Nein ist nicht legal da nach § 19 Abs. 2 das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird und damit die BE erlischt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
Die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ohne BE: Bußgeldkatalog -->
319500 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. 50 €
oder
319609 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt. 90 €
Zu beachten ist, das Fahrer und Halter (falls unterschiedliche Personen) ein Bußgeld bekommen können -->
319506 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. 50 €
oder
319621 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt. 135 €
Zusätzlich kann das Fahrzeug vorläufig stillgelegt werden (Zwangsabmeldung) wenn nicht die vorgeschrieben Begutachtung über die BE entsprechend der gesetzten Frist erfolgt.
Versicherungsrechtlich ist man aus dem Schneider, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist (Grundsatz "von der Änderung geht keine konkrete sondern nur eine abstrakte Gefahr aus") und die Änderung nicht ursächlich für den Unfall war.