Nur der Vollständigkeit halber:
Motorräder mit usprünglich mehr als 96 PS, die auf 48 PS gedrosselt sind, dürfen mit der Kl. A2 nur in Deutschland gefahren werden.
Im europäischen Ausland gilt diese Regelung schon seit Januar 2013, als die Klasse A2 eingeführt wurde.
Beiträge von Fred Feuerstein
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Würde es kurzfristig mit Panzertape oder Gewebeband probieren:
Entsprechend Schmale Streifen schneiden/reißen und um den Halter wickeln bis die Dicke einigermaßen erreicht ist.
Versuch macht kluch. -
Zitat von alexej212
Hi, meine Name hier ist egal, Ich bin Alexej 100%!!! Und mein Tour geplant Richtung Sibirien... Also seeeeehr schlechte Asphalt.... und bischen schotter!!!
Hi Alexej, schau doch mal auf diese Webseite: http://www.doriswiedemann.de/reisen/taiga_tour_bilder_1.html
Setze Dich doch mit Doris in Verbindung und frage sie nach ihrer Erfahrung. Sie kann Dir jedenfalls sagen, mit welchem Verschleiß du zu rechnen hast, und bestimmt auch noch andere Tipps. -
Vllt. gibt´s dafür ja auch die 4000 € Prämie vom Staat ?
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Zitat von Rallebiker
Die kleinen Gummimarker fuer
das Minimalprofil kommen nun in Sicht.
Obacht:
Die Gummimarker (Indikatoren) markieren nicht die in Deutschland vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm.
Die sind bei Motorradreifen nur ca. 0,7 mm hoch und wenn Du die angefahren hast, dann ist das im Beanstandungsfall schon einen Punkt in Flensburg wert.
Nur bei Autoreifen kannst Du die Marker als Anhaltspunkt nehmen, da sind sie höher. -
Zitat von DirkKn
das waren oft kleinere Moppeds auf dem mittleren Ring in München...
Mittlerer Ring in München ist aber innerhalb geschlossener Ortschaft.
Abgesehen davon dass es dort viel schmaler und es schon wegen Einhaltung v. Seitenabstand nicht erlaubt und auch nicht empfehlenswert ist, herrscht dort eine andere Rechtslage, das Verbot des Rechtsüberholens gibt es da nicht.
In der Petition "Rechts vorbei im Stau" geht es nur um Autobahnen o.ä. außerhalb geschlossener Ortschaft. -
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Mal grundsätzlich:
Wer stellt sich im Stau an?
Wer ist schon durchgefahren und wurde dafür belangt?
Nur diejenigen, der eine der beiden Fragen mit "ich" beantworten kann, sollten sich aufregen. -
Welle wurde i.R.d. 2-Jahresinspektion getauscht.
Konstantfahrklackern ist wesentlich besser, hören tut man trotzdem noch was.
Aber: Was noch klackert, ist nicht fest... -
Dann hast Du zwei Möglichkeiten:
1. Mit dem Motorrad und montiertem Schalldämpfer zu einem Sachverständigen (TÜV, DEKRA) fahren, das Dingens begutachten lassen und hoffen, dass er es für "gut" befindet. Dann kannst Du ihn eintragen lassen.
Diese Möglichkeit ist zulassungsrechtlich sauber und korrekt.2. Du montierst den Schalldämpfer und fährst einfach los. Die Tatsache, dass die EG-Nummer für eine anderes V4-Modell zugelassen ist, kann vor Ort bei einer Kontrolle nicht festgestellt werden. Dazu muss die Nummer notiert und beim KBA eine schriftliche Anfrage gestellt werden.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Du an eine Kontrollperson kommst, die weiß dass genau dieser Auspuff eigentlich nicht an genau dieses Motorrad gehört, ist geringer als ein großer Lottogewinn.
Bei Kontrolle wird auf das Prüfzeichen und evtl. Manipulationen geschaut - und das war´s. Eine Nachfrage beim KBA erfolgt i.d.R. nur dann, wenn ein dringender Verdacht besteht, dass der Auspuff an ein anderes Fahrzeug gehört und auch entsprechend laut ist.