Absichtliches Rammen = Keine gefährliche Körperverletzung

  • #3

    "Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass erst der anschließende Sturz den Motorradfahrer verletzte."


    Was haben denn die Jungs geraucht?!

    Allzeit Gute und sichere Fahrt,
    Karim

  • #5

    "Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen." (Otto von Bismarck


    Dem ist nichts hinzuzufügen.

    ganz Ruhig, gaaaaaaaaaanz Ruhig

  • #7

    Es sind natürlich IMMER Einzelfallurteile und solange nur reißerisch in den Medien über einen "Rammstoß" geschrieben steht, bringen Diskussionen nichts.


    Wenn der Autofahrer absichtlich nur ganz leicht hinten gegenrollte wird der Tatbestand der gef. Körperverletzung tatsächlich auf wackligen Füßen stehen.


    Auch wenn über das Urteil jetzt neu entschieden werden muss, heißt es nicht, dasss deswegen das Strafmaß geringer ausfällt, denn die "einfache" Körperverletzung kann bis zu 5 Jahren einbringen.


    http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html

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