Beiträge von ManfredK

    Handwerklich gut gemacht - dennoch ein Hinweis.


    Die Befestigungen am Motorblock sind im Falle eines Falles extrem gefährdet.
    Ein vergleichsweise harmloser Ausrutscher kann recht massive Folgen haben (mit montiertem Sturzpad....)
    http://www.vfr-forum.com/index…chment/2642-DSC-0623-JPG/
    (Bild aus diesem Thread: http://www.vfr-forum.com/index…r/?postID=49797#post49797)


    Wenn du die Kräfte nicht in den Rahmen einleiten kannst, würde ich nochmal über das handwerklich gut gemachte Projekt nachdenken.

    Es gibt (mit einer gewissen Unsicherheit) einen Weg durch die Hintertür, wenn du den Mangel in den ersten 6 Monaten nach Kauf beim händler Reklamiert hast.


    Die Unsicherheit liegt in der Definition des § 434 BGB


    § 434
    Sachmangel


    (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,


    1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
    2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


    Den Punkt 1 erfüllt deine CT... den Punkt 2.... da könntest du mit der Beschaffenheit des Vorführers argumentieren, auch mit Bildern von anderen CT und deren Tankdeckelposition. Unsicher ist wie ein Richter das Argument "Produktionstoleranz" gewichtet.... eine Abweichung von z.B. 1mm wirst du hinnehmen müssen... eine Abweichung von 5mm und damit auch eines schiefen Tankrucksackes wegen verdrehter Aufnahme eher nicht. Aber Unsicherheit Richtermeinung!!


    § 439
    Nacherfüllung


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


    Vom Händler Nacherfüllung verlangen.... i.d.R. weil nicht reparabel durch Austausch des Tanks und zwar "unverzüglich" innerhalb von 14 Tagen. Da ein zweimaliger Versuch der Nachbesserung bereits fehlgeschlagen ist..... genügt das Setzen einer Frist von 14 Tagen und die gleichzeitige Androhung von Wandlung/Rücktritt/Preisminderung bei erneutem Fehlschlagen der Nacherfüllung.


    Vermutlich wird es deinem FHH nicht gelingen einen mangelfreien Tank zu bekommen und ihr einigt euch auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises.....


    Dann kann dein Händler sein Geld wieder zurückbekommen:


    § 478
    Rückgriff des Unternehmers


    (1) Wenn der Unternehmer die verkaufte neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, bedarf es für die in § 437 bezeichneten Rechte des Unternehmers gegen den Unternehmer, der ihm die Sache verkauft hatte (Lieferant), wegen des vom Verbraucher geltend gemachten Mangels einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht.


    Damit läge dann der "schwarze Peter" beim Lieferanten.


    Damit hier nichts falsch aufkommt.... das zitieren von § aus dem BGB ist keine Rechtsberatung. Diese wird durch einen Rechtsanwalt vor Ort dringend empfohlen, der kann dann auch mit vergleichbaren Urteilen Hinweise zur "Unsicherheit Richterspruch" geben.


    Mach dir wenigstens die Mühe vorher zu lesen, was du hinterher zitierst, aus dem Zusammenhang reißt und dann ganz nach deinem persönlichen Wünschen interpretierst.


    Habe ich mit auch nur einem Wort von EURER CT gesprochen.... :evil:

    Rallebiker warum bist du so aggressiv?


    Ich habe über 20 Jahre Kundenreklamationen abgewickelt und dafür gesorgt, dass Probleme von Honda auf Garantie geregelt wurden..
    Ich habe Garantiereparaturen durchgeführt die 1,5 x so hoch waren wie der Neuwert des Fahrzeuges...
    Die Anzahl der abgelehnten Garantiefälle kann ich an einer Hand abzählen...
    Ich habe den Kollegen in OF immer die Chance gegeben, das Gesicht zu wahren...
    Hätte ich in deinem Tonfall gearbeitet.... naja....


