Handhabe gibt es grundsätzlich immer!
Wenn der Auspuff nicht manipuliert, aber trotzdem lauter als zulässig ist,
dann gilt er rechtlich als defekt. Muss also bei Beanstandung repariert oder gewechselt werden.
Allerding ist die Dotierung im Bußgeldkatalog wesentlich niedriger.
"Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen - 20 Euro"