Action-Cam-Verbot in Österreich
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#12 Es besteht wohl einige Unsicherheit, daher möchte ich versuchen, ein bisschen Licht in die Sache zu bringen:
Das ganze beruht auf einer Entscheidung der österreichen Datenschutzkommission (seit 1.1.2014: Datenschutzbehörde). Diese ist hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Doku…_005_0002_DVR_2012_00.pdf
nachzulesen.1, Die Datenschutzkommission (DSK) war eine erstinstanzliche Behörde bis 31.12.2013. Sie unterlag der gerichtlichen Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichthof (letzte gerichtliche Instanz in Österreich in Verwaltungssachen) hat sich zum gegenständlichen Problem noch nicht geäußert/äußern müssen. Ob daher die Ansicht der DSK als maßgeblich angesehen werden kann, ist noch nicht fix (scheinbar hat im Anlassfall der Antragsteller den Verwaltungsgerichtshof nicht angerufen und die Entscheidung der Behörde akzeptiert oder falls doch ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen - bei den VwGH-Entscheidungen habe ich nichts zu diesem Thema gefunden).
2. Im Anlassfall wollte sich der Antragsteller das ständige Filmen mit der Kamera ausdrücklich zwecks Vornahme der "Videoüberwachung" registrieren lassen. Schon die DSK hat in ihrer Entscheidung ausdrücklich betont, dass es bei ihrem Fall nicht ums Filmen für private Zwecke geht (was in Österreich gar nicht genehmigungspflichtig ist).
3. Nach dem vom Antragsteller angegebenen Zweck war zudem "die Beweissicherung und die Weitergabe der Daten im Anlassfall an Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte geplant". Da liegt der Verdacht nahe, dass hier jemand Hilfssheriff spielen wollte (wäre eine Aufzeichnung bloß für den Fall eines Unfalles geplant gewesen, so hätte es ausgereicht anzugeben: für die "Zivilgerichte" und mit bloßer Vornahme einer Ringspeicherung: also etwa immer nur die letzten 20 Sekunden gespeichert). Dass so etwas Behörden nicht so toll finden, kann ich nachvollziehen.
4. Ich möchte Polizisten nicht zu nahe treten, für manche stellen sich juristische Problematiken aber doch sehr vereinfacht dar, was dann dazu führt, dass gleich alle Kameras als verboten angesehen werden. Medien springen dann nur zu gerne auf den Zug der markanten Sprüche auf, wenn sie eine kräftige Schlagzeile produzieren können (auch wenn die Vereinfachung zu Fehlern führt, weil wer fragt denn ein paar Tage später denn noch danach).
Ein generelles Verbot der Verwendung von Kameras im/am KFZ gibt es aber in Österreich nicht (lediglich die an die DSK herangetragene Konstellation wurde von ihr als genehmigungspflichtig, aber nicht genehmigungsfähig, angesehen). Insbesondere das Fillmen "als Tourist" ist in Österreich nach dem geltenden Datenschutzrecht nicht verboten. Es ist auch nicht genehmigungspflichtig. Ein solches Verbot ergibt sich aber auch nicht aus anderen straßenpolizeilichen oder kraftfahrrechtlichen Vorschriften.Also: Viel Spaß weiterhin beim Filmen; und zwar auch in Österreich.
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#13 Ich handhabe es in Zukunft so, dass ich erst kurz vor Passauf- und Abfahrten per Wlan die Cam einschalten werde.
Damit kann ich jederzeit belegen, dass ich keine "Überwachung" im Sinn habe. (Video kann am Smartphone sofort aus der Kamera raus angezeigt werden)
Wobei eine Cam am Sportgerät montiert eh schon ausschließt, dass man diese für "Überwachungen" einsetzt.
Ich hab von diesem Verbot nix gewusst, obwohl ich mir zum Thema Datenschutz schon viele Gedanken mache.
Fahre bestimmt schon seit gut 2 Jahren damit rum.
Ich achte allerdings penibel genau darauf, dass Menschen auf den Videos nicht zu erkennen sind.
Mit einer Autonummer alleine, wird wohl ein normaler Mensch so und so nix anfangen können und wollen. (es gibt einfach zu viele davon)
Andererseits ist es eh so, dass langweilige Fahrten innerorts von mir grundsätzlich immer rausgeschnitten werden, bevor ich sie veröffentliche. (wobei meine Videos nicht auf Youtube öffentlich aufscheinen in den Suchergebnissen)
Damit hoffe ich die Rennleitung milde(er) stimmen zu können, FALLS sich mal jemand mokieren sollte von denen.
Wie auch immer, es ist und bleibt vieles Grauzone.
Dass viele mit ihrer Freiheit auch nicht gerade bewusst umzugehen wissen, erlebe ich leider auch jeden Tag.
Jeder macht mal Fehler, dass meine ich aber nicht damit!sg,
Michael"Do what you want but harm no one!"
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#16 Naja, ich möchte auch nicht, dass Bilder von mir auf öffentlichen Plattformen zu sehen sind!
