Solang was klappert, geht´s nicht fest...
Beiträge von Fred Feuerstein
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Das liest sich (fast) wie ein Problem, das bei BMW typisch war: Unterspannung (Batterie nicht mehr 100% fit).
Der Unterschied zum BMW-Problem: Bei BMW hat sich das System nach einigen Metern nicht reaktiviert.
Da habe ich die Hondafahrer immer beneidet. Auf der BMW half außer Batteriewechsel nur eins: Losfahren, beschleunigen auf min. 50 km/h, 3. Gang rein, Kupplung ziehen, Zündung aus, dann wieder Zündung ein und Kupplung wieder kommen lassen. War quasi ein Anschieben aus der Fahrt, hat aber geholfen. -
Nachdem Du scheinbar beim ersten Zusammenbau einen Wurm reingebracht hast, hat das ABS-System einen Fehler registriert, ist deswegen ausgestiegen und hat das durch die Leuchten angezeigt.
Auch wenn die Teile jetzt korrekt eingebaut sind, ist der Fehler nach wie vor gespeichert und muss von der Fachwerkstatt ausgelesen und zurückgestellt werden.
Das ist zwar nur eine Vermutung von mir, weil ich mit dem Honda-System solche Erfahrung noch nicht habe.
Dieses "Problem" deckt sich aber mit meinen Erfahrungen mit dem BMW-System:
Nach einem kleinen Rutscher ist die Maschine auf der Seite gelegen, mit laufendem Motor und sich drehendem Hinterrad. Nachdem sie wieder aufgestellt worden ist, was das ABS ausgefallen und die Leuchten haben geblinkt. Wohlgemerkt - es was nichts beschädigt! Auch mit allen möglichen Tricks war das ABS nicht mehr zu aktivieren. In der Werkstatt hat der Meister dann nur durch Auslesen des Speichers gemerkt was passiert war: Hinterradumdrehungen bei stehendem Vorderrad --> kann nur ein Sturz (oder Burnout) gewesen sein.
Das System wurde zurückgestellt und alles was in Ordnung.
Es handelt sich dabei um eine "Sicherheitsfunktion", damit die Sache vom Fachmann überprüft werden muss.
Das mit der schlechten Gasannahme kann ich mir nur durch eine Art "Notprogramm" über die Traktionskontrolle erklären, in die der Motor nach so einem "Bremsproblem" schaltet. -
Dankeschön!
Das hört sich nach einem guten Ansatz an,
werde ich mal weiter verfolgen. -
Wenn wir schon mal bei den Scheinwerfern sind:
Hat hier jemand schon Erfahrung mit dem Anbau der Scheinwerfer OHNE den Sturzbügel?
Meine Überlegungen gehen Richtung Montage an den Gabelrohren - dann lenken sie in engen Kurven mit. -
Stimmt ja alles.
Und deswegen stehen ja Geschwindigkeits- und Traglast-Index auf den Reifen drauf und sind auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Wenn die Vmax-Begrenzung an der Maschine offiziell aufgehoben und die erhöhte Geschwindigkeit eingetragen wird, dann wird auch die entsprechende Reifenkennung eingetragen. Dann kann man den Papieren wieder entnehmen, welcher Reifen montiert werden darf.
Wenn der Begrenzer inoffiziell entfernt wird, dann hat sich die ganze Debatte sowieso erledigt. Dann muss der entsprechende Fahrer einfach wissen, welche Reifen er drauf hat, und was er diesen zutrauen darf.
BTW: Es wird doch recht selten bei maximaler Beladung die Höchstgeschwindigkeit gefahren.
Ansonsten gilt - wie immer: Mit der Zündung auch das Hirn einschalten. -
Zitat von ManfredKAlles anzeigen
Dieses Verfahren ist ausdrücklich nur bei M&S Reifen zulässig!!
Stimmt auffallend - nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil...
Darf aber vernachlässigt werden, da die meisten passenden Reifen einen entsprechenden V-Index haben. Und schneller als 250 würde auch die VFR-X nicht laufen.
Aber: Es gibt tatsächlich passende (Gelände-)Reifen für Großenduros, die einen niedrigeren Index haben, die haben aber eine M+S-Klassifizierung, damit sie (mit Aufkleber) montiert werden können. -
Lt. StVO ist rechts überholen in Deutschland verboten. Nur innerhalb geschlossener Ortschaften darf bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung "rechts schneller gefahren werden".
Auf getrennten Fahrstreifen für jede Richtung (autobahnähnlich) gibt es noch den Begriff "Kolonnenverkehr", bei dem rechts schneller gefahren werden darf, als links.
Im Stau ist rechts überholen verboten.
Auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen muss man noch aufpassen: Da gibt es auch noch den Tatbestand "Standspur zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt". Das ist nämlich noch teurer: 75 € + 2 Punkte.
Wer sich zwischen zwei Fahrspuren durchschlängelt, der überholt die links Stehenden logischerweise rechts.
Ganz links darf überholt werden, bzw. ist es nicht verboten. -
Zitat von DirkKnAlles anzeigen
Und hat sogar ne "W"-Kennung. Fragt sich jetzt nur, ob man dann die vmax-Beschränkung deaktivieren dürfte.
Gruß
DirkDie Vmax-Beschränkung darfst Du immer deaktivieren. Wenn Du Reifen mit niedrigerem V-Index hast, musst Du Dir nur einen Aufkleber mit der Reifen-Vmax ins Cockpit kleben (falls Du die höhere Geschwindigkeit in die Papiere eintragen hast lassen).
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Hilft´s nicht, so schadt´s nicht, sagt man.
Auf jeden Fall kann man den Druck während der Fahrt grob kontrollieren und bei Druckverlust merkt man es früher. Zumal ja sogar eine Warnfunktion drin ist.