Gerangel um Garantie / Griffheizung

  • #1

    Hallo,


    stelle es mal hier rein: Letzthin habe ich diese Touratech Griffschützer montieren lassen (beim Freundlichen), am Wochenende darauf gings in die Berge, vielleicht ein bisschen feste ueber eine Baustelle gerasselt und kriegte einen Schlag von unten. Irgendwie muss in diesem Moment der Steuerungsknopf fuer die Griffheizung zerbrochen sein.


    Der Freundliche meint es müsste Garantie sein, Honda Schweiz ist (offensichtlich) anderer Meinung.


    Mir ist eigentlich klar, dass es ganz klar definiert sein muss - was Garantie ist und was nicht. Ich habe in den letzten 2 Jahren sehr viel Geld in dieser Werkstatt liegen lassen und kann mir vorstellen, dass sie sich einfach fuer mich einsetzen (juhu).


    Darf ich die werte Gemeinschaft um folgendes Feedback bitten?


    1) Kann obiges Schadensereignis als Garantiefall durchgehen?
    2) Wie funktioniert das so mit der Kulanz generell?


    Freue mich auf aufklärende Worte Eurerseits,


    Grüsse,

  • #3

    Hmm, recht schwierig.
    Wenn sich Dein Händler für Dich einsetzt, KANN mal die ein oder andere Reparatur auf Kulanz durchgehen.
    Wie gesagt, KANN!
    Ich vertraue da voll und ganz meinem Händler. Die leben Honda mit jeder Faser.
    Was nicht heißt, dass auch alles und zur Gänze auf Kulanz geregelt wird von Honda.
    Ich selbst war noch nie in so einer Garantie-Situation.
    Wäre eine Reparatur denn teuer in Deinem Fall?

    Pearl Breezy Blue Varadero BJ 2003, 185.000 km.
    Pearl Sunbeam White Crosstourer (DCT) BJ 2013, EZ 04/14
    Beides, Neukauf.


    ... die Varadero bleibt, ich liebe diesen V2!
    :mrgreen:


    http://www.bluevaramike.com
    Jetzt auch mit CT Bildern ...

  • #4

    Danke fuer das Feedback :) Der Schaden waere halt eine neue Griffheizung. Aber kein böses Blut. :)


    Habe Vertrauen zu den Jungs und wenn's nicht geht - Amen. Versuche noch an die Bilder zu kommen, der Mech hat sicherlich welche gemacht um seinen Antrag durchzubringen.


    Bis bald,


    Moppel

  • #5

    Hier sollte man die Begriffe GARANTIE und KULANZ nicht durcheinander bringen.


    Die Garantie (genauer gesagt SACHMÄNGELHAFTUNG) ist eine Herstellersache: Der Hersteller (HONDA) garantiert, dass sein Produkt innerhalb einer gewissen Zeitspanne frei von Mängeln ist.
    Natürlich setzt diese Garantie immer eine sachgemäße Verwendung des Produktes voraus.
    Die Frage ist, ob eine Beschädigung des Produktes durch gewaltsame äußere Einwirkung die Folge einer sachgemäßen Verwendung und damit ein Garantiefall ist. Ich denke mal das ist abhängig vom Schweregrad des Schlages (eine gewisse Belastung müssen KFZ-Teile ab können, das liegt einfach im bestimmungsgemäßen Einsatzzweck), gehe jedoch davon aus, dass - so wie Du den Hergang beschrieben hast - der Hersteller hier eine Reparatur / Nachbesserung im Rahmen der Garantie ablehnen wird.


    Mir stellt sich die Frage, ob der Schlag direkt auf den Schalter eingewirkt hat oder lediglich eine Erschütterung von Fahrzeug und Fahrer verursachte, durch die Du evtl. mit dem Daumen etwas rauh an den Schalter gekommen bist. Ist letzteres der Fall, ware das für mich ganz klar ein Garantiefall, den die auch mal etwas rauhere Bedienung mit einem Motorradhandschuh muss dieser Schalter m.E. aushalten.


    Was dann noch bleibt ist die Kulanz, die immer eine Sache des Händlers (Dein freundlicher HH) ist. Sie ist nicht gesetzlich geregelt und liegt zu 100% im Ermessen des Händlers. Völlig unabhängig von der gesetzlich geregelten Garantie kann Dein Händler Dir ein defektes Teil natürlich immer austauschen ohne es zu berechnen, muss er aber nicht. Hier geht es eher um die Frage der Kundenbindung als um einen Garantiefall. Ist es dem Händler ein Teil von 100 Euro wert, den Kunden zu halten und ihm möglicherweise künftig weitere Fahrzeuge oder Zubehörteile zu verkaufen?


    Sicher wird ein schlauer Händler versuchen, einen sehr guten Kunden mit so einer Geste zu halten und im Hintergrund das Teil dennoch beim Hersteller kostenlos im Austausch, oder zu vergünstigten Konditionen zu erhalten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Oliver ()

  • #6

    Also, das ist meines Erachtens kein Garantiefall und schon gar kein Gewährleistungsfall.


