Habe letzte Woche eine Karte für den Polizeiball gelöst!
In Mariazell hat mich ein Wegelagerer ausgestattet mit einem Profieltiefenmesser in der hochgehaltenen Hand zum Benzingespräch eingeladen.
„Führerschein, Fahrzeugpapiere und Verbandszeug führen sie sicher mit!?“ war der Einstieg in unser Fachgespräch.
Als ich begann mich am ganzen Körper zu befummeln um in den 100 Taschen meiner Kombi die Papiere zu suchen hatte der Streckenposten offensichtlich Mitleid und sagte:“ Lass Stecken.“
Nahm sein Präzisionsmessgerät legte es am Vorderreifen an, las das Ergebnis ab was ihm ein für mich sehr eigenartiges Grinsen ins Gesicht zauberte.
Der Herr Rennleiter richtete sich mit geschwellter Brust vor mich auf und fragte in einem vorwurfsvollen Ton:“ Mindestprofieltiefe bei Krafträdern in Österreich/Europa?“
FLASHBACK
Da war er wieder mein Fachkundelehrer aus Mattighofen und ich hörte ihn sagen wie jeden Montag erste Stunde kurz nach der Anreise mit GTI &Co „GUTEN MORGEN Ihr Lichtorgelgeblendeten, Discoverblödeten Vollgastrottel“.
Ein Charmanter Mann genau wie der Technische Kommissar im Blaumann, der mir grad gegenüber stand.
Völlig Beeindruckt wie damals antwortete ich Demütig „1mm „
Mein Sohn der am Sozius saß sah die vielen???? um meinen Helm Kreisen.
Dann kam auch wie aus der Schulzeit bekannt ein Monolog des Weisen Vortragenden an den ich mich nicht mehr erinnern konnte.
Zum Glück war ich mit dem Crosstourer unterwegs und hatte meine Handschuhe an, denn sonst hätte ich sicher begonnen die Kette zu schmieren oder die Fingernägel zu putzen, das keinesfalls Respektlos wirken sollte aber eine antrainierte Reaktion des Flashbacks wäre.
Sein aus meiner Sicht verfälschtes Ergebnis: 1,35mm er könnte mir jetzt die Taferl abnehmen.
Wenn ich ihm aber 30.- Euronen „Schmiergeld“ rüberschiebe, und am direkten Weg nachhause Reite, ihm verspreche vor dem nächsten Ausritt mein Pferd neu beschlagen lasse, dann darf ich mir das „Blech der Freiheit“ behalten.
Hab zwar kurz überlegt ihn aufzuklären das die Honda und auch die KTM mit Benzin fahren und nicht mit Kennzeichen, und ich bei der Zulassungsstelle so ein Taferl um ein Drittel seines angebotenen Preises bekomme.
Dann viel mir aber wieder mein Sohn ein der mittlerweile schon gelangweilt am Eisen lungerte und so beschloss ich mich das Schutzgeld zu bezahlen um im Galopp die Heimreise antreten zu können.
[size=12pt]KURZVERSION[/size]
Meine Recherchen ergaben !
Der Indikator bei den Motorradreifen ist nicht Vorschrift in Europa und offensichtlich in anderen Ländern die Mindestprofieltiefe 1mm daher zeigt der eben diesen Millimeter an und verfälscht die Blickkontrolle wenn einem dies nicht bewusst ist.
Wusstet ihr das???? Oder bin ich das einzige Geistige Nackerpatzerl hier?
(4) Die Tiefe der für die Ableitung des Wassers von der Lauffläche des Reifens erforderlichen Vertiefungen des Laufstreifens (Profiltiefe) muss im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Laufflächenbreite einnimmt,
1. bei Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, ausgenommen Motorfahrräder, und bei Anhängern, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf, am gesamten Umfang mindestens 1,6 mm,
2. bei Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und Anhängern, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf, jeweils mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg mindestens 2 mm,
3. bei Motorfahrrädern mindestens 1 mm,
4. bei Reifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmt sind, sofern sie gemäß einer straßenpolizeilichen Anordnung oder gemäß § 102 Abs. 8a KFG 1967 verwendet werden, mindestens 5 mm bei Reifen in Diagonalbauart oder mindestens 4 mm bei Reifen in Radialbauart und
5. bei Reifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmt sind, bei Kraftfahrzeugen und Anhängern mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg, sofern sie gemäß einer straßenpolizeilichen Anordnung oder gemäß § 102 Abs. 8a KFG 1967 verwendet werden, mindestens 6 mm bei Reifen in Diagonalbauart oder mindestens 5 mm bei Reifen in Radialbauart betragen.
Reifen von Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen müssen mit Indikatoren versehen sein. Diese müssen an mindestens vier gleichmäßig über den Umfang des Reifens verteilten Stellen so angeordnet sein, dass sie dauerhaft und deutlich erkennbar machen, ob die Mindesttiefe der Hauptprofilrillen von 1,6 mm erreicht oder unterschritten ist. Die Reifen dürfen keine mit freiem Auge sichtbaren bis zum Unterbau des Reifens reichenden Risse oder Ablösungen der Lauffläche oder der Seitenwände aufweisen.
(Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/Gelte…n&Gesetzesnummer=10011385)