Beiträge von wgof

    Hallo zusammen


    §1 Abs2 StVO gibt dem Wortlaut nach eine schöne Basis für noch viel mehr Reglementierung.


    "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."


    Ich kann mir keinen Umstand vorstellen, wegen dem mehrfaches Auf- und Abfahren einer Passstraße unvermeidbar wäre.
    Laute Dämpfer und das Ausdrehen bis in den roten Bereich sind ja schließlich auch vermeidbar :shock:


    Gruß Werner