Beiträge von Fred Feuerstein

    Aktuelle Motorräder haben keine ABE mehr, sondern eine EG-Betriebserlaubnis und müssen den entsprechenden Richtlinien entsprechen.
    Lt. RiLi_93_14_EG über Bremsanlagen für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
    muss gem. Punkt 2.1.2.3 an Zweirädern eine Feststellbremse (bei entsprechender Ausrüstung des Fahrzeugs) bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ist gem. Punkt 2.2.1.2 aber nicht zwingend vorgeschrieben.
    Vorgeschrieben ist die nur für dreirädrige Kraftfahrzeuge (Punkt 2.2.3 ff.)


    Das bedeutet, dass auch bei Abbau der Feststellbremse am Motorrad die Betriebserlaubnis nicht erlischt.

    In Andalusien war ich schon oft, auch schon zum Motorrad fahren.
    Ich möchte Dir absolut abraten, dort im Juni ein Endurotraining zu machen, schon überhaupt mit der VFR. Da ist es viel zu heiß - über 40 Grad.
    Es hat seinen Grund, dass MS2 die Trainings zwischen Oktober und März anbietet.
    Da würde ich an Deiner Stelle Enduro- bzw. Geländetrainings hier in Deutschland ins Auge fassen.
    Z.B.: https://www.enduropark-hechlingen.de/startseite/

    Beim Magnetrucksack musst halt echt aufpassen wegen Kratzer und so.
    Bei mir hat sich mal an einer früheren Maschine eine Büroklammer an die Magnete verirrt... :(
    Jetzt hab ich am Crosstourer (!) einen Tankrucksack von Givi mit dem Quicklock System.
    Bin damit recht zufrieden.
    Da wo er trotzdem auf dem Tank aufliegt, hab ich Lackschutzfolie angebracht.


    Korrektur bitte!
    Wenn man merkt, dass mit dem Licht was nicht stimmt, hat man das zu beheben.
    Und zwar sofort. Deswegen gibt es ja die Einstellmöglichkeit.
    Bei korrekter Einstellung für Solobetrieb solltest Du es runterstellen, wenn Du mit Beifahrer fährst.
    Ist übrigens beim Auto auch so, wenn man keinen automatischen Niveauausgleich hat.
    Das ist einer von den Knöpfen, die kaum einer kennt...

    [quote='Martin Hubweber']
    (ups - habe gerade mal im Dein Profil geschaut... Ich werte Deinen Beitrag dann mal als überwiegend dienstlich :whistle: )
    :lol: :lol:


    Wie geschrieben: "Ich gebe zu bedenken"
    Es soll jeder nach seiner Fasson glücklich werden. Außerdem hab ich im Dienst Dienst genug, da muss ich keinen auf Forums-Sheriff machen. Wobei ich zweiradrechtliche Hintergründe gerne hier reinstelle, weil das mein Spezialgebiet ist.
    Bei mir wurde der Bügel samt Scheinwerfer auf meinen ausdrücklichen Wunsch abgebaut, weil es nicht mein Geschmack ist. Touring-Edition war bestellt, Adventure-Edition war nur lieferbar. Eigentlich wollte ich mir Micro-Scheinwerfer an die Gabelbrücke montieren. Hab ich bis jetzt aber nicht gemacht, weil es für mich lichttechnisch keinen Sinn macht und die optischen Gründe stehen noch gegen meinen schwäbischen Geiz.
    Dass Deine Birnen legal sind, das hab´ ich mir schon gedacht. Aber manches von dem Zeug brennt einem im Gegenverkehr gefühlsmäßig die Iris durch.
    Warum Dein Licht so mickerig ist/war, weiß ich nicht. Aber dass meins serienmäßig für mich sehr gut ist, das weiß ich.
    Vermutlich ist es mit dem Licht ein bisschen so wie mit den Reifen: "Popcorn"-Thema.


    Zu Deinen Fragen:
    Zusatzscheinwerfer mit automatischer Leuchtweitenregulierung kenne ich nicht, manuell können eigentlich alle über die Halterung "verstellt" werden.
    Und nein, ich kenne auch keinen, der die Dinger dem Beladungszustand anpasst. Ganz im Gegenteil: Es gibt genügend, die fahren mit Beifahrer und Gepäck und stellen nicht einmal das Fahrlicht so ein, dass sie dann was sehen...

    Scheint ja ein ganz erheblicher Unterschied zu sein.
    Allerdings gebe ich zu bedenken, dass man nicht immer nur von der eigenen "Sicht" ausgehen sollte, sondern auch von der der Anderen.
    Guck doch mal, wie das Licht aus Sicht des Gegenverkehrs aussieht und entscheide dann, ob Du Dir selber entgegenkommen willst, vor allem bei Regen.
    Meiner unmaßgeblichen Meinung nach fahren viel zu viele rum, die grade lichttechnisch der Meinung sind, sie seien diejenigen, die das ultimative Recht auf helleres Licht haben. Ob der andere noch was sieht - "am A.... die Waldfee".

    martin:
    Nachdem die Honda, und auch alle anderen Fahrzeuge, EU-Typgenehmigung haben, gilt die StVZO eben nicht, sondern die EU-Vorschriften. Erst wenn Änderungen vorgenommen werden, die eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis zur Folge haben, dann bekommt man eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach StVZO. Z.B. wenn man sie auf 48 PS drosseln will.
    Allerdings gibt es einen Verweis in der StVZO, die auf die EU-Richtlinien verweisen und somit beides gilt, obwohl es teilweise komplett gegensätzliche Vorschriften gibt. "Klingt komisch, ist aber so..."
    .
    Zum Abblendlicht:
    Ohne Schmarrn, als ich das erste Mal mein Motorrad auf mich zu fahren gesehen habe (meine Tochter ist gefahren), bin ich erschrocken, wie hell das Licht war und hab es sofort runtergeschraubt.
    Eine Kontrolle beim TÜV hat dann ergeben, dass es dann eigentlich zu tief war. Also hab ich es zur Hälfte wieder hochgedreht und so einen Kompromiss gefunden. Es wird nicht mehr jeder geblendet.
    In meinem Fall ist es so, dass es bei Nacht fast egal ist, ob ich Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet habe - es ist immer (fast) gleich hell. Allerdings seh´ ich bei Fernlicht auch in die Bäume rein...


    Gefährliches Halbwissen!
    "Rechtlich zulässig (!!)" sind ein zusätzlicher Scheinwerfer für Fernlicht und ein zusätzlicher Scheinwerfer für Abblendlicht, einer oder zwei Nebelscheinwerfer und eine oder zwei Nebelschlussleuchten.
    Nebelschlussleuchte am Motorrad ist zwar üblicherweise nicht vorhanden, aber durchaus zulässig.
    Nachzulesen im Anhang IV der RiLi_2009_67EG.


    Betrieb von Nebelscheinwerfern (mit dem entspr. Prüfzeichen mit Zusatz "B" für Nebelscheinwerfer) nur erlaubt bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen.
    Betrieb von Nebelschlussleuchte nur erlaubt bei Sichtweiten unter 50 Metern, dann aber auch nur Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig.


    Was alle montiert oder eingeschaltet haben, steht auf einem anderen Blatt.
    Kontrolliert wird das in der Regel auch nicht, weil
    a) so ein Verstoß derart lächerlich niedrig dotiert ist das man sich als Polizist ja schämen muss,
    b) so ein Verstoß in keiner Statistik erscheint wird und somit eine Kontrolle nicht wirklich gewünscht ist und
    c) es eigentlich sowieso keinen interessiert weil´s unwichtig ist.