Die Luftfilter der beiden Modellen SC70 und SC76 unterscheiden sich nicht.
Der K&N-Filter für den SC70 paßt daher auch beim SC76.
Siggi
Die Luftfilter der beiden Modellen SC70 und SC76 unterscheiden sich nicht.
Der K&N-Filter für den SC70 paßt daher auch beim SC76.
Siggi
Alles anzeigenHallo Dieter,
die Regelung des Schweizer Bundesrates - ab 01.01.2021 - besagt wörtlich:
"Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 Tonnen wird von 80 km/h
auf 100 km/h erhöht, sofern Anhänger und Zugfahrzeug für diese Geschwindigkeit zugelassen sind."
Grundsätzlich ist zu klären, ob auch die deutsche Sonderregelung der Tempo 100-Zulassung von Anhängern für deutsche
Autobahnen und Kraftfahrstraßen in der Schweiz anerkannt wird. Selbst eine EU-weite Regelung wäre in der Schweiz nicht
automatisch anerkannt.
Hier bleibt abzuwarten wie die Schweizer Behörden das auslegen.
Ich denke, bei den automatischen Geschwindigkeitskontrollen auf der Autobahn wird wohl kaum ein Unterschied zwischen
deutschem und schweizerischem Gespann gemacht.Aber bei einer individuellen Kontrolle durch die örtliche Polizei könnte es - bis zur Klärung / Anerkennung - Probleme geben.
Wäre sicherlich interessant wie das der ADAC bewertet. Leider habe ich beim ADAC hierzu noch nichts gefunden / gelesen.
=> Anfrage ist raus....
Siggi
Und hier die Antwort des ADAC:
Wohnanhänger können in Deutschland für eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h zugelassen werden, sofern sie die technischen Voraussetzungen erfüllen.
Diese Ausnahmegenehmigung gilt regelmäßig nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Im Ausland sind die für Anhängergespanne geltenden, oftmals niedrigeren Tempolimits einzuhalten (z.B. in Italien: 80 km/h auf Autobahnen).
In Frankreich ist für Gespanne bis 3,5 t zGG auf Autobahnen grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit 130 km/h erlaubt. Gespanne mit einer auf 100 km/h beschränkten technischen Zulassung dürfen aber auch hier maximal nur 100 km/h fahren.
Umgekehrt gilt die schweizerische 100 km/h Zulassung grundsätzlich nur für Fahrzeuge mit einer entsprechenden schweizerischen Zulassung, es sei denn Fahrzeuge mit deutscher 100 km/h Zulassung sind ausdrücklich vom Gesetzgeber mit eingenommen.
Dies ist allerdings in diesem Fall nicht ersichtlich.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Hallo Dieter,
die Regelung des Schweizer Bundesrates - ab 01.01.2021 - besagt wörtlich:
"Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 Tonnen wird von 80 km/h
auf 100 km/h erhöht, sofern Anhänger und Zugfahrzeug für diese Geschwindigkeit zugelassen sind."
Grundsätzlich ist zu klären, ob auch die deutsche Sonderregelung der Tempo 100-Zulassung von Anhängern für deutsche
Autobahnen und Kraftfahrstraßen in der Schweiz anerkannt wird. Selbst eine EU-weite Regelung wäre in der Schweiz nicht
automatisch anerkannt.
Hier bleibt abzuwarten wie die Schweizer Behörden das auslegen.
Ich denke, bei den automatischen Geschwindigkeitskontrollen auf der Autobahn wird wohl kaum ein Unterschied zwischen
deutschem und schweizerischem Gespann gemacht.
Aber bei einer individuellen Kontrolle durch die örtliche Polizei könnte es - bis zur Klärung / Anerkennung - Probleme geben.
Wäre sicherlich interessant wie das der ADAC bewertet. Leider habe ich beim ADAC hierzu noch nichts gefunden / gelesen.
=> Anfrage ist raus....
Siggi
Alles anzeigenDas ist der Häusener Kran in St. Goarshausen.
Richtig, mach Du weiter...
und noch ein Foto...
Hallo Wolfgang,
für mich sieht das so aus wie das "Bistro Eifelrast am Nürburgring"
an der B257 neben der ED-Tankstelle.
Wurde das nicht beim CT-Treffen 2020 angefahren?!
Siggi
Wieso nicht zu zweit mit dem Auto hinfahren,
wenn's paßt den Crosstourer kaufen und damit zurück fahren.
Das Auto kann dann die zweite Person zurückfahren....
Hallo Olaf,
so eine Ferndiagnose ist natürlich schwer.
Grundsätzlich braucht der Motor zum Starten / Laufen
- Luft
- Benzin
- Zündung
Luft:
Die Luftzufuhr sollte kein Problem sein, da der CT ja noch nach dem letzten Waschen ansprang und die Luftkanäle
und der Luftfilter frei sein sollten.
Benzin:
Da Benzin im Tank und der Sprit wohl nicht all zu alt ist, die Benzinpumpe auf Funktion prüfen.
Macht diese bei Zündung an die üblichen Geräusche?
Riecht es aus dem Auspuff nach längeren Startversuchen nach Benzin?
Zündung:
Sicherlich hast Du noch nicht geprüft, ob an den Zündkerzen die benötigen Funken überspringen und ob das Kerzenbild
in Ordnung ist.
Nach dem Waschen und längerer Standzeit kann es vorkommen, daß elektrische Kontakte durch Kontakt mit Wasser
oxidieren (im Killschalter, Schalter des Seitenständers, an Massepunkten, Sicherungen, etc.) und es dadurch zu keiner
ordnungsgemäßen Zündung kommt.
Um an die (oder zumindest eine) Zündkerzen zu kommen, müssen die Seiten- und Tankverkleidungen abgenommen, der Tank zumindest hochgeklappt und die Airbox demontiert werden. Ist natürlich einiges an Aufwand.
Daher vorher den Kill- und Seitenständerschalter (Kupplungsschalter hat Deine ja nicht) mehrmals betätigen und mit Kontaktspray behandeln. Die Sicherungen (Benzinpumpe, Einspritzanlage) überprüfen.
Auch wenn die Batterie in Ordnung zu sein scheint, vielleicht doch mal mit einem Starthilfekabel für zusätzliche Spannung / Kapazität sorgen.
Sollte es bei den weiteren Startversuchen stark nach Benzin riechen, mehrmals mit komplett offenen Drosselklappen (Vollgas) den Motor drehen lassen, damit überschüssiges Benzin aus den Brennkammern "gespült" wird.
Nach kurzer Wartezeit ohne Betätigung des Gasdrehgriffes versuchen zu starten.
Ansonsten doch mal auf Zündfunken prüfen...
Viel Erfolg!
Siggi