Beiträge von Fred Feuerstein
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Zitat von wieimmerAlles anzeigen
zum Weckle ( Brötchen ) holen mit dem Dicken SUV aber ,o Gott mei 2 Rad braucht Sprit ???? Scheiß drauf !!
Grüsse Jochen
Und - simmer doch mal ehrlich - ist die VFR-X ein ebensolches SUV, eben mit zwei Rädern.
Großes Pferd hat großen Durst - liegt in der Natur der Sache. -
Zitat von DonRalfAlles anzeigen
Also über alles der letzten Jahre einmal zusammen gefasst.
Zeiten beachten , nicht auf Hauptständer stellen und Wasserwaage benutzen und zum schauen braucht man eine 2. Person. Mit dem dann hinterher nen Bier trinken
Hinterher Bier (o.ä.) trinken ist klar.
Zweite Person ist nicht erforderlich, wenn man sein Moped im Griff hat.
Wasserwaage

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Das würde aber auch bedeuten, dass man in den betreffenden Bereichen überhaupt nicht mehr fahren darf, wenn man keine Plakette hat. Das wiederum halte ich für unwahrscheinlich, weil auch in Frankreich einige Fahrzeuge existieren, die keine Plakette bekommen.
Die dürften dann in absehbarer Zeit in (fast) ganz Frankreich nicht mehr fahren.
Für Paris gilt z.B. eine sehr rigorose Regelung, aber nur von 8 - 20 Uhr. Außerhalb von diesem Zeitraum gilt die Umweltzone nicht. -
Würde sagen, da steht das gleiche drin.
Unter "Maßnahmen...." steht drin, dass Fahrzeuge ohne Plakette (Motorräder bis EZ 31.05.2000 bekommen z.B. gar keine) erst ab Tag 5 nicht mehr fahren dürfen.
Deine Interpretation würde z.B. bedeuten, dass ein Fahrzeug ohne Crit´Air gar nicht mehr fahren dürfte. Dem ist aber nicht so.Nachtrag:
Hier gibt es die aktuellen Infos:
https://www.crit-air.fr/de/inf…tzonen-aktuelle-news.html -
So eine Plakette braucht man nicht zwingend, sondern nur dann, wenn man bei "Smog-Alarm" fahren will.
Zumindest hab ich das so verstanden.
Folgende Veröffentlichung hab ich von der ADAC-Webseite entnommen, in diesem Fall für den Großraum Grenoble:---Gebiet:
Die ab dem 01.11.2016 eingerichtete Umweltzone umfasst den Großraum Grenoble inklusive der innerhalb der Zone gelegenen Autobahnabschnitte.Betroffene Fahrzeuge/Zeiten:
Die Umweltzone gilt fakultativ: Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, folgen abgestufte Maßnahmen zur Luftreinhaltung.Ab zwei Tagen der Schadstoffüberschreitung gibt es ein Tempolimit mit einer allgemeinen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten um 20 km/h auf Land- und Schnellstraßen sowie auf Autobahnen.
Ab fünf Tagen dürfen nur noch Fahrzeuge mit der Umweltplakette Crit´Air einfahren. Ein Fahrverbot gilt dann für alle Fahrzeuge, die keine Crit’Air-Vignette besitzen. Erst ab diesem Tag wird kontrolliert, ob eine Plakette am Fahrzeug angebracht ist. Da jedoch der maßgebliche fünfte Tag eines Luftverschmutzungsalarms seitens des zuständigen Präfekten des Départements unterschiedlich festgelegt werden kann, sollte man zur Vermeidung von Schwierigkeiten unbedingt eine Crit´Air-Plakette mitführen.
Nach sieben Tagen dürfen nur noch Fahrzeuge fahren, die die Crit´Air-Plakette 1, 2, 3 oder grün vorweisen können.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden---
Quelle: ADAC
Somit kann man schon im Vorfeld der Fahrt abklären, ob ein Kauf sinnvoll ist, oder eben nicht.
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"Schätzen" ist in Deutschland auch möglich, zur Geschwindigkeitsüberwachung im Verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße/Schrittgeschwindigkeit).
Wird aber auch eher weniger gemacht. -