Hallo Holger
Willkommen im Forum.
Ich weiß nicht, wie dir rechtliche Lage bei Rückrufen ist. Wegen der Kardan-Rückrufaktion würde ich mich auf jeden Fall vorher beim FHH sachkundig machen. Wenn du das nicht machen lässt, bekommst du sie entweder garnicht erst zugelassen oder musst es innerhalb kurzer Zeit machen lassen sonst droht Stilllegung.
Du solltest auf jeden Fall die Verstellung vom hinteren Federbein überprüfen. Oft lässt es sich nicht mehr über das Handrad verstellen.
Gruß Frank