Welche Garantiefälle gab es?

  • #91


    Du bist noch in den ersten beiden Jahren?


    Neben Garantie hast du auch Gewährleistung.


    Angemessene Frist von 14 Tagen setzen und gleichzeitig nach erfolglosem Ablauf der Frist den Rücktritt vom Vertrag und Geltendmachung von Schadensersatz erklären.
    Im Gegensatz zur Garantie muss ein Gewährleistungsschaden unverzüglich behoben werden. Geschieht dieses wegen Ersatzteilmangel nicht, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen.
    Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Reparatur hat dein FHH ein gebrauchtes Motorrad auf dem Hof stehen.
    Je 1000km Fahrleistung werden dir 0,57% des Kaufpreises abgezogen. Nie wieder kannst du ein Motorrad auf dem Gebrauchtmarkt so günstig verkaufen....

    Wenn nicht jetzt... wann dann?

  • #92

    Theoretisch sicherlich alles gut und richtig! Und ja, meine Dicke ist erst 16 Monate jung! Aber was mache ich dann??? Zu Fuß gehen? Neue kaufen? Rechnet sich nicht! Da warte ich lieber noch ein wenig um dann die neue Feder zu bekommen! Termin wurde vor gut 2 Wochen gemacht und wurde gestern abgesagt da das Federbein nicht da ist und es keinen Sinn macht, wenn ich 2 mal kommen muss! Sobald mein Händler hier weiß wann er das Teil bekommt, meldet er sich umgehen!


    Hinzu kommt, dass die Dicke ja durchaus fahrbereit ist! Schlimmer ware es, wenn ich nicht fahren könnte. Dann würden wir zumindest über ein Ersatzfahrzeug reden! Aber so...?! Manchmal ist es besser die große Keule nicht sofort auszupacken und lieber erst einmal leise Töne anzuschlagen. Sollte ich in 2 Wochen immer noch nichts hören, dann werden wir sehen...!

  • #94

    Moin,


    die ausführungen zur Gewährleistung stimmen so nicht. Zum einen sieht das BGB zwei Nachbesserungsversuche vor zum anderen definiert die Gewährleistung die Mängelfreiheit bei Übergabe der Ware. Wenn innerhalb der ersten 6 Monate ein Fehler auftreten geht man davon aus das es bei Übergabe schon da war, danach gilt die Beweisumkehrlast. Das heisst bei 16 Monaten darfst Du beweisen das der Fehler bei übergabe schon da war. Das wird schwierig, schon alleine deshalb weil man die frage stellen wird warum du erst jetzt Reklamierst wenn es bei übergabe schon da war. Das Gewährleistungsrecht wurde für den Verbraucher bei der erhöhung von 12 Monate (ohne beweisumkehr) auf 24 Monate (mit beweisumkehr) verschlimmbessert.


    Gruß Mario

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  • #95



    Richtig - aber kein fristgerechter Nachbesserungsversuch ist Scheitern der Nacherfüllung. Damit er einen zweiten Versuch bekommt, müsste er einen fristgerechten ersten gemacht haben. §§ 439, 440 BGB


    Das betroffene Teil muss nicht bereits bei Übergabe defekt sein, es genügt auch, wenn der Fehler seinen Gründen nach vorhanden ist ( = z.B. fehlerhafte Konstruktion)


    Das der Fehler bei Übergabe seinen Gründen nach bereits vorhanden war, ließe sich durch die Einträge hier im Forum schon beweisen. Daher in diesem konkreten Fall recht einfach zu beweisen.

    Wenn nicht jetzt... wann dann?

  • #96

    Was willst Du mit dem Forum beweisen, das es andere gab die schon mal auf Garantie das Federbein getauscht bekommen haben ? Das hat mit der Gewährleistung nichts zu tun - es gibt hier auch deutlich mehr die kein Problem mit dem Federbein haben. Also ich sehe nicht wie Du beweisen willst das der Fehler bei Übergabe schon war.


    Also ich finde solche Empfehlungen durchaus gewagt, davon mal ganz abgesehen das man bei dem Händler unten durch ist (ich pflege da bisher lieber ein gutes Verhältnis, was mir bisher mehr geholen hat als die keule aus zu packen).


    Frage, was machst Du dann nach den 14 Tagen, Mopped auf den Hof stellen und hoffen das er irgendwann bezahlt ? Also wäre ich Händler, würd ich mich da Dumm stellen - viel Spass bei der Klage und der beweiserbringung das das bei überhabe schon so war und damit überhaupt ein Gewährleistungsfall ist. Mal abgesehen davon, bei unserer Gerichtlichen auslastung ist das Federbein getauscht bevor Du überhaupt einen Gerichtstermin hast.


    Aber egal, ich will das Thema garnicht überstrapazieren, muß jeder selber wissen ...

    Ich widerspreche ausdrücklich jeglicher Nutzung meiner Beiträge auch Ausschnittsweise oder als Zitat zur kommerziellen Nutzung.

  • #97


    Oha - ich schreib mal Honda an wie die das sehen 8-)

  • #98


    Man sollte wissen, dass es Honda intern durchaus eine Möglichkeit der beschleunigten Lieferung gibt.
    Da ManneB kein Zeitdruck herrscht, ist ja alles ok.

    Wenn nicht jetzt... wann dann?

  • #99


    Darauf komme ich dann gerne zurück wenn ich in 2 Wochen noch immer ohne Termin bin und meine Moseltour im Oktober zu scheitern droht! Mit 2 Personen möchte ich schon meine Dämpfer einstellen können! :mrgreen:

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