Départements unterschiedlich festgelegt werden kann, sollte man zur Vermeidung von Schwierigkeiten unbedingt eine Crit´Air-Plakette mitführen.


    Nach sieben Tagen dürfen nur noch Fahrzeuge fahren, die die Crit´Air-Plakette 1, 2, 3 oder grün vorweisen können.


    Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden---


    Quelle: ADAC


    Somit kann man schon im Vorfeld der Fahrt abklären, ob ein Kauf sinnvoll ist, oder eben nicht.

    Geldstrafen sind einkommensabhängig.
    Eine Geldstrafe besteht aus sog. Tagessätzen.
    Die Anzahl der Tagessätze entspricht der Freiheitsstrafe in Tagen.
    Die Höhe des Tagessatzes errechnet sich aus dem Einkommen.
    30 Tagessätze entsprechen einem Monat und sollen in der Höhe einem Monatseinkommen nach Abzug der Lebenshaltungskosten entsprechen.
    Im Gegensatz zu Geldbußen, das sind die Strafen im Ordnungswidrigkeitenrecht.

    Mich hat´s im Dezember bei erhöhter Schrittgeschwindigkeit gelegt.
    (Kein Schnee, aber niegelnagelneue Reifen bei 0 Grad und leichter Feuchtigkeit)
    Bei dem anschließenden kurzen Rutscher hat es eine Schraube der Plastikabdeckung (die "auf 4 Uhr") abgeschert und der Schraubenkopf hat ein Loch in den Kupplungsdeckel gedrückt.
    Kaputte Teile: Kupplungsabdeckung, Kupplungsdeckel, Rahmenverkleidung und Handprotektor.
    Am Auspuff nur ganz leichte Kratzer, an der lackierten Seitenverkleidung nur eine winzige Schramme an der oberen Kante.
    Ich habe keine Protektoren oder Bügel montiert.
    Außerdem ein erheblich geschwollenes Schienbein, was offensichtlich einen erheblichen Teil der Energie aufgenommen hat.
    Und ein Loch im Unterarm der Jacke - Reparatur 190 € bei Stadler.