Beiträge von Fred Feuerstein


    Korrektur bitte!
    Wenn man merkt, dass mit dem Licht was nicht stimmt, hat man das zu beheben.
    Und zwar sofort. Deswegen gibt es ja die Einstellmöglichkeit.
    Bei korrekter Einstellung für Solobetrieb solltest Du es runterstellen, wenn Du mit Beifahrer fährst.
    Ist übrigens beim Auto auch so, wenn man keinen automatischen Niveauausgleich hat.
    Das ist einer von den Knöpfen, die kaum einer kennt...

    [quote='Martin Hubweber']
    (ups - habe gerade mal im Dein Profil geschaut... Ich werte Deinen Beitrag dann mal als überwiegend dienstlich :whistle: )
    :lol: :lol:


    Wie geschrieben: "Ich gebe zu bedenken"
    Es soll jeder nach seiner Fasson glücklich werden. Außerdem hab ich im Dienst Dienst genug, da muss ich keinen auf Forums-Sheriff machen. Wobei ich zweiradrechtliche Hintergründe gerne hier reinstelle, weil das mein Spezialgebiet ist.
    Bei mir wurde der Bügel samt Scheinwerfer auf meinen ausdrücklichen Wunsch abgebaut, weil es nicht mein Geschmack ist. Touring-Edition war bestellt, Adventure-Edition war nur lieferbar. Eigentlich wollte ich mir Micro-Scheinwerfer an die Gabelbrücke montieren. Hab ich bis jetzt aber nicht gemacht, weil es für mich lichttechnisch keinen Sinn macht und die optischen Gründe stehen noch gegen meinen schwäbischen Geiz.
    Dass Deine Birnen legal sind, das hab´ ich mir schon gedacht. Aber manches von dem Zeug brennt einem im Gegenverkehr gefühlsmäßig die Iris durch.
    Warum Dein Licht so mickerig ist/war, weiß ich nicht. Aber dass meins serienmäßig für mich sehr gut ist, das weiß ich.
    Vermutlich ist es mit dem Licht ein bisschen so wie mit den Reifen: "Popcorn"-Thema.


    Zu Deinen Fragen:
    Zusatzscheinwerfer mit automatischer Leuchtweitenregulierung kenne ich nicht, manuell können eigentlich alle über die Halterung "verstellt" werden.
    Und nein, ich kenne auch keinen, der die Dinger dem Beladungszustand anpasst. Ganz im Gegenteil: Es gibt genügend, die fahren mit Beifahrer und Gepäck und stellen nicht einmal das Fahrlicht so ein, dass sie dann was sehen...

    Scheint ja ein ganz erheblicher Unterschied zu sein.
    Allerdings gebe ich zu bedenken, dass man nicht immer nur von der eigenen "Sicht" ausgehen sollte, sondern auch von der der Anderen.
    Guck doch mal, wie das Licht aus Sicht des Gegenverkehrs aussieht und entscheide dann, ob Du Dir selber entgegenkommen willst, vor allem bei Regen.
    Meiner unmaßgeblichen Meinung nach fahren viel zu viele rum, die grade lichttechnisch der Meinung sind, sie seien diejenigen, die das ultimative Recht auf helleres Licht haben. Ob der andere noch was sieht - "am A.... die Waldfee".

