Beiträge von Fred Feuerstein


    Für eine "normale" Radabdeckung, sprich Kotflügelverlängerung, ist das einzusehen.
    Aber bei diesen Dingern kann das durchaus angezweifelt werden, weil da der Halterahmen dran ist (Bruchgefahr bei unbekanntem Material)
    und die Art und Stelle der Befestigung als sicherheitsrelevant betrachtet werden kann.
    Persönlich würde ich das bei einer Kontrolle nicht beanstanden, weil es ja tatsächlich nur eine "Radabdeckung" ist.
    Man könnte das aber durchaus auch als zusätzlichen Kotflügel betrachten, und dann schaut die Sache schon wieder ganz anders aus.
    Dieses Anbauteil ist zulassungsrechtlich ein klassischer Fall von "Graubereich": Fragt 3 Fachleute, und Ihr bekommt 5 - 7 verschiedene Antworten.


    Nimm das Bild, geh zur nächsten Prüfstelle und frag da einen Sachverständigen/Prüfer.
    Der sagt Dir dann, ob er es einträgt.
    Beim ersten Mißerfolg nicht gleich aufgeben, weitere Meinung einholen.
    Es gibt durchaus Prüfer, die schauen sich das Teil an und tragen es dann ein, ohne dass Du ein Festigkeitsgutachten vorlegen musst.


    Alternative:
    Bau es einfach an, und wenn es bei einer Kontrolle beanstandet wird, dann setzt Du einen treuherzigen Dackelblick auf, sagst dass es von BMW und da ja auch zulässig sei, und wartest ab, was passiert.
    Ohne Gewähr...! :)


    Das ist nur dann relevant, wenn der Lenkeinschlag so weit begrenzt wird, dass sie sich nicht mehr absperren lässt.
    Solange das Lenkerschloss greift, ist alles gut.
    Die erwähnte Lösung mit den Schrauben in der Gabelbrücke hab ich irgendwo schon mal gesehen.
    Aber bloß nicht den Anschlag am Rahmen anbohren - das gilt als Rahmenschaden.

    Aufpassen beim Lenker verstellen, und vor allem erst im Stand genau testen.
    Viel Spielraum ist da nicht.
    Ich hab eine Ermax-Scheibe dran und musste ein wenig zurück (Richtung Fahrer) stellen.
    Da wird es dann beim Linksanschlag zum Tank schon eng.
    Nicht aufgepasst und nicht genau genug eingestellt - zack - leichte Delle im Tank.
    Nur minimal, aber ärgerlich.

    Die Tatsache, dass es die Variationen "Spot" und "Flood" gibt,
    lässt darauf schließen dass diese Lampen überhaupt nicht am Einsatz von Fahrzeugen vorgesehen sind.
    Ein Zulassung als Tagfahr-/Nebel- oder Fernscheinwerfer wird vermutlich nicht vorliegen.
    Was sie bestimmt haben, ist die Fähigkeit den Gegenverkehr im sprichwörtlichen Sinn zu "blenden".

    @Nord-Griller: Glückwunsch für den gelungenen Event
    Bei uns im Süden hat sich niemand eingefunden. :shifty:
    Ein roter Crosstourer ist zwar direkt am Grundstück vorbei, hat aber in die andere Richtung geschaut, den Blinker gesetzt und abgedreht.
    Vielleicht ja beim nächsten Mal.

    Hallo CT-Gemeinde,


    laut Wetteronline.de ist es am Samstag den 30.3.19 Sonnig, 16 Grad und Niederschlagswahrscheinlichkeit 20%
    Also kleine Mopedtour mit Angrillen. Ist doch eine Maßnahme.
    Wir sind zuhause und erwarten euch.


    CT-Gemeinde Süd:
    Adresse:
    Hochstraße 8, 86853 Langerringen


    CT-Gemeinde Nord:
    Adresse:
    Johannesstraße 11 in in 52525 Waldfeucht

    Beim letzten Wechsel hab ich sie nicht gemessen, aber so wahnsinnig dick sind die nicht.
    Frei Schnauze würde ich schätzen so ca. 3mm.
    War beim ersten Wechsel überrascht, weil es bei gut 1mm noch gar nicht nötig gewesen wäre.