Zitat von pschulze59
Da fällt mir doch noch was ein - ich bitte um Kommentare/Meinungen/Aussagen:
Dürfen in Dtl./EU eigentlich Zusatzscheinwerfer, wie meine GIVI Trekker-Lights S310, also klassische Halogen-Zusatzscheinwerfer, mit Voll- und Abblendlicht eingeschaltet werden?
Soweit ich weiß, dürfen diese nur mit Abblendlicht betrieben werden. Das würde aber bedeuten, ich brauche das Plus vom Abblendlicht.
Und da ist - ich habe meinen CT erst seit drei Wochen und habe mir das noch nie angeschaut - noch die Frage, ob das VollLicht sich ZUSÄTZLICH zum Abblendlicht einschaltet, oder ob bei eingeschaltetem VollLicht, sich das Abblendlicht ausschaltet? Und wenn es so wäre, würde es richtig blöd werden, weil man dann ja das Schaltrelais "umkehren" müsste und es nur schalten darf, wenn KEIN VollLicht brennt.
Vielleicht mache ich mir auch zu viel Gedanken?
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Also, ich bin der Meinung, dass du dir nicht zu viele Gedanken machst. Ein Fahrzeug, das nicht den Zulassungsbestimmungen entspricht, verliert unter Umständen seine Betriebserlaubnis. Und das ist mißlich, wenn ein Unfall auf das nicht zugelassene Zubehörteil zurück zu führen ist (Gegenverkehr wird geblendet und es passiert dadurch ein Unfall).
Es ist im Moment nur so, dass sich die Zulassung in Deutschland nach der StVZO, in Europa nach den europäischen Richtlinien richtet. Und die sind teilweise höchst unterschiedlich, gelten aber beide.
Bsp: Nach StVZO § 50 II müssen Kraftfahrzeuge mit zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder – auch mit Beiwagen – mit einem Scheinwerfer. Nach EG-Recht dürfen sie zwei haben.
Und ähnlich ist es auch mit Nebelscheinwerfern: StVZO § 52 I: Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Nach EG-Recht dürfen auch an Motorrädern zwei Scheinwerfer montiert sein.
Nach Auskunft des TÜV Hanse dürfen die Nebellampen mit Abblendlicht, Fernlicht oder Standlicht brennen. Sie müssen also nicht beim Umschalten aus gehen (Standlicht alleine geht ja bei der CT sowieso nicht).
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Das Fernlicht schaltet sich, wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, dazu, d.h. dann brennen beide Scheinwerfer (ich kann aber jetzt nicht gucken, die CT steht in der Garage).
Was ich nur ein bisschen blöde finde, wenn man den Schaltstrom von dem Stecker unter der linken Verkleidung abnimmt: Beim Starten geht der Hauptscheinwerfer aus (um die Batterie zu schonen), die Nebellampen aber nicht, da dieses Kabel schon Strom führt, wenn die Zündung eingeschaltet wird. D.h. 55 W gehen aus, 110 W bleiben an. Ich habe übrigens die Zusatzscheinwerfer immer an.
Hat da jemand eine Lösung? Anklemmen an den Abblendscheinwerfer? Und wenn ja, wie? Stromdieb ist ja da wohl nicht angesagt.