Dieses Jahr noch zur Inspektion?
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#12 Hallo,
aber einmal im Jahr heißt somit einmal im Kalenderjahr, oder?
Beispiel:
Kaufdatum 03/12
1000er Inspektion 04/12nächste Inspektion in 2013, bis zum 31.12.2013 oder 12.000 km, je nach dem was als erstes erreicht wird
nächste Inspektion in 2014, bis zum 31.12.2014 oder 24.000 km, je nach dem was als erstes erreicht wirdusw.
So wurde es mir von meinen Händler mitgeteilt.
MfG
joemec
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#13 Hi joemec,
also 1 x im Jahr oder nach 12.000 km, je nachdem was zuerst eintrifft, bedeutet nicht das Kalenderjahr, sondern ein Jahr = 365 Tage.
Bei meinem Pkw gibt es so eine Serviceanzeige und da wird es genau nach Tagen oder eben nach Kilometern angezeigt.
Und wenn du deinen Händler gut kennst, dann kann man auch nach Absprachen die Inspektionen machen. So mache ich das.
Gruß
Michael
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#15 Leute Leute,
hier meint scheinbar jeder seine eigene Inspektions- und im Schadenfall Garantie-Auslegung bei dem Händler durchgedrückt zu bekommen
Ja, wenn euer Händler seeehr großzügig und kulant ist mag es sein dass man im Schadensfall Glück hat....
Doch verlasst euch nicht darauf. Vor allem, wenn man einen eigenen Stempel und seinen Willi drunter setzt
Es sei denn es handelt sich um eine Vertragswerkstatt und nicht um einen freien SchrauberBeste Grüße,
Frank
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#16 Zitat von KönigsbornerVor allem, wenn man einen eigenen Stempel und seinen Willi drunter setzt
Beste Grüße,Frank
Lies mal in den Garantiebedingungen nach, welche Anforderungen Honda an eine Wartung im Sinne einer Garantie legt..... fachgerechte Durchführung = Meisterbetrieb, Beachtung Werksvorgaben incl. Beachtung von Produktoptimierung, notwendige Sonderwerkzeuge....
Ich erfülle alle Vorgaben..... und habe seit 30 Jahren keine Probleme mit Garantieabwicklung bei Honda
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#17 Wenn Honda als Hersteller so tolerant ist, dann mag es ja ok sein
Ich will dir damit auch nicht zu nahe treten bzw. deine fachliche Kompetenz in Frage stellen
Deiner Aussage nach entnehme ich dass Du nen heißen Draht zu Honda besitzt und somit auch über interne Service-Informationen in Kenntnis gesetzt wirst
Dann mag ja alles ok sein. Ist halt nur sehr selten dass Hersteller freien Werkstätten den gleichen Status gewähren wie Hersteller gebundene Vertragswerkstätten
Kompliment -
#18 Zitat von KönigsbornerIst halt nur sehr selten dass Hersteller freien Werkstätten den gleichen Status gewähren wie Hersteller gebundene Vertragswerkstätten
Motorräder fallen nicht unter die Gruppenfreistellungsverordnung KFZ, jedoch hat Honda diese intern aufs Motorrad übertragen.... Garantiebedingungen im Fahrzeugbereich die zwecks Erhaltung der Garantie auf Vertragshändler verweisen, dürften heute rechtlich nicht sonderlich viel Bestand haben.
Und ja.... über Drähte kann ich mich nicht beschweren.... übrigens versorgen viele Honda Händler freie Werkstätten mit Informationen und Teilen. Ist heute durchaus "normal"
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#19 Zitat von Königsbornerübrigens versorgen viele Honda Händler freie Werkstätten mit Informationen und Teilen. Ist heute durchaus "normal"
.. kann ich als reiner Kunde bestätigen.
Meine freie Werkstatt hat alle Services außer der 1000er (war Bestandteil der Preisverhandlung) durchgeführt. Das war in Absprache mit dem FHH, die Garantie/ Gewährleistung stand zu keiner Zeit zur Diskussion.
Gab es besondere Erkenntnisse, wurde der FHH informiert. Gab es besondere Fragen, wurde der FHH gefragt. Der Meister der FHH-Werkstatt war auch immer mal wieder in der freien Werkstatt, wenn der CT zur Inspektion vor Ort war.
Bei einem Problem - ABS-Kontrolleuchte blinkte nach Start weiter, statt nach ein paar Metern zu erlöschen - wurde der Schrauber der freien Werksstatt (Azubi) bei der Diagnose hinzugezogen, um zu lernen.
Die freie Werkstatt hat auch Zugriff auf die Honda-DB mit allen Inspektionsplänen etc.
Auch Werkzeuge werden hin aber auch her getauscht.
Ich denke, eine bessere Kooperation kann es nicht geben.Gruß
Achim
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