Beiträge von Siggi

    Und hier die Antwort des ADAC:


    Wohnanhänger können in Deutschland für eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h zugelassen werden, sofern sie die technischen Voraussetzungen erfüllen.

    Diese Ausnahmegenehmigung gilt regelmäßig nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

    Im Ausland sind die für Anhängergespanne geltenden, oftmals niedrigeren Tempolimits einzuhalten (z.B. in Italien: 80 km/h auf Autobahnen).

    In Frankreich ist für Gespanne bis 3,5 t zGG auf Autobahnen grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit 130 km/h erlaubt. Gespanne mit einer auf 100 km/h beschränkten technischen Zulassung dürfen aber auch hier maximal nur 100 km/h fahren.


    Umgekehrt gilt die schweizerische 100 km/h Zulassung grundsätzlich nur für Fahrzeuge mit einer entsprechenden schweizerischen Zulassung, es sei denn Fahrzeuge mit deutscher 100 km/h Zulassung sind ausdrücklich vom Gesetzgeber mit eingenommen.

    Dies ist allerdings in diesem Fall nicht ersichtlich.

    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.

    Hallo Dieter,


    die Regelung des Schweizer Bundesrates - ab 01.01.2021 - besagt wörtlich:
    "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 Tonnen wird von 80 km/h
    auf 100 km/h erhöht, sofern Anhänger und Zugfahrzeug für diese Geschwindigkeit zugelassen sind."


    Grundsätzlich ist zu klären, ob auch die deutsche Sonderregelung der Tempo 100-Zulassung von Anhängern für deutsche
    Autobahnen und Kraftfahrstraßen in der Schweiz anerkannt wird. Selbst eine EU-weite Regelung wäre in der Schweiz nicht
    automatisch anerkannt.


    Hier bleibt abzuwarten wie die Schweizer Behörden das auslegen.


    Ich denke, bei den automatischen Geschwindigkeitskontrollen auf der Autobahn wird wohl kaum ein Unterschied zwischen
    deutschem und schweizerischem Gespann gemacht.

    Aber bei einer individuellen Kontrolle durch die örtliche Polizei könnte es - bis zur Klärung / Anerkennung - Probleme geben.


    Wäre sicherlich interessant wie das der ADAC bewertet. Leider habe ich beim ADAC hierzu noch nichts gefunden / gelesen.

    => Anfrage ist raus....


    Siggi

    Hallo Olaf,


    so eine Ferndiagnose ist natürlich schwer.


    Grundsätzlich braucht der Motor zum Starten / Laufen

    - Luft

    - Benzin

    - Zündung


    Luft:

    Die Luftzufuhr sollte kein Problem sein, da der CT ja noch nach dem letzten Waschen ansprang und die Luftkanäle
    und der Luftfilter frei sein sollten.


    Benzin:

    Da Benzin im Tank und der Sprit wohl nicht all zu alt ist, die Benzinpumpe auf Funktion prüfen.

    Macht diese bei Zündung an die üblichen Geräusche?
    Riecht es aus dem Auspuff nach längeren Startversuchen nach Benzin?


    Zündung:

    Sicherlich hast Du noch nicht geprüft, ob an den Zündkerzen die benötigen Funken überspringen und ob das Kerzenbild
    in Ordnung ist.

    Nach dem Waschen und längerer Standzeit kann es vorkommen, daß elektrische Kontakte durch Kontakt mit Wasser
    oxidieren (im Killschalter, Schalter des Seitenständers, an Massepunkten, Sicherungen, etc.) und es dadurch zu keiner
    ordnungsgemäßen Zündung kommt.

    Um an die (oder zumindest eine) Zündkerzen zu kommen, müssen die Seiten- und Tankverkleidungen abgenommen, der Tank zumindest hochgeklappt und die Airbox demontiert werden. Ist natürlich einiges an Aufwand.

    Daher vorher den Kill- und Seitenständerschalter (Kupplungsschalter hat Deine ja nicht) mehrmals betätigen und mit Kontaktspray behandeln. Die Sicherungen (Benzinpumpe, Einspritzanlage) überprüfen.

    Auch wenn die Batterie in Ordnung zu sein scheint, vielleicht doch mal mit einem Starthilfekabel für zusätzliche Spannung / Kapazität sorgen.

    Sollte es bei den weiteren Startversuchen stark nach Benzin riechen, mehrmals mit komplett offenen Drosselklappen (Vollgas) den Motor drehen lassen, damit überschüssiges Benzin aus den Brennkammern "gespült" wird.

    Nach kurzer Wartezeit ohne Betätigung des Gasdrehgriffes versuchen zu starten.

    Ansonsten doch mal auf Zündfunken prüfen...


    Viel Erfolg!


    Siggi

    Abend igschnulli,


    nach der Garmin Virb Elite habe ich mir vor einiger Zeit die Action-Cam Garmin Virb Ultra 30

    http://buy.garmin.com/de-DE/DE/p/522869

    angeschafft, die ich entweder

    · am rechten Lenkerendgewicht mit Blickwinkel auf die Armaturen,
    · am Motorschutzbügel mit Blick auf's Vorderrad,

    · auf dem linken Seitenkoffer mit Blick nach hinten

    montiere.


    Videoaufnahmen starte und stoppe ich mit der (optionalen) Garmin Fernbedienung

    http://buy.garmin.com/de-DE/DE/p/pn/010-12094-00

    die ich mit dem zugehörigen Klettband links am Lenker / auf dem Ausgleichsbehälter der Kupplung befestige.


    Damit ist die Action-Cam (Foto- & Videoaufnahmen) sehr einfach (fern) zu bedienen und das Ganze
    funktioniert einwandfrei.


    Übrigens kann ich die Garmin Virb Ultra 30 auch mittels Bluetooth mit meinem Kommunikationssystem
    Schuberth SRC 1 Advanced verbinden, dann können wesentliche Funktionen auch per Sprachbefehl geschaltet
    werden. Hierbei kann das Videomaterial auch gleich kommentiert werden (Video-Blogging).


    Auch kommt der Bildstabilisator der Garmin Virb Ultra 30 an allen von mir ausprobierten Montagestellen mit den
    Vibrationen des Crosstourer's zurecht.


    Siggi