So eine Plakette braucht man nicht zwingend, sondern nur dann, wenn man bei "Smog-Alarm" fahren will.
Zumindest hab ich das so verstanden.
Folgende Veröffentlichung hab ich von der ADAC-Webseite entnommen, in diesem Fall für den Großraum Grenoble:
---Gebiet:
Die ab dem 01.11.2016 eingerichtete Umweltzone umfasst den Großraum Grenoble inklusive der innerhalb der Zone gelegenen Autobahnabschnitte.
Betroffene Fahrzeuge/Zeiten:
Die Umweltzone gilt fakultativ: Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, folgen abgestufte Maßnahmen zur Luftreinhaltung.
Ab zwei Tagen der Schadstoffüberschreitung gibt es ein Tempolimit mit einer allgemeinen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten um 20 km/h auf Land- und Schnellstraßen sowie auf Autobahnen.
Ab fünf Tagen dürfen nur noch Fahrzeuge mit der Umweltplakette Crit´Air einfahren. Ein Fahrverbot gilt dann für alle Fahrzeuge, die keine Crit’Air-Vignette besitzen. Erst ab diesem Tag wird kontrolliert, ob eine Plakette am Fahrzeug angebracht ist. Da jedoch der maßgebliche fünfte Tag eines Luftverschmutzungsalarms seitens des zuständigen Präfekten des Départements unterschiedlich festgelegt werden kann, sollte man zur Vermeidung von Schwierigkeiten unbedingt eine Crit´Air-Plakette mitführen.
Nach sieben Tagen dürfen nur noch Fahrzeuge fahren, die die Crit´Air-Plakette 1, 2, 3 oder grün vorweisen können.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden---
Quelle: ADAC
Somit kann man schon im Vorfeld der Fahrt abklären, ob ein Kauf sinnvoll ist, oder eben nicht.