Ja und Nein - die F hat ne Klappe und ich habe die X-Tourer, wie die meisten hier. 😉
Beiträge von Fred Feuerstein
-
-
Das macht alles richtig Sinn!
Ich stelle mich in die Ortschaft, dreh den Motor auf knapp 4000 und erzeuge dann Lärm von 93 Dezibel. Wenn ich durch den Ort FAHRE, sind es nur 73?Das erklär mal einer. Andersrum wär es logisch...
Hier die Erklärung:
Die 73 db Fahrgeräusch sind der Mittelwert von 4 Messungen im 2. und 3. Gang bei voller Beschleunigung auf 20 Meter Messstrecke, ausgehend von 50 km/h (Euro 4 ab ca. 38 km/h - ist kompliziert...), jeder Gang mal hin und zurück. Das ist die rechtlich vorgegebene Messmethode.
Bei unseren Motorrädern spielt "der Sinn" keine Rolle, weil die von der Literleistung her keine Klappensteuerung brauchen und deswegen auch keine haben.
Bei dem Hochleistungsgeräten ist das schon was anderes - die brauchen geringeren Staudruck im Auspuff um a) die Leistung zu bringen und b) nicht zu heiß zu werden. Unter "normalen Umständen" wären die gar nicht zulassungsfähig. Aber jetzt kommt die elektronische Ingenieurskunst zum tragen: Die Elektronik steuert die Auspuffklappen und einige andere Parameter so, dass im o.a. Messbereich die 80 db nicht überschritten und die gesetzliche Vorgabe erfüllt wird. Sobald der Messbereich verlassen wird, also entweder in einem anderen Gang und/oder mit höherer Geschwindigkeit gefahren wird, dann macht das Ding richtig Musik - eben fast immer.
Interssanterweise ist der Wert des Standgeräuschs nicht gesetzlich vorgegeben - da kann jeder eintragen (lassen) was er will bzw. braucht, weil das Ding im Stand nicht elektronisch runtergeregelt wird - es fehlt das Geschwindigkeitssignal.
Und weil das in den vergangenen Jahren überhand genommen hat, wird jetzt reagiert. Erst in A, und in D ist das Gesetz in Vorbereitung.
-
Ob diese Dinger (also speziell die von dem Link) wirklich was helfen, wage ich zu bezweifeln. Da sie aus Gummi sind, müssten die so dick sein, dass sie auch im zusammengedrückten Zustand noch den Anschlag schützen. Das würde aber auch bedeuten, dass sie den Lenkeinschlag begrenzen und evtl. das Lenkerschloss nicht mehr einrasten kann. Und ob bei einer entsprechenden Belastung die Kabelbinder halten - na, ich weiß nicht.
Wenn Du einen Sturz mit möglichem Rahmenschaden im Hinterkopf hast, würde ich eher zu einer Vollkasko raten.
-
Kannst mal ein Bild vom Hebel einstellen?
Vllt. ist der ja tatsächlich verbogen und deswegen zu weit vom Griff weg. -
Servus Jörg,
sind wir dann Kollegen, oder bist Du Förster?
Ich war 10 Jahre motorrradcop, bevorzuge mittlerweile aber den Job unter Dach
Grüße aus dem südlichen Bayern.
-fred- -
Ich!
Steht zwar schon seit längerem in der Werkstatt (Elektronik-Fips), aber es scheint Licht am Ende des Tunnels.
Modell ´13 "Touring-Edition", EZ 04/14, 42tkm -
Hallo Elch,
bei mir ist ein Brakefix in der Jackentasche. Er hat beim Test gut funktioniert.Aber ich habe es noch nicht gebraucht, da ich noch etwas anderes gemacht habe.
Unbenannt.jpg
Wenn man das Motorrad berauf stellt (ist immer besser) hilft es fast immer gegen das Zurückrollen.
Aber der Ständer zerkratzt das Pflaster.
Wenn Du auf der Unterseite ein dickes Gummiteil oder ein Stück Anti-Rutsch-Matte befestigst?
-
Martin,
Dein Schutzbügel hat sogar sehr viel gebracht, wenn er auch nicht jeden Kratzer verhindert hat.
Der Kunststoffdeckel auf dem Kupplungsgehäuse ist nur ein bisschen zerkratzt.
Bei mir hat es (ohne Schutzbügel) eine der drei Schrauben dieser Abdeckung abgeschert und der Schraubenkopf hat ein Loch in den Kupplungsgehäuse-Deckel gedrückt.
Außerdem war die Kunststoffabdeckung seitlich vom Tank gebrochen (nicht die Verkleidung!) und dieses blöde Plastikteil war sogar noch teuerer als der Gehäusedeckel.
Die Beschädigung unterhalb an dem kleineren runden Deckel hätte vermutlich ein Motorschutz verhindert - diesen Schaden hatte ich nicht
Die Fußraste dagegen hat identisch ausgesehen. -
HalloH-Kennzeichen sind füe Wechselkennzeichen erlaubt, jedenfalls steht so aktuell beim ADAC:
Das mag sein, dass die rechtliche Voraussetzung existiert.
Die Aussage von Carlos bezog sich aber, so hab ich das verstanden, auf die Aussage des Versicherungsfuzzis.
Trotzdem gilt auch für ein H-Wiederholungskennzeichen, dass beide Fahrzeuge separat versteuert und versichert werden müssen und maximal 2 Fahrzeuge auf ein Kennzeichen zugelassen werden können.
In dem kleinen Täfelchen steht dann 1H oder 2H. Sieht bestimmt putzig aus...
Hier die entsprechenden Rechtsvorschriften aus der FZV:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__8.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html -
Du erwähnst ein H-Kennzeichen.
Dann hol Dir ein rotes 07er-Kennzeichen.
Voraussetzung: Fahrzeug mind. 30 Jahre alt, Oldtimergutachten
Du hast dann nur 1 Kennzeichen und bezahlst auch nur pauschal Steuer und Versicherung.
Okay - man darf nach dem Buchstaben des Gesetzes nur fahren
- An-, Abreise und Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen
- Überführungsfahrten
- Probefahrten
- Bewegungsfahrten
Irgendwo ist aber irgendwie immer eine Veranstaltung oder etwas am Motorrad frisch repariert...
Und:
Im Gegensatz zum Wechselkennzeichen kannst Du mit dem gleichen Kennzeichen ggf. Motorräder und Autos bewegen.Das reguläre Wechselkennzeichen ist eine typische verkehrsrechtliche Flatulenz:
Keine Kostenersparnis, da beide Fahrzeuge voll versteuert und versichert werden müssen, keine Möglichkeit der Befestigung, außer Sonderanfertigung
und zusätzlich noch der Aufwand des Ummontieren des Kennzeichens (deswegen ja Wechselkennzeichen). Da sind zwei einzelne Zulassungen einfacher.
Einziger "Vorteil": Wenn man geblitzt wird, kann es vorkommen, dass Dich die Anhörung nicht innerhalb der Verjährungsfrist erreicht, weil die zusätzliche Zahl auf dem separaten Schild gerne mal für Verwirrung sorgt.