Ich sag das dann auch meinen Kollegen, die bei einer Tour gar schnell immer beim FB - Hochladen mit den eben geschossenen Fotos sind.Bei Konzerten usw. kann man das nicht verhindern, da weiß man das aber im Vorhinein.
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#17 ...ich hab keine Cam und hatte noch nie vor mir eine dran zu machen. Wozu auch??? Wenn ich sehe wie diese Komiker teils in Kurven an der Cam rumspielen und dabei die Linie verlieren finde ich das schon idiotisch. Vor allem ist es dann doch blamabel wenn ich mit nem "Supersportler" unterwegs bin und filme, das Fahren aber besser sein lassen sollte und mich ein Tourer nach dem anderen auf einer schönen kurvenreichen Strecke überholt (Einzelfälle ). Das Video bleibt dann sicher außerhalb des Internets und landet auf keiner Plattform
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#19 Cam einschalten und Strecke genießen.
Manchmal kurz schauen, ob das Mistding noch läuft, sonst nix.Meine Frau meinte jetzt auch mal: "Schaut ja schwachsinnig aus, so eine Cam am Helm, aber ich täte schon auch mal ganz gerne sehen, wie ich so durch die Gegend kurve!"
Gut, hab ich die GoPro halt an den Helm geschnallt. (hab noch keine andere vibrationsfreie Position am CT gefunden)
Die Bilder danach waren aber echt sensationell, meinte auch meine Holde. (Bilder hier in meinem Album)
Dabei sind wir wirklich gemütlich gefahren.Einziger Nachteil, wenn man nicht alleine am Weg ist: Das immer wieder "schnell mal wo anders ran pappen und kurz einstellen".
Wenn ich alleine am Weg bin, stört mich das aber nicht.Zu 99% bin ich jedoch ohne Cam am Weg, aber manchmal macht es eben schon Spaß ...
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#20 Da ich in gut drei Wochen mit dem CT nach Südtirol fahre und dabei auch Österreich durchqueren werde, habe ich an die österreichische Datenschutzbehörde geschrieben, um eine eindeutige und im Falle des Falles belastbare Aussage zum Thema "Einsatz von Actioncams" zu erhalten. Hat nicht so gut geklappt, aber lest selbst:
Hier meine Mail:
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Alles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren, ich plane am 14.6.2014 und 28.6.2014 eine Fahrt mit dem Motorrad durch Österreich und möchte Teile dieser Fahrt mit einer am Motorrad befestigten Kamera aufzeichnen, um daraus im Anschluß ein Video für den privaten Gebrauch zu erstellen. Da ich durch die aktuelle Berichterstattung zum Thema Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum in Österreich verunsichert bin und ich auch durchaus widersprüchliche Aussagen zur Frage erlaubt/verboten lese, beantrage ich hiermit vorsorglich eine Genehmigung zur Aufzeichnung meiner Fahrten für private Zwecke für die beiden genannten Tage. Freundliche Grüße nach Wien, Silentvoice
Die Antwort kam zügig, wahrscheinlich ist man dort auf derartige Anfragen vorbereitet:
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Alles anzeigenSehr geehrter Herr Silentvoice! Auf der Homepage der österreichischen Datenschutzbehörde finden Sie unter der Überschrift „Information zur Meldung beim Datenverarbeitungsregister“ detaillierte Informationen zur Rechtslage bzw. zum Meldeverfahren (http://www.dsb.gv.at/site/6295/default.aspx). Soweit eine Meldepflicht gegeben wäre, wäre eine E-Mail nicht ausreichend. Ab dem 1. September 2012 müssen alle Meldungen über die neue Anwendung DVR-Online erstattet werden. Näheres dazu finden sie auf der Seite DVR-Online (http://www.dsb.gv.at/site/7749/default.aspx). Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Datenanwendungen die von natürlichen Personen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten vorgenommen werden gemäß § 17 Abs. 2 Z 4 DSG 2000 von der Meldepflicht ausgenommen sind. Beachten Sie aber bitte, dass einerseits Ihre Intention die Aufzeichnungen nur für private Zwecke (und nicht etwa zur Dokumentation bzw. Anzeige von Verkehrsvergehen) zu nutzen für Andere von außen nicht zu erkennen bzw. nicht notwendigerweise auch glaubhaft ist, andererseits die Befreiung von der Meldepflicht nicht mit der Zulässigkeit gleichzusetzten ist. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass rechtliche Konsequenzen entstehen, insbesondere wenn andere Personen auf Ihre Aufnahmen aufmerksam werden. Gegebenenfalls müssten die Details in einem entsprechenden Verfahren geklärt werden. Die Datenschutzbehörde ersucht um Verständnis, dass im Rahmen einer E-Mail Auskunft grundsätzlich keine Vorabprüfungen hinsichtlich der Zulässigkeit einer bestimmten Datenverwendung oder der Anwendung bzw. Auslegung rechtlicher Bestimmungen durchgeführt wird bzw. werden kann. Jede Antwort würde ein entsprechendes, vom Gesetz vorgesehenes Verfahren (§§ 17 und 30 DSG 2000) bzw. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes oder der ordentlichen Gerichte präjudizieren. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben! Mit freundlichen Grüßen Datenschutzmann
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