Petition: Staudurchfahrung für Motorradfahrer

  • #21

    Nur der Vollständigkeit halber: Die notwendige Stimmenzahl ist erreicht. Bin mal gespannt, wie es nach dem 9.5. weitergeht...

    Gruß,
    Silent
    It's not the speed that kills, it's the sudden stop


    Crosstourer Pearl White #1452
    Hauptständer
    Givi Airflow
    Givi Trekker Outback 37
    Givi Trekker Black Line TC
    GSG Kardanschutz

  • #22

    Na da hat sich ja die Teilnahme an der Petition schon mal gelohnt.


    Aber ich bin echt skeptisch.


    Staudurchfahrung für Biker bedeutet für uns deutsche Autofahrer nämlich, dass wir Autofahrer, die gerade im Stau stehen und echt besch........ drauf sind, den anderen - diesen Bikern, die uns eh schon andauernd nerven - gerade jetzt wo wir Autofahrer nicht weiterkommen, einen "Vorteil" zugestehen müssten. Also, die Autofahrer müssten den Bikern was "gönnen".
    Wie viele Autofahrer bei den Entscheidern wird es wohl geben, die diese Stärke haben? Und wie viele Biker wird es wohl unter den Entscheidern geben?
    Oder sollte tatsächlich mal die Vernunft siegen?

  • #23

    Hallo,


    die Petition zur Legalisierung der Stau-Durchfahrung für Motorradfahrer hat ja genügend Unterstützer erhalten
    und ist ja seit Sept2015 an der entsprechenden Stelle übergeben worden und seitdem im Beamten Dschungel verschwunden... :?
    Aktueller Stand Petition


    Derweil machen unsere französischen NAchbarn Nägel mit Köpfen, gerade im neuen TF gelesen,
    dass dort seit 1.Februar eine 4 jährige Testphase läuft, bei der mit definierten Auflagen eine Staudurchfahrung legal ist.
    Im deutschen web habe is so schnell nichts dazu gefunden, war klar..
    Hier ein übersetzter Beitrag einer französischen Zeitung: auto-übersetzter Artikel in der LeMonde Die tun was :clap:

  • #25

    Danke Tommaso!


    Wichtig für den nächsten Frankreichurlaub...
    Der Link funktioniert nicht - mit Google hab ichs gefunden.
    Hab den Artikel kurz überflogen:
    Die Franzosen schlängeln sich sowieso durch - obwohl es verboten ist.
    Statistisch gesehen ist die Zahl der Unfälle und Verletzten unbedeutend (und die meisten Unfälle eh in Paris).
    Deshalb will man es erlauben, solange es ungefährlich ist, was in Frankreich bedeutet bis 50km/h.
    Jetzt wird wohl diskutiert, ob die Autos eine Lücke lassen müssen.


    Jetzt wird mir erst mal klar, dass ich gestern auf dem Weg zur Arbeit wieder mehrfach illegal unterwegs war :oops:

  • #26


    Hallo,
    hab eben auf beide nochmal draufgebappt. funzen beide :think: also....

  • #27

    ".....unbedeutend (und die meisten Unfälle eh in Paris).
    Deshalb will man es erlauben, solange es ungefährlich ist, was in Frankreich bedeutet bis 50km/h...."


    Eine wahrhaft putzige Vorstellung: in Paris auf der Périphérique wird "nur" mit bis zu 50 km/h "geschlängelt"! :lol: :lol:
    ... was war dort nochmal der Rundenrekord? 12 Minuten? :think: :think:

    Schöne Grüße
    Pepe


    ======================
    MZ 250, Yamaha XS400
    HONDA VFR 1200 X DCT /GIVI V35 Koffersatz /MRA Touringscreen / DAYTONA Griffheizung

  • #28

    Hallo Tommaso,


    Habs gerade nochmal probiert - kriege nur ein großes Google-Translator Logo... Vielleicht liegt es an meinem IPad.


    Olmo: hab nur die aus meiner sicht wesentlichen Punkte übersetzt - steht so in der Zeitung, aber wir wissen alle, dass das Joe Bar Team deutlich schneller unterwegs ist... es geht ja darum, was dort jetzt erlaubt wird und nicht um Ausreißer...
    Bei uns fährt ja auch niemals jemand mehr als 100 auf der Landstraße...


    Gruß,

  • #29

    Hallo.


    also die Geschwindigkeit ist mir eigentlich egal.
    Ich muss nicht auf der Autobahn durch die Gasse mit voller Reisegeschwindigkeit rasen :shock:
    Mir reicht dann eine "erlaubte" Fahrt in Schrittgeschwindigkeit durch den Stau 8-)


    P.S.: martin, mit Android geht's.

  • #30

    Da hab ich letztens einen heißen Disput angezettelt, weil ich behauptet habe, dass es in Deutschland eigentlich lt. Gesetz erlaubt sein müsste.
    Und zwar gem. § 7 Abs. 2a StVO:


    ---2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.---


    Interessant, wie fantasiereich die Begründungen sind, dass man es trotzdem nicht dürfen soll...

    Was rühmst Du Deinen schnellen Ritt? Dein Pferd ging durch und nahm Dich mit! (Emanuel Geipel)
    Ein Motorrad fällt nur dann um, wenn es ZU LANGSAM ist! (Fred Pfänder)

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