Hallo,
nachdem ich eine Diskussion bei meinem Reifenverkauf losgetreten habe, dachte ich mal ein neues Thema
in der Reifenrubrik aufzumachen.
Ich hatte gestern eine Mail(mit allen relevanten Daten zu Motorrad und Reifen) nach Dunlop und zum TÜV gesendet.
Dunlop hat heute geantwortet:
Sehr geehrter Herr
leider liegt uns keine wie von Ihnen gewünschte Freigabe vor.
Eine entsprechende Ausrüstung des angegebenen Motorrades wäre, sofern eine Reifenbindung besteht,
nur nach Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B.TÜV) zulässig. Bla bla bla usw.
Hallo denke ich, man hat meine Mail also nicht richtig durchgelesen(hab ja angegeben "keineReifenbindung").
Hab die Dame auch gleich angerufen und nachgefragt - und siehe da "wenn Sie keine Reifenbindung haben, dann
können sie den gewünschten Reifen natürlich fahren" (Ihr Wortlaut).
Heute morgen hat mir mein FHH einen Bericht aus der PS (Ausgabe 6/2012 ; Seite 70) gezeigt:
Im Grunde ist es ganz einfach: Steht in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) unter Ziffer 22
kein Eintrag, besteht keine Reifenbindung und man kann seine Lieblingssohle bedenkenlos aufziehen. Die
muß allerdings den Einträgen in den Feldern 15.1 und 15.2 entsprechen, die unter anderem die Dimensionen
vorgeben. Steht bei Ziffer 22 ein Eintrag, gehen die Meinungen auseinander: Ist der Eintrag bindend oder nicht?
Auf Nummer sicher geht, wer bei anderen als den vorgeschriebenen Gummis sogenannte Unbedenklichkeits-
bescheinigungen (umgangssprachlich: Freigaben ) mit sich führt. Die gibt´s beispielsweise direkt bei den Reifenherstellern. Bridgestone empfiehlt, auch bei Maschinen ohne Reifenbindung auf die Bescheinigung zu achten. Dann ist garantiert, daß die Pelle auf dem Bike auch funktioniert.
Ich sage nur, hätte ich das vorher gewußt..........
Ach ja, der TÜV hat sich noch nicht gemeldet.
Gruß
Silvara