Beiträge von ManfredK

    Ich glaube wenn ich nur 4000 € in das Training meiner fahrerischen Qualitäten stecken würde, wäre ich schneller als mit 8500 € auf Kainzingers Konto....


    Aber technisch geht es.... das steht fest.


    Ein geflashtes Steuergerät fällt sicherlich irgendwann durch Zufall an meinen Kabelbaum.... damit ist in den Gängen 1 - 3 schon mal Abhilfe geschaffen.


    Geht nicht gibt es nicht... geh zu Kainzinger.


    Ob das ganze sinnvoll ist... lassen wir unbeantwortet im Raum stehen.


    Zur ursprünglichen Frage:


    Optisches Tuning z.B. durch Aufklebersatz ala AT750 gibt es...
    Felgenumbau gibt es....
    Fahrwerkskumbau gibt es....
    Optische Umbauten sind aufgrund von Verkleidung sehr schwer realisierbar und wegen des Alters auch meist nicht sinnvoll.... (Streetfighter-Umbauten wegen krummen Heckrahmens usw.)


    Die Basis CT bietet nicht die optimalen Voraussetzungen für umbauwütige...


    Natürlich ist sie erlaubt, wenn das Fahrzeug eine ECE-Zulassung hat (trifft auf die CT zu) und der Punkt 6.6 der ECE 53 in der Fassung 01 von 2013 erfüllt wird:


    6.6. BEGRENZUNGSLEUCHTE
    6.6.1. Anzahl
    Eine oder zwei wenn weiß
    oder
    zwei (eine pro Seite) wenn gelb.


    6.6.2. Anbau
    Keine besondere Vorschrift.


    6.6.3. Anordnung


    6.6.3.1. Breite:
    Eine unabhängige Begrenzungsleuchte darf über, unter oder neben einer anderen vorderen Leuchte angebaut sein: Sind die Leuchten übereinander angeordnet, so muss der Bezugspunkt
    der Begrenzungsleuchte auf der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen; befinden sich diese Leuchten nebeneinander, müssen ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des
    Fahrzeugs angeordnet sein. Eine mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaute Begrenzungsleuchte muss so angeordnet sein, dass ihr Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt. Ist das Fahrzeug jedoch auch mit einer weiteren vorderen Leuchte ausgerüstet, die neben der Begrenzungsleuchte angebracht ist, so müssen ihre Bezugspunkte zur Längsmittelebene des Fahrzeugs symmetrisch sein.
    Zwei Begrenzungsleuchten, von denen die eine oder beide mit einer anderen vorderen Leuchte ineinander gebaut sind, müssen so angeordnet sein, dass ihre Bezugspunkte symmetrisch zur
    Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.


    6.6.3.2. In der Höhe: mindestens 350 mm und höchstens 1 200 mm über dem Boden.


    6.6.3.3. in Längsrichtung: an der Vorderseite des Fahrzeugs.
    L 166/72 Amtsblatt der Europäischen Union 18.6.2013 DE6.6.4. Geometrische Sichtbarkeit Horizontalwinkel: 80° nach links und nach rechts bei einer einzigen Leuchte:
    Der Horizontalwinkel darf bei jedem Leuchtenpaar 80 ° nach außen und 20 ° nach innen betragen.
    Vertikalwinkel: 15 ° über und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5 ° verringert werden, wenn die Höhe
    der Leuchte über dem Boden kleiner ist als 750 mm.


    6.6.5. Ausrichtung
    Nach vorn. (Die) Leuchten darf (dürfen) mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.


    6.6.6. Einschaltkontrolle
    Vorgeschrieben. Nicht blinkende grüne Signalleuchte. Auf diese Einschaltkontrolle kann verzichtet werden, wenn die Instrumentenbeleuchtung nur gleichzeitig mit der (den) Begrenzungsleuchte(n)
    ein- oder ausgeschaltet werden kann.


    6.6.7. Sonstige Vorschriften
    Ist die Begrenzungsleuchte mit dem vorderen Fahrtrichtungsanzeiger ineinandergebaut, muss sie so geschaltet sein, dass die Begrenzungsleuchte ausgeschaltet wird, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger für die jeweilige Seite blinkt.


    Der letzte Punkt ist schaltungstechnisch nicht ganz so trivial aber lösbar.
    Wichtig ist, dass die verwendeten Blinker zwei Prüfzeichen für Blinker und Positionslicht tragen


    Jürgen, die Maschine von Joemec ist ja nicht angesprungen - siehe erstes Post


    "....Ein Starten war nicht mehr möglich. Der Anlasser drehte und die Maschine versuchte zu starten, aber der Motor wollte nicht rund laufen....."



    1. Ja ist richtig seit 2012 erlaubt....
    2. nöö wozu..... meine Positionsleiuchten sind TFL
    3. passende Blinker/Positionsleuchten beschaffen, Verkabelung von Blinker und Postionsleuchten zusammenführen, Original stilllegen, beten dass die CT Blinkerelektronik die neuen Blinker akzeptiert, über die fehlende Abschaltautomatik für die Postionsleuchte auf der blinkenden Seite fluchen, beten dass es dem TÜV nicht auffällt..... ist mir viel zu viel Stress

    Welches Problem hast du mit der Gabel vorne?


    Welchen Negativfederweg hat deine CT


    A) nur Fahrzeug alleine
    B) mit Fahrer
    C) mit üblicher voller Beladung
    D) nach einer Vollbremsung


    So ähnlich wird das bei der CT auch werden müssen, um die entstehenden Vibrationen auszuhalten.
    Bei der CT natürlich ohne Kennzeichenhalter, das verbleibt wo es vorgesehen ist.


    Mit den Beinen kann ich mithalten :mrgreen: ... aber die Schuhe... die Schuhe.... :naughty: