Zitat von knoche61Alles anzeigen
Gibt es da keine Einschränkung der Sichtweite?
So habe ich es gelernt und halte mich auch dran, bin aber auch gerne lernbreit![]()
Gruß
Jürgen
Laut STVO:
"(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."
Bin auch kein Neurotiker aber möchte besser gesehen werden
Genau aus dem Grund interessiert sich meist die Rennleitung auch nicht besonders dafür.
Hier in Berlin ist man sich auch bei der Rennleitung (habe mal direkt gefragt ) einig, daß Zusatzscheinwerfer nur der Sicherheit der Zweiräder dient und solange man nicht den Gegenverkehr blendet, ist alles gut ![]()
Gruß Frank
