Wechselkennzeichen - Erfahrungen?

  • #1

    Ein freundliches Hallo in die Runde!
    Die Suche nach 'Wechselkennzeichen' ergab nur 8 Treffer, deshalb hier ein neuer Fred.


    Hat jemand von Euch ein (deutsches) Wechselkennzeichen?
    Mir hat die Zulassungsstelle hier auf dem platten Westerwald gesagt, würde nur sehr selten beantragt.
    Mein Versicherungs-Fuzzi meinte, bringt nix. Man muss für beide Motorräder eine neue Zulassung und einen neuen Versicherungsvertrag
    abschließen und in Kombination mit einem H-Kennzeichen ging das schon gar nicht.
    Auf der hier verlinkten Seite ist allerdings sowas abgebildet. https://www.wechselkennzeichen.net/motorrad
    Fragen über Fragen.


    Gruß Carlos

    Herzliche Grüße vom Carlos


    Crosstourer DCT (SC 76) rot/schwarz aus 2019 :clap: :dance:

  • #2

    :o die Dinger gibt's ja tatsächlich schon in Deutschland - Seit 2012
    Bisher noch nie gesehen.
    Auch gibt es Unterschiede bei den Versicherungen - die einen geben Rabatt, die Anderen nicht
    nur wo es passende Schilder /-Halterungen gibt. Keine Ahnung
    Vielleicht mal beim Schildermacher bei den Zulassungsstellen fragen.
    Ob da der Aufwand lohnt?
    LG Jürgen

    HD FatBob 107 - Iron Red :)- Sitzbank von Niklas Lange, TomTom 400/550 - SHOI GT Air / SHOI NeoTec 2
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  • #3

    Hi,


    hatte ich mich auch schon mal vor Jahren nach erkundigt.


    Rein rechtlich ist es möglich, man bezahlt die Versicherung des "teuersten" Bikes, etwas Aufschlag für Diebstahlsicherung des "stehenden" Bikes, Fahren kann man ja nur Eine.
    Man hat halt eine "Kuchenblech" am Heck mit dem "Wechselnummernschild" _ die Buchstaben undl der Zulassung /und dem festen Teil mit Tüv Marke und Fahrzg. Nummerierung.

    ABER: Die Versicherungen spielen da nicht mit (jedenfalls damals ~2014). Die bestehen darauf beide Bike komplett zu versichern. Somit ist es kein Vorteil, also macht es keiner.

  • #4

    Du erwähnst ein H-Kennzeichen.
    Dann hol Dir ein rotes 07er-Kennzeichen.
    Voraussetzung: Fahrzeug mind. 30 Jahre alt, Oldtimergutachten
    Du hast dann nur 1 Kennzeichen und bezahlst auch nur pauschal Steuer und Versicherung.
    Okay - man darf nach dem Buchstaben des Gesetzes nur fahren
    - An-, Abreise und Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen
    - Überführungsfahrten
    - Probefahrten
    - Bewegungsfahrten
    Irgendwo ist aber irgendwie immer eine Veranstaltung oder etwas am Motorrad frisch repariert... ;)
    Und:
    Im Gegensatz zum Wechselkennzeichen kannst Du mit dem gleichen Kennzeichen ggf. Motorräder und Autos bewegen.


    Das reguläre Wechselkennzeichen ist eine typische verkehrsrechtliche Flatulenz:
    Keine Kostenersparnis, da beide Fahrzeuge voll versteuert und versichert werden müssen, keine Möglichkeit der Befestigung, außer Sonderanfertigung
    und zusätzlich noch der Aufwand des Ummontieren des Kennzeichens (deswegen ja Wechselkennzeichen). Da sind zwei einzelne Zulassungen einfacher.
    Einziger "Vorteil": Wenn man geblitzt wird, kann es vorkommen, dass Dich die Anhörung nicht innerhalb der Verjährungsfrist erreicht, weil die zusätzliche Zahl auf dem separaten Schild gerne mal für Verwirrung sorgt.