    Gewährleistung ist das, was Du wahrscheinlich mit Garantie meinst und die ist gesetzlich vorgeschrieben. Garantie dagegen ist eine freiwillige Zusatzverpflichtung. Aber in beiden Fällen bezieht sich der Schaden ja nicht auf einen Fehler im Herstellprozess oder der Konstruktion der Sache, sondern in der Zerstörung durch äußere Einflüsse - also ein unsachgemäßer Umgang, eine unsachgemäße Verwendung.
    Im Übrigen gilt der Gewährleistungsanspruch auf Sachmängel zwar 2 Jahre, aber nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um - dann musst nämlich Du als Kunde nachweisen, dass der angezeigte Mangel schon beim Kauf der Sache vorhanden war. Viele Händler und Hersteller regeln solche Fälle zwar aus Kulanzgründen trotzdem, aber genau genommen musst Du nach 6 Monaten nachweisen, dass der Mangel schon vorlag.
    In jedem Fall sind aber Mängel von Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen, wenn sie unsachgemäß verwendet/montiert etc. wurden, oder wenn sie durch Fremdeinflüsse zustande kamen.


    Welche Chancen hast Du nun?


    1. Kulanz, weil Du bei Deinem FHH schon viel Umsatz gemacht hast und er Dich als Kunden behalten will. Außerdem hat der FHH ja den Platz für die Befestigung ausgewählt (vermute ich mal) und von ihm als Fachmann kann man erwarten, dass er so etwas mit beachtet. Man kann sich ja eventuell auch die Kosten teilen. Ihr seid ja insofern Partner.


    2. Doch Gewährleistung durch den Hersteller, falls der Einbauplatz genau vorgeschrieben ist, denn vom Hersteller kann man erwarten, dass er weiß, wo man die Teile gefahrlos und ohne Beschädigungen von außen montieren kann. Es sei denn er hat in der Einbauanleitung auf mögliche Beschädigungen hingewiesen und einen entsprechenden anderen Platz vorgeschrieben oder Schutzvorrichtungen empfohlen.


    3. Demut und leere Flaschen sammeln, bis Du das Geld für eine neue Heizung zusammen hast.


    Übrigens:
    Denk mal drüber nach, was passiert, wenn Du mit Deinem CROSStourer durch's Gelände hirschst und durch einen Steinschlag Motor-/Getriebeblock beschädigst.
    Da könnte man (theoretisch) auch einen auf Gewährleistung machen - der Name suggeriert den Einsatz im Gelände und da liegen nun mal Klamotten rum. Ja unser Mopped wird sogar extra für solche Einsätze im Gelände beworben (siehe Präsentationen in Werbematerialien). Wenn dann der Hersteller Motor/Getriebe nicht ausreichend schützt, dann könnte man anfangen zu streiten. Aber leg Dich dann mal mit Honda an!

  • #7

    Mal eine andere Frage zur Griffheizung:
    An welcher Stelle geht bei Euch das Heizungskabel am Gasgriff raus?
    Um wieder auf das Thema Garantie/Gewährleistung zu kommen:
    Der Griff ist in einer Stellung, dass das Kabel genau so raus kommt, dass ich mit dem Daumen hängen bleibe, wenn ich den Getriebewählschalter oder den Anlasser betätigen will. Da ich auch aus Gewohnheit den Gasgriff ganz Innen umfasse, wird das Kabel ständig nach innen gedrückt. So kann man drauf warten, dass der Draht an der Knickstelle bricht.
    Die Werkstatt wollte das durch Lösen, Drehen und wieder Verkleben des Griffgummis lösen. Das funktionierte aber nicht, weil der Griff werksseitig so stark verklebt ist.
    Jetzt ist ein neuer Gasgriff bestellt worden, wobei der Hinweis von Honda kam, dass der genauso ausschauen wird.
    Angeblich bin ich der Einzige, der daran was auszusetzen hat.
    Weil das aber ganz offensichtlich zu einem Problem bzw. Kabelbruch führen kann, wird das jetzt nach Japan gemeldet. Heißt es zumindest...
    Welche Erfahrungen haben die anderen Griffheizungsfahrer hier?

    Was rühmst Du Deinen schnellen Ritt? Dein Pferd ging durch und nahm Dich mit! (Emanuel Geipel)
    Ein Motorrad fällt nur dann um, wenn es ZU LANGSAM ist! (Fred Pfänder)

  • #8

    Hallo Fred F.


    ja, das ist bei mir ähnlich.
    Allerdings kommt das Kabel so raus, dass mehr der Anlasserschalter betroffen ist.
    Ich habe die Heizgriffe beim Kauf des Mopeds nachrüsten lassen und der Mech sagte damals, dass das nicht anders ginge.
    Ich komme also nur mit dem Kabel in Berührung wenn ich mit dickem Daumen auf den Anlasserschalter drücke.
    Hier ein mehr schlecht als scharfes Foto:
    [album]1372[/album]


    Gruss,
    Jörg

    Im Norden geht`s (fast) immer geradeaus.

  • #9

    Bei Dir ist das ja noch schlimmer, bei mir ist das Kabel noch ein paar Grad weiter unten. War vom Werk aus montiert.
    Wenn Du aber mit dem Daumen an den Getriebeschalter willst, musst Du mit dem Daumen ja richtig weit ums Kabel rum, um nicht hängen zu bleiben.
    Für mich wäre Dein Fall ein absolut untragbarer Zustand.

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