• #1

    Moin in die Runde, hatte letzte Woche das, worauf jeder Moped Fahrer verzichten kann. Man an hat mir bei gut 50 km/h die Vorfahrt genommen. Gott sei Dank ist mir bis auf eine Schienbein Prellung und Schmerzen im Fuß nichts weiter passiert, da ich die Maschine abfangen konnte und nicht gestürzt bin. Der Linksabbieger hat mich an der Fussraste incl. Fuß und Bein und im weiteren Verlauf an der Hinterradschwinge incl. Kardanantrieb gestriffen. Rein optisch ein paar Kratzer. Jetzt hat der Gutachter geschrieben, das die Maschine nicht mehr Verkehrssicher ist. Es könnte ein Haarriß im Guss Gehäuse des Kardanantrieb sein. Jetzt meine Frage hat das schonmal einer gehabt? Es müsste alles getauscht werden komplette Hinterradschwinge incl. Kardanantrieb. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Nichts ist besser als das Original. Reperatur ca. 1 bis 2 Tage. Termin aber erst ab Februar. Was würdet ihr machen?



    Die linke zum Gruß

    die linke zum Gruß
    Thorsten :hand:


    Honda VFR1200X Crosstourer, candy prominence red, Modell 2017
    Heizgriffe, GIVI Kotflügelverlängerung, SW-Motech Sturzbügel (schwarz), GIVI Seitenständerverbreiterung, Schutzblechverlängerung hinten, GIVI Top Case

  • #2

    Gut, dass dir nicht mehr passiert ist! :)


    Wenn der Gutachter das meint - und das auf Kosten des Anderen geht - machen lassen.
    Kein Risiko eingehen, finde ich.


    LG

  • #3

    Erstmal gut,daß dir nicht mehr passiert ist.
    Ich kann mir zwar nicht vorstellen, daß die Schwinge was abbekommen hat, aber sicher ist sicher. Und wenn der Gutachter der Meinung ist,es sollte erneuert werden.... musst du ja nicht selber dafür aufkommen (da kommen schon etliche tausend Euro zusammen). Und selbst nur zerkratzte Teile würde ich nicht hinnehmen. Also Neu und alles ist schick.


    Gruß Frank

    ´15er Crosstourer DCT,Honda-Koffersatz, Ermax-Tourenscheibe,GSG-Crashpads,Bagster-Tankschutz,Givi-xStream-Werkzeugtasche, lights4all-Rauchglas-Rücklicht,SW-Hauptständer,SW-Fußrasten,Bodystyle-Hinterradabdeckung, Givi-Motorschutz,BSG-Kardanschutz

  • #4

    Dem schließe ich mich an, gut dass nichts schlimmeres passiert ist.
    Ich würde das Teil auf jeden Fall tauschen, war bei mir nach meinem Unfall mit der vorderen Felge auch so. Der Gutachter meinte auch dass das Risiko eines Risses besteht.
    Denke mal die wissen von was die reden.

    Gruß aus dem Hegau
    Uwe


    CT mit DCT Modell 2013 incl. Griffheizung, Seitenkoffer, Topcase, Hauptständer, Shark Dämpfer, Honda Tourenscheibe, Topsellerie Gel Bank, Nebler und Sturzpads.

  • #5

    Moin,


    würde mal sagen - schwein gehabt - gut das Dir nicht mehr passiert ist.


    Sehe ich wie die anderen, wenn der Gutachter meint das muss gemacht werden, die gegnerische Versicherung bezahlt ja nach Gutachten, würde ich es machen lassen. Direkt bei Honda - die sollten auch direkt mit der Versicherung abrechnen.


    Denke daran, Schutzbekleidung die dabei was abbekommen hat ist zu 100% vom Unfallverursacher (seiner Versicherung) zu ersetzen, ein Abzug für "Gebraucht" darf es dort nicht geben.


    Gruß Mario

    Ich widerspreche ausdrücklich jeglicher Nutzung meiner Beiträge auch Ausschnittsweise oder als Zitat zur kommerziellen Nutzung.

  • #6

    Moin Thorsten,


    immer diese Linksabbieger.
    Hast aber echt Schwein gehabt.




    Dass ist leider nicht oder nicht mehr gängige Praxis, wie wir gerade feststellen mussten.
    Ja, es gibt Urteile, die keinen Abzug vorsehen. Das sind in der Regel aber Einzelfallentscheidungen, es kommt tatsächlich am Ende auf den Richter an. Es gibt m. W. nach kein übergeordnetes Urteil, welches das explizit regelt.
    Bei uns wurden bei der momentan noch außergerichtlichen Einigung lediglich die Helme zu 100 % ersetzt - die waren aber auch erst 3 Wochen alt. Bei allen anderen beschädigten Schutzbekleidungen müssen wir uns - nach Rücksprache mit zwei voneinander unabhängigen Anwälten - einen Abzug gestaffelt nach Alter der Kleidung gefallen lassen. Klar, wir könnten klagen ...


    Gruss,
    Jörg

    Im Norden geht`s (fast) immer geradeaus.

  • #7

    Ich würde u.U. an Deiner Stelle klagen, bin aber auch rechtsschutzversichert. Sind ja genug Gerichte die das mitgehen das es sich halt nicht um Mode sondern um Schutzbekleidung handelt. Im rahmen einer schnellen außergerichtlichen Einigung kann es natürlich anders laufen. Letztendlich kommt es auch auf das Alter der Kleidung an, davon ausgehen das die Kleidung nur eine Nutzungsdauer von x Jahren hat, hätte ich Verständnis für einen Abzug wenn die Kleidung eh kurz vor Lebensende war. Aber nen 2 Jahre alten Helm/Hose/Jacke würde ich einklagen im Zweifel.


    Als meiner Frau die Vorfahrt genommen wurde hatte die gegnerische Versicherung nicht mal debattiert - eingereicht und gut. Ist aber schon paar Jahre her.


    letztendlich hast Du schon recht, recht haben und recht bekommen sind halt zwei paar Schuhe.

    Ich widerspreche ausdrücklich jeglicher Nutzung meiner Beiträge auch Ausschnittsweise oder als Zitat zur kommerziellen Nutzung.

  • #9

    Hallo,
    mein Sohn hatte auch einen Unfall vor ca. 2 Jahren, er ist von einem Linksabbieger aus dem Gegenverkehr komplett unschuldig abgeschossen (etwa 40 km/h) worden. Moped ca. 1 Jahr alt, wirtschaftlicher Totalschaden, Klamotten kaputt, Helm kaputt usw. eine Woche Krankenhaus. Gott sei Dank keine bleibende Schäden. Die gegnerische Versicherung wollt die Schutzkleidung mit Thermounterwäsche und Helm nicht bezahlen. Mit zur Hilfenahme von einem Anwalt mit Rechtsschutzversicherung und nach zwei Gerichtsverhandlungen sowie 1,5 Jahre Schreibereien mit der Versicherung sind dann 75% Gegner und 25% Selbstverschulden, vom Schaden raus gekommen. Mit der dann folgenden zusätzlichen Schmerzensgeld Verhandlung ist dann die Schadenssumme in etwa mit dem materiellen Schaden aufgegangen. So können sich die Versicherungen rausreden oder aussitzen.

    immer eine Gute Fahrt,
    viele Grüße
    Louis

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