Beiträge von Fred Feuerstein

    Die Anpassung sieht vor, dass diejenigen, welche die Kl. A2 bis zum Stichtag der Entscheidung erworben haben, in Deutschland die betreffenden Maschinen weiter fahren dürfen. Erwerber nach dem Stichtag fallen dann unter die "neue" Regelung.
    Zum Thema "Bürokratendenken":
    Es ist eben nicht egal, von welcher ursprünglichen Leistung runtergedrosselt wird.
    Wenn die Drosselung zu extrem wird, ist so eine Maschine nicht mehr vernünftig fahrbar, weil die Leistungskurve nicht mehr stimmt.
    Näher brauchen wir an dieser Stelle nicht drauf eingehen. Wen es interessiert, soll es einfach mal ausprobieren oder sich die verschiedenen Drosseln nur anschauen.


    Hi Alexej, schau doch mal auf diese Webseite: http://www.doriswiedemann.de/reisen/taiga_tour_bilder_1.html
    Setze Dich doch mit Doris in Verbindung und frage sie nach ihrer Erfahrung. Sie kann Dir jedenfalls sagen, mit welchem Verschleiß du zu rechnen hast, und bestimmt auch noch andere Tipps.


    Obacht:
    Die Gummimarker (Indikatoren) markieren nicht die in Deutschland vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm.
    Die sind bei Motorradreifen nur ca. 0,7 mm hoch und wenn Du die angefahren hast, dann ist das im Beanstandungsfall schon einen Punkt in Flensburg wert.
    Nur bei Autoreifen kannst Du die Marker als Anhaltspunkt nehmen, da sind sie höher.


    Mittlerer Ring in München ist aber innerhalb geschlossener Ortschaft.
    Abgesehen davon dass es dort viel schmaler und es schon wegen Einhaltung v. Seitenabstand nicht erlaubt und auch nicht empfehlenswert ist, herrscht dort eine andere Rechtslage, das Verbot des Rechtsüberholens gibt es da nicht.
    In der Petition "Rechts vorbei im Stau" geht es nur um Autobahnen o.ä. außerhalb geschlossener Ortschaft.

    Mal grundsätzlich:
    Wer stellt sich im Stau an?
    Wer ist schon durchgefahren und wurde dafür belangt?
    Nur diejenigen, der eine der beiden Fragen mit "ich" beantworten kann, sollten sich aufregen.