    martin:
    Nachdem die Honda, und auch alle anderen Fahrzeuge, EU-Typgenehmigung haben, gilt die StVZO eben nicht, sondern die EU-Vorschriften. Erst wenn Änderungen vorgenommen werden, die eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis zur Folge haben, dann bekommt man eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach StVZO. Z.B. wenn man sie auf 48 PS drosseln will.
    Allerdings gibt es einen Verweis in der StVZO, die auf die EU-Richtlinien verweisen und somit beides gilt, obwohl es teilweise komplett gegensätzliche Vorschriften gibt. "Klingt komisch, ist aber so..."
    .
    Zum Abblendlicht:
    Ohne Schmarrn, als ich das erste Mal mein Motorrad auf mich zu fahren gesehen habe (meine Tochter ist gefahren), bin ich erschrocken, wie hell das Licht war und hab es sofort runtergeschraubt.
    Eine Kontrolle beim TÜV hat dann ergeben, dass es dann eigentlich zu tief war. Also hab ich es zur Hälfte wieder hochgedreht und so einen Kompromiss gefunden. Es wird nicht mehr jeder geblendet.
    In meinem Fall ist es so, dass es bei Nacht fast egal ist, ob ich Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet habe - es ist immer (fast) gleich hell. Allerdings seh´ ich bei Fernlicht auch in die Bäume rein...


    Gefährliches Halbwissen!
    "Rechtlich zulässig (!!)" sind ein zusätzlicher Scheinwerfer für Fernlicht und ein zusätzlicher Scheinwerfer für Abblendlicht, einer oder zwei Nebelscheinwerfer und eine oder zwei Nebelschlussleuchten.
    Nebelschlussleuchte am Motorrad ist zwar üblicherweise nicht vorhanden, aber durchaus zulässig.
    Nachzulesen im Anhang IV der RiLi_2009_67EG.


    Betrieb von Nebelscheinwerfern (mit dem entspr. Prüfzeichen mit Zusatz "B" für Nebelscheinwerfer) nur erlaubt bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen.
    Betrieb von Nebelschlussleuchte nur erlaubt bei Sichtweiten unter 50 Metern, dann aber auch nur Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig.


    Was alle montiert oder eingeschaltet haben, steht auf einem anderen Blatt.
    Kontrolliert wird das in der Regel auch nicht, weil
    a) so ein Verstoß derart lächerlich niedrig dotiert ist das man sich als Polizist ja schämen muss,
    b) so ein Verstoß in keiner Statistik erscheint wird und somit eine Kontrolle nicht wirklich gewünscht ist und
    c) es eigentlich sowieso keinen interessiert weil´s unwichtig ist.

    Na ja, die "indiskutable Lichtausbeute" reicht immerhin, um den Gegenverkehr zu blenden, obwohl es lt. Einstellgerät beim TÜV eigentlich sogar zu tief eingestellt ist.
    Fazit: Das Abblendlicht ist grandios. Schau mal auf die Einstellung.
    Mit dem Fernlicht gebe ich Dir recht - das leuchtet eigentlich zu hoch und was zum Einstellen hab ich noch nicht gefunden.
    Und wenn Du bei Gegenverkehr nix siehst, dann liegt es nicht an Deinem Licht.
    Sei jetzt bitte nicht böse, aber manchmal (bzw. oft) liegt das auch an den Augen, die langsam nachlassen.


    Übrigens:
    Nebelleuchten sind ja nur bei Nebel zulässig, deswegen sind das "Hallo-hier-bin-ich"-Lampen, offiziell auch als Zusatzscheinwerfer bezeichnet.

    Handhabe gibt es grundsätzlich immer!
    Wenn der Auspuff nicht manipuliert, aber trotzdem lauter als zulässig ist,
    dann gilt er rechtlich als defekt. Muss also bei Beanstandung repariert oder gewechselt werden.
    Allerding ist die Dotierung im Bußgeldkatalog wesentlich niedriger.


    "Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen - 20 Euro"

    Eine vorsichtige Vermutung:
    Dein "freundlicher" wird Dir sagen, dass man mit Koffern nicht offroad fährt - und wenn, dann ganz langsam, vorsichtig und auf eigene Verantwortung. Und Honda wird nicht regulieren.
    Evtl. wird man auch nachlässiges Anbringen des Koffers in Erwägung ziehen.


    Übrigens:
    Man sollte so oder so bei jedem Stopp einen Blick auf seine Koffer (und auch anderes) werfen.