    Was rühmst Du Deinen schnellen Ritt? Dein Pferd ging durch und nahm Dich mit! (Emanuel Geipel)
    Ein Motorrad fällt nur dann um, wenn es ZU LANGSAM ist! (Fred Pfänder)

  • #5

    Mir geht's um meine 1991er CBR 1000 F, die nach Adam Riese genau in zwei Jahren History wird.
    Ich fahre das Teil jetzt 18 Jahre ohne nennenswerte Defekte und kann mich nur schwer davon trennen,
    zumal die Preise für diese Joghurtbecher dermaßen im Keller sind, dass ein Verkauf derzeit nicht in Frage kommt.
    Die Sache mit dem 07er Kennzeichen werde ich mir dann überlegen. Sie hat bislang ein Kennzeichen mit zwei Buchstaben und einer Zahl.
    Das wollte ich gerne behalten. Allerdings hätte ich dann auf beiden Moppeds ein Kuchenblech.
    Die Damen von der Zulassungsstelle bezirzt und schwupp: Es war noch ein Kennzeichen in dieser Kombination frei :violin: :whistle: :clap: :lol:

    Herzliche Grüße vom Carlos


    Crosstourer DCT (SC 76) rot/schwarz aus 2019 :clap: :dance:

  • #7


    Das mag sein, dass die rechtliche Voraussetzung existiert.
    Die Aussage von Carlos bezog sich aber, so hab ich das verstanden, auf die Aussage des Versicherungsfuzzis.
    Trotzdem gilt auch für ein H-Wiederholungskennzeichen, dass beide Fahrzeuge separat versteuert und versichert werden müssen und maximal 2 Fahrzeuge auf ein Kennzeichen zugelassen werden können.
    In dem kleinen Täfelchen steht dann 1H oder 2H. Sieht bestimmt putzig aus...
    Hier die entsprechenden Rechtsvorschriften aus der FZV:
    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__8.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html

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  • #8

    Hallo Fred,


    bin bislang davon ausgegsangen, das auch Versicherungsfuzzis sich an Gesetze halten müssen.
    Und wenn H Kennzeichen für Wechselkennzeichen zugelassen sind, und sogar die Ausführung in Deinem 2ten link super beschreiben wird,
    dann kann eine Versicherung das Gesetz doch nicht einfach missachten und sagen "...das geht schon mal gar nicht".
    Sie können es so teuer machen, dass es unattraktiv wird, was sie ja in Deutschland machen, im Gegensatz zu Österreich.


    Danke für den 2ten link. (kleine Anmerkungen von mir am Thema vorbei, Sorry dafür im Voraus)


    Sehr interressant die Ausführung des Kraftradkennzeichen.


    Da haben sich Hersteller (Krafträder) und Gesetzgeber nicht gut abgestimmt, und der Halter soll es ausbaden?


    Die Sprache ist von der Position der Plaketten, von der Positionsvorgabe wurde nicht mittig ein Bereich von 15-18mm frei gehalten,
    von den Herstellern wurde nicht die Positionsvorgabe für dei Befestigung des Kennzeichen berücksichtigt.


    Wenn bei der Zulassungsstelle die Zulassungsplakette und Tüvplakette auf ein neues ungebohrtes Kennzeichen geklebt wird,
    kann unter Umständen die mittige Verschraubung die Amtsplaketten treffen.


    Bei mir wurde nur der Randbereich der TÜV Plakette getroffen, Jahreszahl und 11 monatszahlen sind zu erkennen.
    Habe aber schon Kennzeichen gesehen wo die Schraube schön mittig durch die dann unleserliche Jahreszahl geht.
    Was dann ja spätestens in 2 Jahren beim neuen TÜV korrigiert werden kann. Bei der Zulassungsplakette ist das dann schon schlechter.


    Um das zu korrigieren, müsste ja eine neue Zulassungsplakette erteilt werden, mit allem Bürokratischen Aufwand und Kosten,
    was ja wohl nicht auf Lasten des Halter Lasten gehen kann, ( Gerecht gedacht). Aber ich glaube auch nicht, das die Zulassungsbehörde das für nullo macht...

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