Unglaubliche Entscheidung des BGH
Geht gar nicht
(Das Urteil wurde nicht am 01.April gesprochen )
Unglaubliche Entscheidung des BGH
Geht gar nicht
(Das Urteil wurde nicht am 01.April gesprochen )
Für alle, die es interessiert, hier eine Internetseite mit Rechtsurteilen rund ums Motorrad:
Es sind natürlich IMMER Einzelfallurteile und solange nur reißerisch in den Medien über einen "Rammstoß" geschrieben steht, bringen Diskussionen nichts.
Wenn der Autofahrer absichtlich nur ganz leicht hinten gegenrollte wird der Tatbestand der gef. Körperverletzung tatsächlich auf wackligen Füßen stehen.
Auch wenn über das Urteil jetzt neu entschieden werden muss, heißt es nicht, dasss deswegen das Strafmaß geringer ausfällt, denn die "einfache" Körperverletzung kann bis zu 5 Jahren einbringen.
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