Beiträge von ManfredK


    Nein natürlich nicht in allen Gängen.... 1./2. Gang
    Mit dem 3. Gang kann man zwar auch schnell durch die enge Kurve fahren - dann aber nicht mehr "sportlich" beschleunigen.


    Und wenn du in einer 40 - 60km/h zu heftig am Gas drehst (Serien CT) und die TC off hast, kannst du schon recht einfach im Slide unterwegs sein, auch mit der Vara.


    Mehr ruckeln braucht es eigentlich nicht.... :)


    Weshalb ich dich eigentlich zitiere ist der erste Satz als Antwort von dir auf mein Post....


    Dir ist schon aufgefallen, das ich geschrieben habe das auch schon 60 PS zuviel sein können..... und dass ich geschrieben habe je PS desto mehr elektr. Helferlein sind notwendig um die Leistung noch auf den Boden zu bringen - da wir ja alle nicht Rossi oder Marquez heißen. Die elektronischen Helferlein der Ct sind Murks... (bezogen auf den Fahrstil im Grenzbereich).... und die 90, 100 oder 110 PS der Serien CT genügen bei den schon genannten engen Kurven und Serpentinen locker, um bei TC off, den Reifen durchdrehen zu lassen - da braucht es auch keine ungedrosselten 129 PS.


    Grundsätzlich ja - per Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA.


    Aber es ist natürlich notwendig, die erforderlichen Gutachten für Leistung, Abgas, Geräusch, und V-Max Stabilität zu erstellen.
    Sofern das technisch überhaupt möglich ist (insbesondere Geräusch und V-Max Stabilität) ein deutlicher Kostenaufwand der mindestens im 4-stelligen Bereich liegt.
    Wenn V-Max von einem Typprüfer ernsthaft hinterfragt wird, mietest du eine passende Rennstrecke (z.B. Nardo in Italien) stellst die Infrastruktur z.B. Rettungswagen, hast mehrere Sätze Reifen (neu und gebraucht) und trägst natürlich neben dem Tagessatz für den Prüfer auch die Reisekosten und Spesen.


    Über die Kosten brauchen wir nicht mehr zu reden oder?


    Leistungs- und Abgasgutachten, sowie Lärmmessung bekommst du für vergleichsweise kleines Geld um etwa 1000 € je Gutachten. Da es gute Gründe gibt, weshalb die CT in den Gängen 2 und 3 gedrosselt ist, wirst du ohne weitere technische Änderungen die Lärmmessung verfehlen..... also muss ein anderer, besser dämpfender Auspuff her und auch die Airbox muss lärmmäßig gedämmt werden.....


    Deswegen trifft das Radio-Eriwan Prinzip recht gut: Im Prinzip ja .... aber....


    Messungen in den unteren drei Gängen funktionieren ab etwa 35 PS nicht mehr, um die 200 kg Stahlrolle ohne zu großem Schlupf (>10%) zu beschleunigen.


    Hallo Martin,


    passt schon.... wenn ich endlich dieses verdammte Grinsen trotz nur 95 PS aus dem Gesicht bekomme.... :)


    Zum "fahren können" - es spielt eigentlich keine Rolle ob man 60, 95, 129 oder 160 PS hat. Das Fahrkönnen und die Straße entscheiden darüber wie viele PS momentan nutzbar sind.... manchmal sind 60 PS schon zu viel. Wer kein Ausnahmekönner ist, wird sich mit steigender Leistung und steigendem Drehmoment immer schwerer tun (siehe fahren im Regen). Je mehr Leistung desto mehr elektronische Helferlein benötigt es die Leistung noch auf den Boden zu bringen.... und wenn es ein System wie bei CT und AT ist.... sind mir leistungsschwächere Fahrzeuge schon längst enteilt.


    Ich fahre ja 98 - 99% meiner Kilometer im Tourentempo (siehe CTT-Touren) mal ein bisschen mehr im gemütlichen, mal ein bisschen mehr im zügigen Bereich. Nur wenn ich meine verrückten 5 Minuten habe, im Flow bin, Lust Laune und auch Risikobereitschaft stimmen, versuche ich es auch mal schnell (für andere wird das eher langsam sein....). Aber ausgeschaltete Traktionskontrolle, genügend Drehmoment damit der Hinterradreifen jammert, genügen, um auch an leistungsstärkeren Fahrzeugen dranzubleiben. Egal ob in legalem oder nicht legalem Zustand...

    Wenn man mal das persönliche weglässt bleibt ja nicht allzuviel technisches übrig.....


    Ich hatte 2015 mal eine geänderte ECU für die CT gefunden und aus lauter Neugierde mal eingebaut....


    Nach einer Woche spürt man den Unterschied nicht mehr... nach dem Einbau erscheint er in den Gängen 1/2 und 3 doch sehr deutlich.
    DCT Fahrer können das recht gut nachvollziehen.... Ist ungefähr so als wenn man mit 2/3 Gas beschleunigt und dann alternativ doch mal Vollgas geben kann.


    In den unteren Gängen sind es tatsächlich gefühlte 20 PS die sich da finden (leider auf dem Prüfstand der mir zur Verfügung stand nicht messbar, da in den Gängen 1, 2 und 3 zuviel Schlupf vorhanden ist und die Messung komplett falsche Daten liefert).


    Da sich aber das Gewicht durch das "Tuning" nicht geändert hat, hab ich die ECU wieder an den Verlierer zurückgeben..... na den Rest kennt ihr ja.

    Nein ist nicht legal da nach § 19 Abs. 2 das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird und damit die BE erlischt.


    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html


    Die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ohne BE: Bußgeldkatalog -->


    319500 Sie nahmen das Fahrzeug­ in Betrieb, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war. 50 €
    oder
    319609 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beein­trächtigt. 90 €


    Zu beachten ist, das Fahrer und Halter (falls unterschiedliche Personen) ein Bußgeld bekommen können -->


    319506 Sie ordneten die Inbetrieb­nahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. 50 €
    oder
    319621 Sie ordneten die Inbetrieb­nahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Umwelt war dadurch wesen­tlich beein­trächtigt. 135 €


    Zusätzlich kann das Fahrzeug vorläufig stillgelegt werden (Zwangsabmeldung) wenn nicht die vorgeschrieben Begutachtung über die BE entsprechend der gesetzten Frist erfolgt.



    Versicherungsrechtlich ist man aus dem Schneider, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist (Grundsatz "von der Änderung geht keine konkrete sondern nur eine abstrakte Gefahr aus") und die Änderung nicht ursächlich für den Unfall war.


    Es wurde doch zum Fehler Anlasser schon alles gesagt (daher noch mal das relevante Zitat)...... mit Anlasserkupplung ist der Freilauf gemeint, der zu 98% die Schadensursache ist. Ein Fehler im Planetengetriebesatz des Anlassers ist eher unwahrscheinlich,