Alles anzeigenHallo Dieter,
die Regelung des Schweizer Bundesrates - ab 01.01.2021 - besagt wörtlich:
"Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 Tonnen wird von 80 km/h
auf 100 km/h erhöht, sofern Anhänger und Zugfahrzeug für diese Geschwindigkeit zugelassen sind."
Grundsätzlich ist zu klären, ob auch die deutsche Sonderregelung der Tempo 100-Zulassung von Anhängern für deutsche
Autobahnen und Kraftfahrstraßen in der Schweiz anerkannt wird. Selbst eine EU-weite Regelung wäre in der Schweiz nicht
automatisch anerkannt.
Hier bleibt abzuwarten wie die Schweizer Behörden das auslegen.
Ich denke, bei den automatischen Geschwindigkeitskontrollen auf der Autobahn wird wohl kaum ein Unterschied zwischen
deutschem und schweizerischem Gespann gemacht.Aber bei einer individuellen Kontrolle durch die örtliche Polizei könnte es - bis zur Klärung / Anerkennung - Probleme geben.
Wäre sicherlich interessant wie das der ADAC bewertet. Leider habe ich beim ADAC hierzu noch nichts gefunden / gelesen.
=> Anfrage ist raus....
Siggi
Und hier die Antwort des ADAC:
Wohnanhänger können in Deutschland für eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h zugelassen werden, sofern sie die technischen Voraussetzungen erfüllen.
Diese Ausnahmegenehmigung gilt regelmäßig nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Im Ausland sind die für Anhängergespanne geltenden, oftmals niedrigeren Tempolimits einzuhalten (z.B. in Italien: 80 km/h auf Autobahnen).
In Frankreich ist für Gespanne bis 3,5 t zGG auf Autobahnen grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit 130 km/h erlaubt. Gespanne mit einer auf 100 km/h beschränkten technischen Zulassung dürfen aber auch hier maximal nur 100 km/h fahren.
Umgekehrt gilt die schweizerische 100 km/h Zulassung grundsätzlich nur für Fahrzeuge mit einer entsprechenden schweizerischen Zulassung, es sei denn Fahrzeuge mit deutscher 100 km/h Zulassung sind ausdrücklich vom Gesetzgeber mit eingenommen.
Dies ist allerdings in diesem Fall nicht ersichtlich.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.