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Ich habe übrigens gerade auf der Seite von Polo einen Anbausatz für einen Spritzschutz gefunden (nicht für die CT), unter welchem steht:
Zulassung:
Radabdeckungen müssen nicht zugelassen werden, benötigen deshalb auch keine Prüfzeichen, Gutachten oder ABE´s.
Ganz ehrlich? Ich gleube nicht, dass Polo so etwas schreibt, wenn es nicht so wäre.
Für eine "normale" Radabdeckung, sprich Kotflügelverlängerung, ist das einzusehen.
Aber bei diesen Dingern kann das durchaus angezweifelt werden, weil da der Halterahmen dran ist (Bruchgefahr bei unbekanntem Material)
und die Art und Stelle der Befestigung als sicherheitsrelevant betrachtet werden kann.
Persönlich würde ich das bei einer Kontrolle nicht beanstanden, weil es ja tatsächlich nur eine "Radabdeckung" ist.
Man könnte das aber durchaus auch als zusätzlichen Kotflügel betrachten, und dann schaut die Sache schon wieder ganz anders aus.
Dieses Anbauteil ist zulassungsrechtlich ein klassischer Fall von "Graubereich": Fragt 3 Fachleute, und Ihr bekommt 5 - 7 verschiedene Antworten.