Xenon Beleuchtung

  • #1

    War vor 2 tagen zum ersten mal nachts unterwegs, und habe leider feststellen mussen das die originalbeleuchtung seeeeeeeeehr schwach ist. Habe sofort einen Xenon bestellt. Sobald ich sie habe, werde ich ein paar Bilder hochladen type Vorher/Nachher.

  • #2

    Hi Barbancourt,


    du hast leider 100% Recht das Licht ist seeeeehr schlecht.
    Leider hat es Honda verpasst auf den LED Scheinwerfer Zug auf zu springen so wie BMW das mit der GS
    getan hat.
    Ich habe auch schon mit einem HID bzw XENON Nachrüstsatz liebäugelt zumal ein Kumpel das in seiner R1 hat. Das
    Licht ist echt phänomenal gut.... Keine Frage.


    Leider ist das eben auch so auffällig das auch die Polizei das sofort schnallt und die Dinger sind nun mal verboten sprich
    die haben keine ABE.... somit erlischt der Versicherungsschutz für das ganze Bike was dich bei einem Crash teuer zu stehen kommen kann.


    Deshalb bin ich den Weg mit LED Zusatzscheinwerfern gegangen die ( zumindest Teilweise ) ein E Prüfzeichen haben. Bei mir ist das auch nicht 100% legal aber wenigstens habe ich kein Bauteil am Motorrad verändert, da drücken die Polizeibeamten auch mal ein Auge zu...


    Gruß Jan

  • #5


    Nicht unbedingt, das wurde im Gesetzt geändert und auf drei Tatbestände reduziert:


    § 19 StVZO, Zitat
    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,


    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder


    das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Zitatende


    Aber, die Versicherer werden wahrscheinlich immer versuchen im Falle eines Unfalles über den Punkt "Gefährdung von Verkehrsteilnehmern" zu argumentieren.


    Insbesondere bei Licht-Umbauten ein heikler Punkt, erst recht, wenn z. B. der Unfallgegner sagt, dass er geblendet wurde.



    Die BE erlischt also nicht automatisch komplett für's ganze Fahrzeug, der Rechtsstreit um diese Geschichte kann aber lange dauern, sehr teuer werden und Nerven kosten, noch dazu mit ungewissem Ausgang, da es in der Regel Einzefallentscheidungen sind.


    Deshalb sollte immer auf die ABE (bzw. enstprechende EU-Prüfnummern) für Zubehörteile geachtet werden. Man erspart sich viel Ärger und schont das Nervenkostüm. Selbst wenn durch ein "verbotenes Zubehörteil" die BE fürs Fahrzeug nicht erlischt, bleibt immer noch eine Ordnungswidrigkeit im Raum.


    Hier gibt's eine sehr ausführliche Abhandlung zum Thema im Verkehrsportal:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312

  • #7

    Moinsen zusammen...


    ich habe die Originalglühlampen gegen " OSRAM Nightbreaker Plus 12V H7 55W" gewechselt. Die bringen wirklich einiges an Ausleuchtung mehr.
    Habe ich bei http://www.autoteilemann.de das 2er Set für 11,60 bestellt. Artikelnummer 488808


    DLzGr Rolf

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