Reifenfreigaben??

  • #1

    Hallo,
    nachdem ich eine Diskussion bei meinem Reifenverkauf losgetreten habe, dachte ich mal ein neues Thema
    in der Reifenrubrik aufzumachen.


    Ich hatte gestern eine Mail(mit allen relevanten Daten zu Motorrad und Reifen) nach Dunlop und zum TÜV gesendet.
    Dunlop hat heute geantwortet:


    Sehr geehrter Herr


    leider liegt uns keine wie von Ihnen gewünschte Freigabe vor.


    Eine entsprechende Ausrüstung des angegebenen Motorrades wäre, sofern eine Reifenbindung besteht,
    nur nach Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B.TÜV) zulässig. Bla bla bla usw.


    Hallo denke ich, man hat meine Mail also nicht richtig durchgelesen(hab ja angegeben "keineReifenbindung").
    Hab die Dame auch gleich angerufen und nachgefragt - und siehe da "wenn Sie keine Reifenbindung haben, dann
    können sie den gewünschten Reifen natürlich fahren" (Ihr Wortlaut).


    Heute morgen hat mir mein FHH einen Bericht aus der PS (Ausgabe 6/2012 ; Seite 70) gezeigt:
    Im Grunde ist es ganz einfach: Steht in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) unter Ziffer 22
    kein Eintrag, besteht keine Reifenbindung und man kann seine Lieblingssohle bedenkenlos aufziehen. Die
    muß allerdings den Einträgen in den Feldern 15.1 und 15.2 entsprechen, die unter anderem die Dimensionen
    vorgeben. Steht bei Ziffer 22 ein Eintrag, gehen die Meinungen auseinander: Ist der Eintrag bindend oder nicht?
    Auf Nummer sicher geht, wer bei anderen als den vorgeschriebenen Gummis sogenannte Unbedenklichkeits-
    bescheinigungen (umgangssprachlich: Freigaben ) mit sich führt. Die gibt´s beispielsweise direkt bei den Reifenherstellern. Bridgestone empfiehlt, auch bei Maschinen ohne Reifenbindung auf die Bescheinigung zu achten. Dann ist garantiert, daß die Pelle auf dem Bike auch funktioniert.


    Ich sage nur, hätte ich das vorher gewußt..........


    Ach ja, der TÜV hat sich noch nicht gemeldet.


    Gruß
    Silvara

    DLzG Achim

  • #2


    Dann hat sich ja meine Vermutung vom andren Thread voll und ganz bestätigt. :shifty:



    Aber hatte der dir nicht vorher noch gesagt, dass du alternativ nur die Pirellis nehmen darfst, oder hattest du das angenommen und ihn nicht gefragt?


    :doh:


    Gruß
    Dirk

  • #3

    Hallo Dirk,


    diesen Bericht hatte er gerade heutemorgen frisch als Mail bekommen, muß ich zu seiner Verteidigung
    sagen, aber er hätte die Mail (dieselbe wie meine) von Dunlop auch nur richtig lesen müssen, dann .....!
    Nun fahre ich erstmal die Pirellis runter(hab heute paar Runden gedreht - fühlen sich gut an)und dann
    definitiv TR91.


    Und Du hattest natürlich Recht mit Deiner Vermutung. :)


    Gruß
    Silvara

    DLzG Achim

  • #4


    Hallo Achim,


    geht ja recht schnell :lol: Bei mir waren es gerade mal 5200km. :twisted:


    Er ist ja nicht der schlechteste, es gibt eben aber auch bessere; ein Satz geht mal...


    Gruß Dirk

  • #5

    Hallo Dirk,


    waren auch nur ca.200Km - noch im "Einfahrmodus" ;) - über Pfingsten werden sie in der fränkischen
    Schweiz etwas genauer ins Visier genommen. :whistle: :whistle: .



    Ich bin mal gespannt wieviel es bei mir werden.


    Gruß
    Silvara

    DLzG Achim

  • #6

    Hallo,


    heute hat der TÜV geantwortet:



    Herz was willst Du mehr!!


    Gruß
    Silvara

    DLzG Achim

  • #7

    Hallo Achim,


    und trotzdem bevorzuge ich Reifen die vom Reifenhersteller freigegeben wurden.
    Für mich fließt nämlich auch das Produkthaftungsgesetz in die Kaufentscheidung mit ein.


    Gruß Thomas

    Was ich nich im Kopf habe, gehört da auch nich rein.

  • #8


    Das Produkthaftungsgesetz spielt meines Erachtens hier keine Rolle, da es für Reifen mit expliziter CT-Freigabe genauso gilt, wie für Reifen, die nach ECE-Freigabe auf Grund der Größe, Geschw-Index, Last-Index etc. nutzbar sind.


    Gruß Dirk

  • #9

    DirkKn,


    Ich frage mich nur, was bei einem Reifenschaden ohne Fremdeinwirkung,der Hersteller
    dazu sagt,wenn er den Reifen nie auf ein Model getestet hat ?
    Was ist z.B mit dem Dunlop (ich glaube TR91 ) der allseits geliebt wird und für die Varadero vom Hersteller nicht freigegeben wird.


    Gruß Thomas

    Was ich nich im Kopf habe, gehört da auch nich rein.

  • #10


    Die Frage ist erst mal: wer wird hier als "Hersteller" bezeichnet. (Da es sich beim Motorrad um ein zusammengesetztes Produkt könnte man ja auch Honda als Hersteller sehen). Aber hier geht es ja in erster Linie um den Aftermarket bei Ersatz. Da müsste man den Reifenhersteller (wie in deinem Bsp. Dunlop) dann kontaktieren, wenn man einen Schaden am Reifen, der auf einen Produktionsfehler zurückzuführen ist (z.B. Ausbeulung, Laufflächenablösung o.ä.). Und da du den Reifen mit dem CT im Bereich seiner Spezifikation belastet hast, hat er dafür zu haften. Für eingefahrene Nägel, abgefahrenes Profil oder eine kaputte Maschine, weil man sich auf Grund überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve lang gemacht hat wird er sicher nicht haften. :roll:


    Gruß
    Dirk

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