    Frag deinen Kollegen bitte auch gleich, ob der neben dem WHB der CT auch die allgemeinen Wartungsvorschriften (welche die Basis für alle Hondaarbeiten darstellen) kennt... 2. revidierte Fassung aus 2000.... zur Rundlaufprüfung... wenn du als Profi eine Messuhr benötigst um einen korrekten Rundlauf innerhalb der zulässigen Toleranz zu prüfen, wenn du eine Speichenspannung akustisch nicht auf Gleichmäßigkeit prüfen kannst... dann hast du als Profi nichts in dem Geschäft verloren.


    Negativwerbung durch eine Klage.... ich glaube hinsichtlich der Öffentlichkeit bei nicht entschiedenen Zivilklagen fehlt dir ein bisschen die Erfahrung. Je mehr du öffentlich machst, um so mehr Munition hat die Gegenseite. Nimm die Auseinandersetzung um die Ölkohleablagerungen an den Ventilen..... dort wird öffentlich in einem Forum die Tatsache veröffentlicht, dass durch wen auch immer, 80ml zuviel Motoröl eingefüllt waren..... So eine Tatsachenbehauptung ist für den Sachverständigen der beklagten Partei gefundenes Fressen..... damit steht schon die Entscheidung vor dem Urteil fest....


    Negativwerbung durch ein Urteil... das mag kein Unternehmen, denn Urteile sind öffentlich. Daher wird dann häufig von einem vernünftigen Richter kurz vor dem Urteilsspruch noch ein Vergleichsvorschlag gemacht, der von vielen angenommen wird. Und natürlich steht dann die Klausel "Verschwiegenheit" drin.


    Da ich heute nicht mehr auf Händlerseite und damit auf Kundenseite sitze, sondern in einer anderen Branche auf Herstellerseite.... wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus. und zu 99,9% sitzen Hersteller am längeren Hebel, wenn es ein Kunde hart auf hart ankommen lässt. Weshalb emfpehle ich denn nicht Honda in Garantie zu nehmen, sondern den Händler wegen Sachmängelhaftung anzugehen.... Klein gegen Groß... da gewinnt "Klein" nicht allzu oft...


    Wenn Hersteller über alle (statistischen) Einzelfälle ihre Händler unterrichten würden, was glaubst du denn wer diese Infos beim Handel lesen würde.... Innerhalb von wenigen Tagen bist du so mit Einzelfällen zugemüllt, dass du noch nicht mal die wichtigen Dinge liest. Und das ist keine theoretische Behauptung sondern in unserer Branche belegbare Tatsache, dass selbst bei "vernünftiger" Informationsmenge, diese Informationen von den betroffenen, den Mechanikern nicht zur Kenntnis genommen werden.


    Hinsichtlich des "Klong, Klong, Klong" kann ich mir beim besten Willen kein Urteil erlauben ob es an der Maschine von Doc "Stand der Technik und Serienfertigung" ist, oder ob ein abweichendes Geräusch vorliegt. Die Werkstatt und Honda scheinen wohl beide der Meinung zu sein, dass der Endantrieb nach Kontrolle i.O. ist. Und das hat erst mal nichts mit den Getriebeproblemen und einem blockierten Hinterrad mit voraussichtlich elektronischem Hintergrund zu tun.


    Zum Lastwechselspiel bei MEINER CT , kann ich nur sagen dass alles im Rahmen der konstruktiv vorgegebenen Grenzen liegt..... es ist halt ein geradeverzahntes Getriebe mit Zahnflankenspiel.... es ist halt ein Karadan mit mechanisch einfachem Aufbau..... und wenn ICH an MEINER CT ein kleines bisschen drauf achte macht es bei MEINER CT nur "klong, klong,klong"

    @ Doc


    Nachdem was du schilderst liegt hinsichtlich des Blockierens ein elektrisches/elektronisches Problem vor.
    Für die Werkstatt nicht einfach zu finden, wenn der Fehler nicht permanent vorhanden ist. Aber das hat nur Einfluss auf die Anzahl der Nachbesserungsversuche.
    Der erste ist bereits erfolglos erledigt worden und innerhalb dessen wurde auch der Fehler Spannungsversorgung bestätigt.
    Deine Werkstatt hat auf jedenfall einen weiteren Nachbesserungsversuch, über den dritten darf man streiten.... (wenn du ihn gewährst bist du auf der sicheren Seite, musst allerdings mit dem Risiko abwägen zu stürzen.... von mir bekäme die Werkstatt den dritten Versuch nicht)
    Wie bereits beschrieben, nimm den Lieferhändler in die Nachbesserungspflicht, setze eine angemessene Frist von vorgeschriebenen 14 Tagen (wenn du wegen der Komplexen Fehlersuche großzügig sein willst 4 Wochen) und kündige bereits hilfsweise bei erfolgloser Nachbesserung die Wandlung an. Da möglicherweise eine Beweissicherung notwendig ist, empfehle ich dir anwaltliche Beratung!
    Honda gegenüber brauchst du nichts mitteilen... das ist Sache des Händlers.


    Von diesem Fehler unabhängig liegt möglicherweise ein zweiter Fehler vor (Geräusche aus dem Antrieb)... das kann ich aber nicht aus der Entfernung beurteilen.


    @ Rallebiker


    JEGLICHE Öffentlichkeit verzögert die Bearbeitung und schadet einer schnellen, gütlichen Einigung. Du hast es mit einem japanischen Hersteller zu tun und musst ihm die Chance geben sein Gesicht zu wahren. Tust du das nicht, bist du auf Konfrontationskurs und musst die üblichen Wege der Klage gehen.... schon nach 6 - 12 Monaten, bei Revision nach 24 Monaten bekommst du dann dein Recht. Deswegen erst mal den persönlichen Weg gehen, dabei aber nicht auf die rechtlichen Aspekte verzichten. (siehe auch den anderweitig verlinkten Beitrag zu Ölkohleablagerungen an Einlassventilen einer VFR 1200 F)


    Hinsichtlich des Kabelbaums im Heckbereich sind 3 (?) Fehler hier im Forum dokumentiert.... das sind nach allen Statistiken nur Einzelfälle, kein Hersteller der Welt wird deswegen seine Händler informieren.
    Mit "Reifen und Räder" sind auch die Speichen, Radlager, Rundlauf und und und.... zu kontrollieren. Wenn man nicht den herstellerspezifischen Kenntnisstand hat, um die Wartung zu beurteilen, sollte man nicht kritisieren.
    Auch beim Kardanantrieb sind bisher nur Einzelfälle zu bedauern die über das subjektive Lärmempfinden hinausgehen.

    Da der Fehler erneut aufgetreten ist (Honda weiß nichts davon) gibt es wieder Handlungsbedarf.


    Nimm den Händler in Gewährleistung (wenn noch innerhalb der 24 Monats-Frist) und für den Vorfall Zeugen vorhanden sind. Nicht Honda in Garantie nehmen....
    Wenn du dir den Fuß verknackt hast, unbedingt zum Arzt und dokumentieren lassen. Danach Honda wegen des Personenschadens in die Produkthaftung nehmen.... Gewährleistung gebenüber dem Händler hat den Vorteil des "unverzüglichen Handelns.... nur 14 Tage Zeit um den Mangel abzustellen". Bei Scheitern der Nachbesserung kündigst du schon mal vorsorglich die Wandlung an.
    Wenn du dich in solchen Dingen nicht vernünftig auskennst --> anwaltliche Beratung und Vertretung!


    Zur Technik:
    Die Frage... stellt es den Motor ab und deswegen blockiert es das Getriebe oder blockiert das Getriebe und stellt damit den Motor ab....
    Eine Getriebeblockade kann ich mir ohne Schaltvorgang nicht vorstellen.
    Nach dem ersten Untersuchungsergebnis deines FHH ist es wohl eher so, dass der Motor abstellt (keine Spannungsversorgung) und nicht das Getriebe. Verstehe daher nicht, dass eine Fehlersuche im Bereich Kardan gemacht wurde.... naja vielleicht wegen der Geräusche.


    Die Geschichte mit dem Hilfskabelbaum im Heck ist bekannt und bei deiner geprüft worden? Führt zum Ausfall der Schaltung.